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Comp Time ist Freizeit, die anstelle der Überstundenvergütung für nicht steuerbefreite Mitarbeiter gewährt wird. Für jede geleistete Arbeitsstunde würden teilnahmeberechtigte nicht befreite Mitarbeiter (reguläre, befristete und befristete) eineinhalb Stunden Vergütungszeit erhalten.

Diese Stunden werden in der Urlaubskasse des Vergütungsplans des Mitarbeiters erfasst.

Mitarbeiter können ein Comp Time-Guthaben von bis zu 60 Stunden ansammeln (die maximale Stundenzahl kann je nach Abteilung variieren). Alle über das erlaubte Maximum hinaus geleisteten Stunden müssen mit dem Überstundensatz vergütet werden.

Der Entscheidungsträger kann die Ausgleichsvereinbarung jederzeit kündigen

ZAHLUNG VON RECHNUNGSLEGUNGEN

  • Ein Mitarbeiter mit einem Comp Time-Guthaben kann jederzeit die Zahlung der angesammelten Stunden verlangen.
  • Der Mitarbeiter kann eine Zahlung für alle oder einen Teil der aufgelaufenen Stunden verlangen, und der Mitarbeiter wird mit dem zum Zeitpunkt der Bearbeitung der Zahlung geltenden Lohnsatz bezahlt.
  • Um im aktuellen Abrechnungszyklus bezahlt zu werden, muss der Antrag des Mitarbeiters bis zum Enddatum der Abrechnungsperiode für den aktuellen Abrechnungszyklus eingereicht werden.
  • Der Entscheidungsträger kann sich jederzeit dafür entscheiden, dem Mitarbeiter die gesamte oder einen Teil des Comp-Time-Saldos auszuzahlen.
  • Ein kündigender Mitarbeiter mit einem Comp-Time-Saldo muss für alle aufgelaufenen Stunden mit dem Gehaltssatz des Mitarbeiters zum Zeitpunkt der Kündigung bezahlt werden.
  • Wechselt ein Mitarbeiter von einer nichtbefreiten in eine befreite Position, muss die Comp Bank ausgezahlt werden.
 
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