Nach einem langwierigen öffentlichen Verfahren hat das Board of County Commissioners kürzlich eine Wildlife Protection Ordinance verabschiedet Planungsgebiet Estes Valley das erfordert tierfreundliche Müllmanagementpraktiken. Die Verordnung ergänzt die bestehende Wildlife Protection Ordinance der Stadt Estes Park und ebnet den Weg für eine tierfreundlichere Umgebung im Estes Valley. Larimer County begann am 1. September 2017 mit der Durchsetzung der neuen Verordnung. Einwohner werden ermutigt, zum Schutz der Tierwelt beizutragen, indem sie die Verordnungen einhalten.  

Die Verordnungen legen spezifische Standards für die Lagerung von Abfällen außerhalb geschlossener Gebäude (z. B. Wohn- oder Geschäftsgebäude, Schuppen oder Garagen) fest. Abfall ist definiert als jeglicher Abfall, der Wildtiere anziehen könnte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf organische Küchenabfälle, Lebensmittel, Lebensmittelverpackungen, Zahnpasta, Deodorants, Kosmetika, Gewürze, Würzmittel, Öl und Fett. Die Anforderungen für die Abfalleindämmung gelten nicht für Glas, Papier, Pappe, Metall, Kunststoff, Aluminium, Textilien, Elektronik, nicht essbare Gartenabfälle, Baumaterialien und Haushaltsgegenstände, wenn sie nicht mit Lockstoffen für Lebensmittelabfälle vermischt werden.  

Hausmüll sollte in einem typischen Hartschalen-Müllbehälter mit gesichertem Deckel gelagert und nur am Abholtag zwischen 6:7 und 6:7 Uhr nach draußen gestellt werden. Mülltüten müssen sich in einem Hartschalenbehälter befinden. Anwohner, die am Abholtag vor XNUMX:XNUMX Uhr oder nach XNUMX:XNUMX Uhr Müll draußen lassen, müssen einen wildtierresistenten Behälter oder Gehege verwenden. 

Unternehmen (einschließlich Ferienwohnungen und Sonderveranstaltungen) müssen Abfälle jederzeit in einem wildtierresistenten Behälter oder einem wildtierresistenten Gehege lagern. Wildtierresistente Müllcontainer sind vor Ort leicht erhältlich, und in vielen Fällen fallen keine Kosten für die Aufrüstung an. Öl und Fett müssen in einem wildtierbeständigen Behälter gelagert werden. Nicht wildtierresistente Müllbehälter mit einem Fassungsvermögen von 95 Gallonen oder weniger sind zulässig, wenn sie täglich bis 10:XNUMX Uhr geleert oder für den Abholservice über Nacht vertraglich vereinbart werden.

 

Nein. Die Wildschutzverordnung einzige gilt für Grundstücke innerhalb des Planungsgebiets Estes Valley. Sie gilt nicht für den Rest des nicht eingemeindeten Larimer County.

Code-Compliance-Mitarbeiter werden eine Code-Compliance-Akte einleiten, nachdem drei Beschwerden zu einem Grundstück eingegangen sind. Sobald ein Fall eingeleitet wurde, nimmt ein Mitarbeiter der Code Compliance Kontakt mit dem/den Grundstückseigentümer(n) auf, um den Status eines potenziellen Verstoßes zu ermitteln. Es werden dann Schritte unternommen, um sicherzustellen, dass ein wildtierresistenter Container vor Ort ist. Weitere Maßnahmen werden bei Bedarf von Fall zu Fall ergriffen.   

„Nach den Gesetzen von Colorado ist das absichtliche Füttern von Großwild illegal. Das Verbot gilt für Hirsche, Elche, Gabelböcke, Bergziegen, Dickhornschafe, Berglöwen und Bären. Zuwiderhandlungen drohen eine Geldstrafe von 100 US-Dollar.“ - Colorado Parks und wild lebende Tiere

Für Wildtierbeschwerden, die nicht mit dem Larimer County zusammenhängen Artenschutzverordnung:

  • Planungsgebiet Estes Valley: 
    • Wenden Sie sich an den Colorado Parks and Wildlife Officer Chase Ryland Telefon: 970-652-0591.
  • Larimer County Unincorporated außerhalb des Planungsgebiets Estes Valley:
    • Colorado Parks and Wildlife Regional Office – Fort Collins – Telefon: 970-472-4300.
courthouse-offices

Wenden Sie sich an die Einhaltung des Kodex

200 W. Oak Street, Suite 3100
Fort Collins, CO 80521
(970) 498-7683 
 Bürozeiten: 8:4 – 00:XNUMX Uhr, Montag – Freitag
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