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  • Bild 1: Anleihen / Sich stellen

Ganz gleich, ob Sie sich aufgrund eines Haftbefehls stellen oder jemandem bei der Beantragung einer Freilassung gegen Kaution behilflich sind, unsere Webseite hilft Ihnen dabei, Sie durch den Prozess zu führen. Das Verständnis der erforderlichen Schritte kann den Stress beim Navigieren in diesen rechtlichen Angelegenheiten verringern. Von der Selbstanzeige bis zur Abschiebung einer Person finden Sie hier die Informationen, die Sie für einen reibungsloseren Übergang benötigen. 

Sich selbst stellen

Wenn Sie planen, sich selbst für einen aktiven Haftbefehl oder eine Strafe zu stellen, können Sie zu einem reibungslosen Ablauf beitragen, indem Sie die folgenden Tipps beachten:

  1. Kommen Sie substanzfrei im Gefängnis an
  2. Bringen Sie einen amtlichen Ausweis mit
  3. Bringen Sie alle relevanten Gerichtsdokumente mit
  4. Bringen Sie Bargeld für die Bindung oder Beauftragung mit
  5. Bringen Sie eine Brille oder Kontaktlinsen mit
  6. Minimieren Sie alle anderen Eigenschaftselemente
  7. Fremde Bücher und elektronische Geräte sind nicht erlaubt
  8. Bringen Sie keine fremden Lebensmittel oder andere persönliche Gegenstände mit
  9. Tabak, E-Zigaretten, Feuerzeuge und Messer jeglicher Größe sind nicht erlaubt und werden vernichtet

Bande

Anleihen können 24 Stunden am Tag gebucht werden. Um herauszufinden, welche Art von Bindung der Insasse hat, können Sie sie nachschlagen hier.

Bargeld kann akzeptiert werden Online, telefonisch (1-866-232-1899) oder am Kiosk in der Gefängnislobby.  Bitte beachten Sie, dass Sie zum Zweck der Bindung bei der Kontoeinrichtung „Selbstfreigabe“ auswählen müssen. Das Gefängnispersonal akzeptiert kein Bargeld, akzeptiert jedoch Bankschecks oder Zahlungsanweisungen. Schecks oder Zahlungsanweisungen sollten auf den „Gerichtsschreiber“, „Gerichtsschreiber“ oder „Larimer County“ ausgestellt werden, sie sollten nicht auf den Namen des Insassen ausgestellt sein. Wenn Sie am Kiosk in der Gefängnislobby sind, Die Nummer unserer Gefängniseinrichtung lautet 280525.

      FAQs

        • PR / Persönliche Anerkennung - Mit der Unterschrift des Beklagten verbundener Geldwert. Es ist kein Geld erforderlich, es sei denn, der Angeklagte erscheint nicht vor Gericht, er kann dann für den Kautionsbetrag haftbar gemacht werden.
        • PR-Cosign / PR-Bürgschaft - Mit der Unterschrift eines Mitunterzeichners verbundener Geldwert. Es ist kein Geld erforderlich, es sei denn, der Beklagte erscheint nicht vor Gericht, in diesem Fall kann der Mitunterzeichner für den Kautionsbetrag haftbar gemacht werden.
        • Bargeld / Barkaution - Vollständiger Kautionsbetrag, der vollständig in bar, mit Bankscheck oder Kreditkarte bezahlt wird. Geldrückerstattung an den Beklagten oder den Bürgen, wenn einer auf der Anleihe aufgeführt ist. Erscheint der Angeklagte nicht vor Gericht, verfällt das Geld dem Gericht.
        • Bürgschaft - Kaution, die über einen lizenzierten Kautionsagenten gestellt wird. Es wird eine nicht erstattungsfähige Gebühr (in der Regel 10-15 %) an den Bonding Agent gezahlt.
        • Eigentumsbindung - Anleihe ist an Immobilien gebunden. Kautionen können nur bei der Gerichtskanzlei hinterlegt werden. Diese Bindungen werden üblicherweise nicht festgelegt.