Namens- und Adressänderungen

Namensänderung und/oder Änderung des Familienstandes

Wenn ein Mitarbeiter seinen Namen ändert, MUSS er zuerst seinen Namen bei der Sozialversicherungsbehörde ändern, damit sein Einkommen weiterhin korrekt gemeldet wird. 

 

Sobald die Änderung bei der SSA vorgenommen wurde, können Mitarbeiter ihre Namensänderungsinformationen direkt in UKG eingeben.

Notausstieg

Der Noturlaub ist eine Art Urlaub, den Entscheidungsträger nach eigenem Ermessen für die Bedürfnisse der Mitarbeiter und ungewöhnliche Situationen nutzen können. 

Entscheidungsträger müssen den Urlaub konsequent für Mitarbeiter in ähnlichen Situationen nutzen. Hier sind Vorschläge für die Nutzung des Noturlaubs.