Auf alle unbezahlten Grundsteuern fallen weiterhin Zinsen an und unterliegen Werbe- und Pfändungsgebühren. Der rechtzeitige Eingang von Grundsteuern ist für die effektive Erbringung von Dienstleistungen für Sie durch unseren Landkreis von entscheidender Bedeutung
Veröffentlicht:
Mo, 17. Oktober - 11:05 Uhr
Abteilung:
Schatzmeister und öffentlicher Treuhänder