Im Jahr 2004 brachten der Senator des Bundesstaates Colorado, Steve Johnson (R-Larimer County) und der Staatsvertreter Bob McCluskey (R-Larimer County), die Senatsvorlage 153 (SB 153) ein. SB 153 legte den rechtlichen Rahmen fest, der die Nutzung von Abstimmungszentren für die Durchführung einer Wahl in Colorado erlaubt. Das Gesetz wurde 2004 vom Gouverneur von Colorado, Bill Owens, unterzeichnet. Zu den Höhepunkten von SB 153 gehören:

  • Formale Definition von "Vote Centers"
  • Einrichtung der Autorität von County Commissioners für Countys, die Abstimmungszentren implementieren
  • Erfordern einer sicheren elektronischen Konnektivität für die Übermittlung von Wählerinformationen
  • Festlegung von Anforderungen basierend auf der Wählerpopulation
  • Erfordert die Konsultation großer und kleinerer politischer Parteien
  • Die Anforderung, dass die Pilotnutzung von Abstimmungszentren durch einen Landkreis nicht bei einer Parlamentswahl erfolgt
  • Revierspezifische Berichterstattung erforderlich

Volltextversion von Senat Bill 153

Gemäß dem Americans with Disabilities Act (ADA) wird Larimer County qualifizierten Personen mit einer Behinderung, die Hilfe benötigen, eine angemessene Vorkehrung bieten. Dienstleistungen können mit einer Frist von mindestens sieben Werktagen vereinbart werden. Bitte mailen Sie uns an Wahlen@larimer.gov oder telefonisch unter 970-498-7820 oder Relay Colorado 711. „Walk-in“-Anfragen für zusätzliche Hilfsmittel und Dienstleistungen werden im Rahmen des Möglichen berücksichtigt, sind jedoch möglicherweise nicht verfügbar, wenn keine Vorankündigung erfolgt.