Wiedergutmachung ist die vom Angeklagten gezahlte Erstattung finanzieller Verluste an Opfer von Straftaten. Eine Restitutionsverfügung kann vom Gericht ausgestellt werden, wie in der Colorado Revised Statue 18-1.3-603 festgelegt. Eine Wiedergutmachung kann erst angeordnet werden, wenn sich der Angeklagte entweder auf schuldig bekennt oder vor Gericht für schuldig befunden wird und das Gericht über das Urteil entscheidet.
Wenn Ihnen aufgrund Ihrer Viktimisierung Auslagen oder sonstiger wirtschaftlicher Schaden entstanden sind, haben Sie das Recht, die gerichtliche Anordnung des/der Angeklagten zu verlangen, Sie zu erstatten. Wenn Sie in den Vorfallberichten der Strafverfolgungsbehörden als Opfer einer Straftat aufgeführt sind, erhalten Sie per Post eine Aussage über die Auswirkungen des Opfers, nachdem Strafanzeige erstattet wurde. Wenn Sie keine erhalten oder Fragen zur Rückerstattung haben, wenden Sie sich bitte an unseren Rückerstattungskoordinator unter (970) 498-7202.
Die Bezirksstaatsanwaltschaft ist dafür verantwortlich, dem Gericht Unterlagen über die Höhe der Entschädigung vorzulegen, die einem Opfer in dem Strafverfahren geschuldet wird. Der Richter kann nur Verluste berücksichtigen, die direkt durch das Verbrechen verursacht wurden, und die Aussage über die Auswirkungen des Opfers wird verwendet, um diese Bestimmung zu treffen. Sobald das Gericht einen bestimmten Wiedergutmachungsbetrag angeordnet hat, muss der Beklagte Zahlungen an eine Geschäftsstelle des Gerichtsschreibers leisten. Wenn Täter nicht in der Lage sind, die Entschädigung vollständig zu zahlen, wird ein Zahlungsplan erstellt, in dem detailliert angegeben ist, wann Zahlungen an das Gericht zu leisten und an das Opfer zu verteilen sind. Die Zuständigkeit für die Einziehung der Rückerstattung liegt bei der Justizabteilung, nicht bei der Staatsanwaltschaft. Den Opfern geschuldete Entschädigungszahlungen werden vom Gericht geleistet.
