Auszeichnung für herausragende Familienpfleger
Kriterien:
- Alter: Die pflegende Angehörige kümmert sich in der Gemeinde um eine Person, die 60 Jahre oder älter ist.
- Advocacy und Lobbyarbeit: Die Pflegekraft setzt sich für die besonderen Bedürfnisse und Interessen pflegender Angehöriger ein und schärft so das Bewusstsein in unserer Gemeinde.
- Positive Einstellung: Sie haben eine positive Einstellung und sind wirklich herzlich und großzügig im Geiste.
- Bereit, Hilfe und Unterstützung anzunehmen: Sie erkennen ihre Grenzen und sind in der Lage, gnädig Hilfe von anderen anzunehmen.
- Positive Wirkung der Pflege: Die geleistete Pflege bietet dem Pflegebedürftigen die höchstmögliche Lebensqualität.
Alle Nominierungsformulare müssen eingereicht oder abgestempelt werden von 1. April 2021.