SHR

Die Insassen werden ermutigt, durch Videobesuche mit Freunden und Familie in Kontakt zu bleiben. Besuchsanträge müssen von den Insassen selbst initiiert werden. Der Videobesuch kann extern über fast jedes Smartphone oder jeden mit dem Internet verbundenen PC mit Webcam und Mikrofon erfolgen.  

Video-Besuchsregeln

Die Nichteinhaltung einer Regel führt zur Beendigung des Besuchsrechts.

  • Besuche unterliegen der Überwachung und Aufzeichnung

  • Wenden Sie sich für Rückerstattungen an den Videobesuchsanbieter

  • Besuche, die mit dem Erscheinen eines Häftlings vor Gericht oder dem Arbeitsplan eines Häftlingsarbeiters in Konflikt stehen, werden nicht anerkannt

  • Das Zeigen von Gang-bezogenen Symbolen, Themen oder Farben ist verboten

  • Vulgäre Sprache und Bilder sind verboten

  • Nacktheit ist verboten

  • Sexuell eindeutige Aktivitäten sind verboten

  • Das Personal kann einen Besuch jederzeit nach eigenem Ermessen ablehnen, ändern oder absagen