HR

Ein Arbeitnehmer kann eine Lohnvorauszahlung erhalten nur in einer echten Notfallsituation und mit Zustimmung ihrer Anstellungsbehörde und des Gehaltsabrechnungsleiters oder Gehaltsabrechnungsleiters.

 

** Genehmigte Anträge müssen bis zum Ablauf der Gehaltsabrechnungsfrist eingehen. **

 

Ein genehmigter Antrag auf einen Lohnvorschuss wird nach dem Enddatum des Zahlungszeitraums nicht mehr bearbeitet. Dies bedeutet, dass zwischen dem Enddatum des Mittwochslohnzeitraums und dem folgenden Freitagslohntermin kein Vorschuss für die in diesem Lohnzeitraum geleisteten Arbeitsstunden gewährt wird. Kontaktieren Sie HR-Payroll wenn Sie Fragen zu dieser Frist haben.

Anträge auf Gehaltsvorschuss werden in aufeinanderfolgenden Lohnzeiträumen für denselben Mitarbeiter nicht genehmigt. Ein Lohnvorschuss darf 75 % des zum Zeitpunkt der Antragstellung tatsächlich erzielten nicht gezahlten Lohns nicht übersteigen. Die Gehaltsabrechnung prüft den Antrag auch, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Leistungen und gesetzlichen Abzüge erfüllt sind.

 

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Vorauszahlungsformular (LCHR-13)

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