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Das FMLA ist ein Bundesgesetz, das berechtigten Mitarbeitern bis zu zwölf (12) Wochen unbezahlten, arbeitsplatzgeschützten Urlaub aus familiären und medizinischen Gründen gewährt, einschließlich qualifizierter Erfordernisse, die sich ergeben, wenn der Ehepartner, Sohn, die Tochter oder ein Elternteil eines Mitarbeiters angerufen wurde zur Pflicht. Das FMLA gewährt berechtigten Mitarbeitern auch bis zu 26 Wochen Urlaub in einem einzigen Zeitraum von 12 Monaten, um sich um ein versichertes Servicemitglied mit einem schweren Gesundheitszustand oder einer schweren Krankheit zu kümmern, wenn der Mitarbeiter der Ehepartner, Sohn, Tochter, Elternteil, oder nächsten Angehörigen. 

Während der Beurlaubung nach dem FMLA ist der Mitarbeiter weiterhin durch eine Gruppenkrankenversicherung abgedeckt und wird nach Beendigung der Beurlaubung garantiert wieder in die gleiche oder eine gleichwertige Position versetzt.

Qualifizierende Veranstaltungen für die FMLA sind:

  • Adoption oder Pflege eines Kindes (innerhalb eines Jahres nach der Unterbringung)
  • Teilnahme an der Geburt eines Kindes
  • Betreuung eines Kindes nach der Geburt (innerhalb eines Jahres nach der Geburt)
  • Ernster Gesundheitszustand (SHC) des Mitarbeiters
  • SHC des Ehepartners, Lebenspartners/Lebenspartners*, Kindes** oder Elternteils
  • Auf der Arbeitsunfall
  • Urlaub für militärische/militärische Pflegekräfte

 

* Die Legislative von Colorado verabschiedete 2013 den Colorado Family Care Act. Dieses staatliche Gesetz erkennt „FMLA“-Urlaub für gleichgeschlechtliche Paare an, die beim Staat in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder bei Gemeinden in CO registriert sind, die Lebenspartnerschaftsregister anbieten. Obwohl CO die gleichgeschlechtliche Ehe offiziell anerkennt, sind einige Paare in ihrem Status einer eingetragenen Lebenspartnerschaft/Lebenspartnerschaft geblieben. Sie haben daher einen gesetzlichen Anspruch auf Ausreise nach Landesgesetz. Denken Sie daran, dass dies kein FMLA-Urlaub ist, sondern auf die gleiche Weise funktioniert. Wenn Sie einen Mitarbeiter haben, der Urlaub für einen gleichgeschlechtlichen Partner benötigt, wenden Sie sich an die Personalabteilung, und wir helfen Ihnen bei diesem Prozess.

** Anspruchsberechtigtes Kind muss zum Zeitpunkt des Urlaubs unter 18 Jahre alt oder aufgrund einer körperlichen oder geistigen Behinderung „nicht in der Lage sein, sich selbst zu versorgen“, wenn es sich um ein erwachsenes Kind handelt.

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