LARIMER COUNTY, COLORADO SCHIEDSVERFAHREN
REGELN UND VERFAHREN

Wohnimmobilien

  1. UMFANG: Um den Steuerzahlern eine Alternative zur Einlegung einer Berufung gegen die Entscheidung des Ausgleichsausschusses entweder beim Board of Assessment Appeals oder beim Bezirksgericht zu bieten, wird hiermit ein Schlichtungsverfahren gemäß CRS § 39-8-108.5 eingeführt. Jede Schiedsverhandlung findet de novo statt, wie in CRS § 39-8-108 angegeben.
  2. LISTE DER SCHIEDSRICHTER: Das Board of County Commissioners führt eine Liste qualifizierter Personen, die als Schlichter bei Immobilienbewertungsstreitigkeiten fungieren sollen. Diese Liste wird im Büro des Board of County Commissioners aufbewahrt. Diese Liste wird vom Board of County Commissioners nach Bedarf aktualisiert oder überarbeitet.
    1. QUALIFIKATION: Um sich als Schiedsrichter zu qualifizieren, muss eine Person:
      1. Erfahrung im Bereich der Immobilienbesteuerung,
      2. Lizenziert oder zertifiziert gemäß Teil 7 von Artikel 61 von Titel 12, CRS, und
      3. Seien Sie einer der Folgenden: ein Anwalt, der im Bundesstaat Colorado als Anwalt zugelassen ist; ein Gutachter, der Mitglied des Instituts für Immobiliengutachter oder eines gleichwertigen Instituts ist; ein ehemaliger Bezirksassessor; ein pensionierter Richter; ein ehemaliger oder aktueller Schiedsrichter des Board of Equalization (der zuvor nicht in den anhängigen Fall involviert war) oder ein lizenzierter Immobilienmakler.
    2. EINSCHRÄNKUNG: Niemand darf während eines Grundsteuerjahres, in dem diese Person einen Steuerzahler in einer Angelegenheit im Zusammenhang mit dem Protest und der Berufung gegen die Wertermittlung von Grundbesitz oder der Ermäßigung oder Rückerstattung von Grundsteuern vertritt oder vertreten hat, als Schiedsrichter bei Streitigkeiten über die Wertermittlung von Grundbesitz in einem Landkreis fungieren .
    3. ANNAHME: Unmittelbar nach der Auswahl eines Schiedsrichters muss dieser eine schriftliche und unterzeichnete Annahmeerklärung, einen Eid und eine Zahlungsvereinbarung ausstellen.
  3. SCHIEDSVERFAHREN:
    1. EINREICHUNG: Innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach der Entscheidung des Ausgleichsausschusses muss jeder Steuerzahler, der ein Schiedsverfahren anstrengen möchte, dem Ausschuss seine Absicht schriftlich mitteilen. Erfolgt keine Benachrichtigung innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen, führt dies dazu, dass jeder nachfolgend eingereichte Schlichtungsantrag abgewiesen wird.
    2. AUSWAHL DES SCHIEDSRICHTERS:    Nach Erhalt der Mitteilung des Steuerzahlers wählen der Steuerzahler und das County Board of Equalization innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen ab dem Datum, an dem die Liste der Schiedsrichter zur Verfügung gestellt wird, einen Schiedsrichter aus der beim Board of County Commissioners hinterlegten Liste aus Wird keine Auswahl getroffen, gilt dies als Rücknahme der Petition und die Petition wird abgewiesen. Es wird davon ausgegangen, dass der Ausgleichsausschuss der Auswahl eines Schiedsrichters aus der genehmigten Liste durch den Steuerzahler zugestimmt hat. Sobald der Steuerzahler jedoch den Ausgleichsausschuss über seine Auswahl informiert, kann der Ausgleichsausschuss über seinen Vertreter innerhalb von vierzehn (14) Tagen Einspruch erheben zur Ernennung des ausgewählten Schiedsrichters (im Allgemeinen kann dies aufgrund eines wahrgenommenen oder potenziellen Interessenkonflikts erfolgen, es kann jedoch auch ein beliebiger Grund vorliegen). Wenn der Ausgleichsausschuss Einwände erhebt, besprechen der Steuerzahler und der Vertreter des Ausgleichsausschusses die Angelegenheit innerhalb von vierzehn (14) Tagen, um festzustellen, ob sie die Angelegenheit klären und sich auf einen Schiedsrichter aus der Liste einigen können. Kommt zwischen dem Steuerzahler und dem Ausgleichsausschuss keine Einigung zustande, wählt das Bezirksgericht Larimer County einen Schiedsrichter aus dieser Liste aus. 
    3. PETITION: Innerhalb von fünfzehn (15) Kalendertagen nach der Wahl des Schiedsrichters muss der Steuerzahler Folgendes einreichen: (1) einen Schiedsantrag und (2) die Gebühr gemäß Absatz 3.D. dieser Regeln. Für jede Plannummer muss ein Antrag eingereicht werden, es sei denn, der Schiedsrichter entscheidet, dass der Antrag mehrere Lose betrifft, die zu Bewertungszwecken als identisch gelten.

      Dem Antrag des Steuerpflichtigen sind folgende Unterlagen beizufügen:
      1. Eine Kopie der Entscheidung des Ausgleichsausschusses zusammen mit etwaigen Anhängen.
      2. Ein notariell beglaubigtes Vollmachtsschreiben, das innerhalb der letzten zwölf (12) Monate ausgestellt wurde, wenn ein Vertreter eine Einzelperson vertritt. Ein Eintrag eines zugelassenen Anwalts aus Colorado, der eine juristische Person oder Einzelperson vertritt. 

      Die Petition muss folgende Angaben enthalten:

      1. Name des/der Antragsteller(s);
      2. Betreffende Immobilie – Adresse oder rechtliche Beschreibung;
      3. Die Nummer des Grundsteuerplans;
      4. Art der Immobilie: Wohnimmobilie oder sonstige Immobilie;
      5. Eine Erklärung, dass die Anzahlung für das Honorar des Schiedsrichters nach der in Abschnitt 3.D. dargelegten Entscheidung des Schiedsrichters zu leisten ist;
      6. Fragen zur Schlichtung;
      7. Geschätzte Zeit, die der Petent benötigt, um seinen Fall vorzutragen; Und
      8. Unterschrift und getippter oder gedruckter Name des Petenten, Adresse des Petenten, Telefonnummer, E-Mail-Adresse (falls verfügbar) und Datum der Unterzeichnung der Petition.
    4. GEBÜHREN:  
      1. Wohnimmobilien: Der Steuerzahler muss einen Vorschuss von 150 US-Dollar leisten, zahlbar an Larimer County, der treuhänderisch als Kaution zur Deckung der Gebühren und Kosten des Schiedsverfahrens verwahrt wird. Gebühren und Auslagen dürfen gemäß CRS § 150-39-8(108.5)(a) 5 US-Dollar pro Fall nicht überschreiten. Wenn mindestens fünfzehn (15) Tage vor der Anhörung eine Einigung erzielt oder die Petition zurückgezogen wird, werden dem Steuerzahler 150 US-Dollar zurückerstattet. Wenn vierzehn (14) Tage oder weniger vor der Anhörung eine Einigung erzielt oder die Petition zurückgezogen wird, werden dem Steuerzahler 75 US-Dollar zurückerstattet. Wenn eine Einigung erzielt wird, der Antrag zurückgezogen wird oder der Steuerzahler aus anderen Gründen am Tag der Anhörung nicht erscheint, werden dem Steuerzahler 0 US-Dollar zurückerstattet. Wenn das Schiedsverfahren zur Anhörung übergeht, werden die auf dem Treuhandkonto hinterlegten Gelder gemäß der Entscheidung des Schiedsrichters ausgezahlt. 
      2. Für alle steuerpflichtigen Immobilien, bei denen es sich nicht um Wohnimmobilien handelt: Auf der Grundlage des Antrags des Steuerzahlers erlässt der Schlichter eine Anordnung, in der er den Betrag festlegt, den der Steuerzahler vorschießen muss, um die geschätzte Schlichtungszeit und die Verfahrensaufsicht durch den Schlichter abzudecken. Der Steuerzahler muss die vom Schiedsrichter festgelegte Gebühr, die an Larimer County zu zahlen ist, vorschießen und treuhänderisch als Kaution zur Deckung der Gebühren und Kosten des Schiedsverfahrens hinterlegen. Wenn mindestens dreißig (30) Tage vor der Anhörung eine Einigung erzielt oder der Antrag zurückgezogen wird, werden 100 % der Anzahlung des Steuerzahlers an den Steuerzahler zurückerstattet. Wenn neunundzwanzig (29) Tage oder weniger vor der Anhörung, einschließlich am Tag der Anhörung, eine Einigung erzielt oder die Petition zurückgezogen wird oder der Steuerzahler nicht zur Anhörung erscheint, sind die Beträge der Schiedsverfahrensgebühren, für die jede Seite verantwortlich ist, zu tragen in der Vereinbarung festgelegt werden, der Steuerzahler muss jedoch für mindestens 50 % des Honorars des Schiedsrichters verantwortlich sein. Wird der Antrag in der mündlichen Verhandlung zurückgezogen oder erscheint der Steuerpflichtige nicht, so trägt der Steuerpflichtige alle bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Schlichtungsgebühren. Wenn das Schiedsverfahren zu einer mündlichen Verhandlung übergeht, werden die Gebühren und Auslagen gemäß der Entscheidung des Schiedsrichters gezahlt und die auf dem Treuhandkonto hinterlegten Gelder werden gemäß der Entscheidung des Schiedsrichters ausgezahlt. Die Parteien müssen einen Stundensatz zur Bezahlung des Schiedsrichters gemäß CRS § 39-8-108.5(5)(a) festlegen.
    5. DARSTELLUNG: Handelt es sich bei dem Grundstückseigentümer um eine juristische Person, muss diese von einem in Colorado zugelassenen Anwalt vertreten werden, es sei denn, sie erfüllt die Voraussetzungen für eine Ausnahme gemäß CRS § 13-1-127. Alle einzelnen Steuerzahler können sich auf Wunsch durch einen in Colorado zugelassenen Vertreter oder Anwalt vertreten lassen. Der Ausgleichsausschuss kann sich von einem Anwalt, einem Bezirksangestellten und/oder Mitarbeitern des Büros des Gutachters vertreten lassen.
    6. AUSTAUSCH VON DOKUMENTARISCHEN BEWEISEN: Der Steuerzahler muss alle Unterlagen, die als Beweismittel dienen (Beweise und Zeugenliste), mindestens vierzehn (14) Kalendertage vor der Anhörung offenlegen. Der Ausgleichsausschuss legt alle Unterlagen sieben (7) Tage vor der Anhörung offen. Drei (3) Kalendertage vor der Anhörung müssen alle Antwortunterlagen zu den vorgelegten Beweisen zwischen allen Parteien ausgetauscht werden. Diese Fristen für den Dokumentenaustausch können auf Beschluss des Schiedsrichters verlängert werden. Der Austausch von Dokumentennachweisen kann per Post, Federal Express/United Parcel Service, Fax, persönlicher Zustellung oder auf elektronischem Wege erfolgen. Die Nichteinhaltung der Offenlegungsfristen hat zur Folge, dass der Schiedsrichter einen Beschluss erlässt, mit dem er den Standpunkt der Partei, die die Offenlegungsfristen nicht eingehalten hat, ablehnt. Der Schiedsrichter darf nicht rechtzeitig ausgetauschte Dokumente oder Beweisstücke nicht berücksichtigen, und Zeugen, die nicht rechtzeitig bekannt gegeben wurden, darf auch nicht zur Aussage zugelassen werden.
    7. Anhörungen:
      1. Abtretung – Nach Zahlung der Gebühr gemäß Absatz 3.D. und Einreichung der Petition (siehe beigefügtes Petitionsformular) wird der Fall dem gemäß Absatz 3.B ausgewählten Schiedsrichter zugewiesen.
      2. Terminplanung – Schiedsverhandlungen finden innerhalb von sechzig (60) Kalendertagen ab dem Datum der Auswahl des Schiedsrichters statt. Die Anhörungen finden zu einem Zeitpunkt und an einem Ort statt, der vom County Commissioner's Office im gegenseitigen Einvernehmen des Schiedsrichters und des Steuerzahlers festgelegt wird. Das Schiedsverfahren findet jedoch in jedem Fall im Larimer County statt.
      3. Remote – Der Schiedsrichter kann genehmigen, dass die Anhörung über eine Remote-Videoplattform (z. B. Zoom, Teams, Webex) stattfindet. Der Schiedsrichter kann spontan anordnen, dass die Anhörung über eine Remote-Videoplattform oder auf Antrag einer Partei stattfinden soll.
      4. Verfahren – Der Schiedsrichter leitet die mündliche Verhandlung. Für alle Schlichtungsverhandlungen ist eine Verhandlungszeit von einer Stunde anzusetzen, es sei denn, der Schiedsrichter genehmigt eine zusätzliche Zeit. Die Anhörungszeit wird gleichmäßig zwischen dem Antragsteller und dem Ausgleichsausschuss aufgeteilt.
        1. Zu Beginn der Anhörung teilt der Schiedsrichter den Parteien mit, dass sie einen Teil der für die gesamte Anhörung vorgesehenen Hälfte der Zeit für die Widerlegung oder das Schlussplädoyer reservieren können.
        2. Die Verfahren der Schiedsverhandlung müssen informell sein und es gelten keine strengen Beweisregeln, es sei denn, der Schiedsrichter hält dies im Interesse der Gerechtigkeit für notwendig. Alle rechtlichen und tatsächlichen Fragen werden vom Schiedsrichter entschieden. Der Schiedsrichter kann andere Entscheidungen treffen, um eine angemessene und faire Anhörung durchzuführen.
      5. Vorladungen – Die Parteien können sich informell an einem Ermittlungs- und Zeugenprozess beteiligen. Bei Bedarf können die Parteien beim Schiedsrichter eine Vorladung für Informationen oder Zeugen gemäß CRS 39-8-108.5(3)(c) beantragen.
      6. Anwesenheit – Der Steuerzahler und der Ausgleichsausschuss müssen persönlich oder mit einem Anwalt oder Vertreter gemäß diesen Regeln anwesend sein und teilnehmen. Eine solche Teilnahme kann die Einreichung von Schriftsätzen und eidesstattlichen Erklärungen umfassen, soweit dies vom Schiedsrichter genehmigt wurde. Mit Zustimmung beider Parteien kann das Verfahren vertraulich und nicht öffentlich stattfinden.
      7. Protokoll des Verfahrens – Es dürfen keine Protokolle des Verfahrens geführt werden.
    8. ENTSCHEIDUNG DES SCHIEDSRICHTERS:
      Die Entscheidung des Schiedsrichters bedarf der Schriftform und ist vom Schiedsrichter zu unterzeichnen. Der Schiedsrichter übermittelt den Parteien innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach der Anhörung persönlich oder per Einschreiben oder Einschreiben eine Kopie seiner Entscheidung. Eine solche Entscheidung ist endgültig und kann nicht überprüft oder angefochten werden. Die Entscheidung des Schiedsrichters muss Folgendes umfassen:
      1. Die Nummer des Grundsteuerplans;
      2. Die Petitionsnummer des County Board of Equalization;
      3. Der Titel des Dokuments: „ARBITRATION AWARD“;
      4. Der vollständige Fallname;
      5. Die Identität der Parteien, die bei der Anhörung anwesend waren, entweder persönlich oder als Anwalt;
      6. Eine Erklärung über die Feststellungen des Schiedsrichters und darüber, dass der Schiedsrichter ganz oder teilweise zugunsten des Steuerzahlers oder ganz oder teilweise zugunsten des Ausgleichsausschusses und zu Lasten der anderen Partei entschieden hat;
      7. Die Änderung der Klassifizierung der betreffenden Immobilie, falls vorhanden;
      8. Die Änderung der Bewertung, entweder eine Wertsteigerung oder -minderung, falls vorhanden, oder eine Bestätigung der vorherigen Bewertung der betreffenden Immobilie;
      9. Die Höhe der Gebühren und Auslagen des Schiedsrichters, die bei der Durchführung des Schiedsverfahrens anfallen, und welche Partei oder Parteien diese Gebühren innerhalb der Beschränkungen dieser Regeln und der Schiedsgebührenvereinbarung zahlen;

        Anmerkungen:    Die Gebühr des Schiedsrichters für Wohnimmobilien darf 150 US-Dollar nicht überschreiten.
         
      10. Eine Unterschriftszeile für den Schiedsrichter und das Datum der Entscheidung.