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Anhang G, Entwurfs- und Baunormen für private lokale Zufahrtsstraßen, der Straßennormen für ländliche Gebiete im Larimer County definiert die Mindestanforderungen und Richtlinien für Entwurf und Bau von Privatstraßen im Larimer County. Diese Anforderungen und Richtlinien behandeln Notzugänge, ordnungsgemäße Regenwasserableitung, Erosionskontrolle in durch den Bau gestörten Gebieten und Schutz der Wasserqualität.
Straßen, die mehr als ein Wohnhaus oder Grundstück erschließen sollen (Mehrfachzufahrtsstraßen), werden durch Anhang G über eine private Straßenbaugenehmigung und ein Endabnahmeverfahren geregelt. Derzeit fallen für die private Straßenbaugenehmigung keine Gebühren an.
Für Zufahrten zu einem einzelnen Wohnhaus (Einfamilienstraßen) ist keine Baugenehmigung für Privatstraßen erforderlich. Obwohl Einfamilienstraßen nicht vom Landkreis reguliert werden, werden Grundbesitzer dennoch dazu angehalten, bei der Planung und dem Bau ihrer Zufahrten die Richtlinien in Anhang G zu verwenden. Auf Wunsch des Hausbesitzers können Einfamilienstraßen vom Landkreis zertifiziert werden, dass sie den Mindeststandards von Anhang G entsprechen. Dies kann durch dasselbe Genehmigungs- und Inspektionsverfahren erfolgen wie für regulierte Mehrfamilienstraßen.
Eine weitere Ressource für den ländlichen Straßenbau ist „Der Leitfaden für Landbesitzer zum Bau privater Zufahrtsstraßen in Larimer County, Colorado". Der Leitfaden wurde von Larimer County, dem Fort Collins Soil Conservation District und dem Big Thompson Soil Conservation District erstellt. Er beschreibt den Prozess des Baus einer privaten Zufahrtsstraße, einschließlich der Planungsphase vor dem Bau, verschiedener Entwurfsüberlegungen und der Bepflanzung und Wartungsfragen.