Überfällige Grundsteuerbescheide für das Grundsteuerjahr 2022, zahlbar im Jahr 2023, landen diese Woche in den Briefkästen. Steuerzahler, die eine Zahlung nach dem 7. Juli 2023 eingereicht haben, erhalten aufgrund des Druck- und Versandprozesses möglicherweise immer noch eine säumige Erklärung per Post.
Veröffentlicht:
Mo, 10. Juli - 11:36 Uhr
Abteilung:
Schatzmeister und öffentlicher Treuhänder