HR
Bewerbungsfrist

Die Bewerbungsfrist für die Studiengänge 2023 ist offiziell beendet. Wir nehmen ab sofort Bewerbungen für die Kurse 2024 bis zum 24. Dezember 2024 entgegen.

Der Zweck des Studiengebührenerstattungsprogramms besteht darin, Mitarbeiter zu ermutigen und zu unterstützen, die ihre berufliche Entwicklung außerhalb der berufsbezogenen Schulungsmöglichkeiten ihrer Abteilung vorantreiben möchten.

Der Landkreis stellt kalenderjährlich Studienbeihilfen über ein steuerfreies Erstattungsprogramm bereit, das von der Personalabteilung verwaltet wird.

Die jährlichen maximalen Vergütungssätze für Mitarbeiter betragen:

  • 1,000 $ pro Kalenderjahr für Vollzeitbeschäftigte
  • $500 pro Kalenderjahr für Teilzeitbeschäftigte

Bei Fragen zum Studiengebührenerstattungsprogramm wenden Sie sich bitte an Ihr HR-Generalist.

Um am Studiengebührenerstattungsprogramm teilnehmen zu können, müssen Sie:

  • Seien Sie ein fester Angestellter in Vollzeit (40 Stunden pro Woche) oder Teilzeit (20-39 Stunden pro Woche). Befristete, befristete, saisonale oder Vertragspersonen sind nicht berechtigt, an dem Programm teilzunehmen.
  • Absolvieren Sie ein Jahr ununterbrochene Beschäftigung bei Larimer County, bevor Sie sich bewerben können.
  • Die Empfänger müssen zum Zeitpunkt der Rückerstattung bei Larimer County angestellt sein. Wenn Mitarbeiter den Landkreis verlassen, bevor sie erstattet werden, verfällt ihr Geld. Der Mitarbeiter muss nach der Erstattung ein Jahr lang bei Larimer County beschäftigt bleiben.
  • Füllen Sie einen Antrag vollständig aus und reichen Sie die erforderlichen Unterlagen ein, die im Antrag aufgeführt sind.
  • Alle Studienleistungen müssen an akkreditierten Hochschulen und Universitäten erbracht werden; Berufs-, Fach- und Handelsschulen.
  • Online-Klassen sind akzeptabel.
  • Förderfähig sind Kurse, die berufsbezogen sind oder eine relevante Verbindung zu einer bestehenden Position im Landkreis haben, nicht persönliche Interessen (dh Tanzen, Malen usw.).
  • Zertifikatsprogramme von akkreditierten Hochschulen; Berufs-, Fach- und Handelsschulen sind erstattungsfähig.
  • Gefördert werden nur Studien-, Studien- und Laborgebühren; Lehrbücher werden zu 50 % erstattet; Verpflegung, Reise- und Verspätungszuschläge werden nicht gefördert.
  • Alle Anträge auf Erstattungsgenehmigung müssen sowohl vom direkten Vorgesetzten als auch von der Anstellungsbehörde genehmigt werden. Die Personalabteilung prüft den Antrag, um die Programmberechtigung festzustellen.
  • Beenden Sie den Schulungskurs erfolgreich mit der Note „C“ oder besser (oder der Note „Bestanden“ im Falle eines bestanden/nicht bestandenen Kurses)
  • Halten Sie während des gesamten Kurses den Standard oder höher in Bezug auf Leistungspflichten und zufriedenstellendes Arbeitsverhalten ein
  • Erstattungsmittel werden nach dem Prinzip „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ zur Verfügung gestellt. Die Verfügbarkeit von Studiengebührenerstattungsgeldern unterliegt der jährlichen Finanzierung, die im jährlichen Budget des Landkreises genehmigt wird.

Laden Sie den Antrag auf Erstattung der Studiengebühren herunter, füllen Sie ihn aus und reichen Sie ihn bei Ihrer Anstellungsbehörde ein.

Dies ist keine vollständige Liste akkreditierter Colleges/Universitäten, und der Abschluss eines Kurses an einem dieser aufgeführten (oder nicht aufgeführten) Colleges garantiert keine Rückerstattung der Studiengebühren.

Fühlen Sie sich von Studienschulden überfordert? Versuchen Sie, nicht daran zu denken? Public Service Loan Forgiveness (PSLF) ist ein Bundesprogramm, das darauf abzielt, die Belastung durch Studentendarlehensschulden für Menschen zu verringern, die im öffentlichen Dienst arbeiten. Larimer County gilt für die Zwecke dieser Programme als Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes. Weitere Informationen zum Savi-Programm von TIAA zur Schuldenerleichterung für Studenten finden Sie hier Klicke hier.

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Human Resources Department

ÖFFNUNGSZEITEN: Montag - Freitag, 8:00 - 4:30 Uhr

200 West Oak, Suite 3200, Fort Collins, CO 80521
Postfach 1190, Fort Collins, CO 80522
TELEFON: (970) 498-5970 | FAX: (970) 498-5980
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