Kriterien:

  • Alter: Die pflegende Angehörige kümmert sich in der Gemeinde um eine Person, die 60 Jahre oder älter ist.
  • Advocacy und Lobbyarbeit: Die Pflegekraft setzt sich für die besonderen Bedürfnisse und Interessen pflegender Angehöriger ein und schärft so das Bewusstsein in unserer Gemeinde.
  • Positive Einstellung: Sie haben eine positive Einstellung und sind wirklich herzlich und großzügig im Geiste.
  • Bereit, Hilfe und Unterstützung anzunehmen: Sie erkennen ihre Grenzen und sind in der Lage, gnädig Hilfe von anderen anzunehmen.
  • Positive Wirkung der Pflege: Die geleistete Pflege bietet dem Pflegebedürftigen die höchstmögliche Lebensqualität.

Alle Nominierungsformulare müssen eingereicht oder abgestempelt werden von  1. April 2021.

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