Kriterien für die Auswahl eines Standorts für Abstimmungszentren
Hier sind einige der rechtlichen und praktischen Erwägungen, die das County Clerk's Office anwendet, wenn es den Standort eines Wahlzentrums in Larimer County bestimmt.
Rechtliche Erwägungen (beginnend mit den jeweiligen Gesetzesreferenzen):
1-5-102.9(1)(a)(I) Für Bezirke mit mindestens XNUMX aktiven Wählern: (A) Während des Zeitraums, der für die vorzeitige Stimmabgabe vorgesehen ist, mindestens ein Wahldienst- und Wahlzentrum für jeweils XNUMX aktive Wähler Wähler; außer dass es in jedem dieser Bezirke mindestens einen Wählerdienst und ein Wahlzentrum geben muss; und (B) am Wahltag mindestens ein Wählerservice und ein Wahlzentrum für je fünfzehntausend aktive Wähler, aber nicht weniger als drei in jedem dieser Bezirke.
1-5-102.9(1)(b)(I) Am und nach dem 8. November 2016 ist für die Zwecke von Absatz (a) dieses Unterabschnitts (1) die Anzahl der aktiven Wähler in einem Landkreis die Anzahl der aktiven Wähler, die am Tag der letzten Präsidentschaftswahl im Landkreis registriert sind.
1-5-102.9 (1)(c)(I) Bei der Benennung von Wahldienst- und Wahlzentrumsstandorten gemäß Unterabschnitt (1) muss jeder Bezirkssekretär und -schreiber die folgenden Faktoren berücksichtigen, um den Bedürfnissen des Bezirks gerecht zu werden: (A) Nähe zu öffentlichen Verkehrsmitteln und Verfügbarkeit von Parkplätzen; (B) Geografische Merkmale wie Bergpässe, die den Zugang und die Bequemlichkeit beeinträchtigen; (C) eine gerechte Verteilung über den Landkreis, um den Wählern möglichst bequeme Optionen zu bieten; (D) Existenz und Lage von Bevölkerungszentren; (E) Zugang für Menschen mit Behinderungen; (F) Nutzung bestehender Wahllokale, die typischerweise einer beträchtlichen Anzahl von Wählern dienen; (G) Nutzung öffentlicher Gebäude, die den Wählern im Landkreis bekannt sind, insbesondere in dem Umfang, in dem die Nutzung solcher Gebäude zu Kosteneinsparungen im Vergleich zu anderen potenziellen Standorten führt; und (H) wenn private Orte als Wählerservice- und Wahlzentren gemäß Abschnitt 1-5-105 (3) betrachtet oder bestimmt werden, Methoden und Standards zur Gewährleistung der Sicherheit der an solchen Orten durchgeführten Wahlen.
1-5-102.9 (1)(c)(II) Bei der Benennung von Wählerdienst- und Wahlzentren erbitten ein Bezirkssekretär und Protokollführer öffentliche Kommentare
Praktische Überlegungen:
- Die Anzahl der Wahlzentren in jeder geografischen Region muss der wahlberechtigten Bevölkerung dieser Region entsprechen (z. B. gibt es mehrere in Fort Collins, aber nur eines in Red Feather Lakes).
- Der Standort muss über die erforderliche Quadratmeterzahl verfügen, um Wahlgeräte unterzubringen und die erwartete Wahlbeteiligung zu erreichen.
- Es müssen ausreichend Parkplätze vorhanden sein, vorzugsweise vor Ort mit guter Beleuchtung und einige Parkplätze in der Nähe des Gebäudes, damit sie für Wähler mit Behinderungen reserviert werden können.
- Standorte an Buslinien und Hauptverkehrsstraßen sind vorzuziehen, um den Wählern einen einfachen Zugang zu ermöglichen.
- Leicht identifizierbare Gebäude innerhalb der Gemeinde sind vorzuziehen, da sie für die Wähler leichter zu finden sind.
- Das Gelände muss am Vortag (Aufbau), am Wahltag und am Tag danach (Abbau) für uns nutzbar sein und darf in dieser Zeit nicht für eine andere Veranstaltung genutzt werden.
- Wenn möglich, ist es vorzuziehen, Jahr für Jahr dieselben Orte zu verwenden, damit die Wähler wissen, wo sie wählen können.
- Während viele Schulen großartige Wahldienste und Wahlzentren abgeben würden, ziehen es die meisten Schulen vor, nicht genutzt zu werden, weil sie befürchten, dass das Öffnen der Türen von Schulen für die breite Öffentlichkeit ein Sicherheitsrisiko für die dortigen Kinder darstellen könnte.
- Unter Berücksichtigung der steuerlichen Verantwortung werden gespendete Flächen bevorzugt, jedoch werden andere kostengünstige Optionen gesucht, wenn eine gespendete Fläche nicht verfügbar ist oder die erforderlichen Standortkriterien nicht erfüllen kann.
Wenn Sie Fragen haben oder eine Website vorschlagen möchten, wenden Sie sich bitte unter (970) 498-7820 an das County Clerk & Recorder's Elections Office.