Umsatzsteuersätze

Die Umsatzsteuer wird einmalig nach dem Kauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens zum Zeitpunkt der Übereignung Ihres Fahrzeugs fällig. Der fällige Betrag ist ein Prozentsatz des Kaufpreises und richtet sich nach der Steuerhoheit des Käufers und des Verkäufers. Aufgrund der unterschiedlichen Städte und Steuerhoheitsgebiete im Landkreis Larimer variieren die Umsatzsteuersätze. Nutzen Sie unsere  Umsatzsteuerrechner  zur Bestimmung Ihrer Umsatzsteuer für einen Neu- oder Gebrauchtwagenkauf.

Kauf bei einem Händler

Entweder ein Teil oder alle anfallenden Umsatzsteuern werden von Ihrem Händler eingezogen. Der von Ihrem Händler erhobene Prozentsatz basiert auf dem Standort. Alle unbezahlten Umsatzsteuern werden vom Larimer County Vehicle Licensing Office eingezogen. Jede ausstehende Umsatzsteuer muss eingezogen werden, bevor Ihr Fahrzeug betitelt wird. Wenn Ihr Fahrzeug finanziert wird, sollte die geltende Umsatzsteuer beim Kauf des Fahrzeugs erhoben worden sein. Die Umsatzsteuer wird auf den Nettokaufpreis berechnet (das ist der Gesamtkaufpreis abzüglich des Betrags, den ein Händler für eine Inzahlungnahme zulässt).

Kauf von Privatperson

Alle Verkaufssteuern werden von der Larimer County Vehicle Licensing Division erhoben, wenn ein Fahrzeug von einer privaten Partei gekauft wird.

Umsatzsteuerrechner

Nutzen Sie unseren Umsatzsteuerrechner, um die richtigen Umsatzsteuersätze für Ihren Neu- oder Gebrauchtwagenkauf zu ermitteln. Details wie der Kaufpreis werden benötigt und Sie müssen auch wissen, ob Sie innerhalb der Stadtgrenzen wohnen.