HR
REGELMÄSSIGE & ZEITLICH BEGRENZTE MITARBEITER
Anzahl der geplanten Stunden pro Arbeitswoche DIENSTALTER
0 - weniger als 5 Jahre 5 bis weniger als 10 Jahre 10 bis weniger als 15 Jahre 15 + Jahre
20-29 Stunden 3.00 3.25 4.00 4.50
30-39 Stunden 4.00 4.50 5.50 6.25
Vollzeit 40 Std 4.50 5.25 6.25 7.25
REGELMÄSSIGE & ZEITLICH BEGRENZTE MITARBEITER
Maximale Urlaubsübertragungsgrenze
Anzahl der geplanten Stunden pro Arbeitswoche DIENSTALTER
0 - weniger als 5 Jahre 5 bis weniger als 10 Jahre 10 bis weniger als 15 Jahre 15 + Jahre
20-29 Stunden 117.00 126.75 156.00 175.50
30-39 Stunden 156.00 175.50 214.50 243.75
Vollzeit 40 Std 175.50 204.75 243.75 282.75
ERNANNTE BEAMTE
Anzahl der geplanten Stunden pro Arbeitswoche DIENSTALTER
0 - weniger als 5 Jahre 5 bis weniger als 10 Jahre 10 bis weniger als 15 Jahre 15 + Jahre
20-29 Stunden 3.25 4.00 4.50 5.00
30-39 Stunden 4.50 5.50 6.25 7.00
Vollzeit 40 Std 5.25 6.25 7.25 8.25
ERNANNTE BEAMTE
Maximale Urlaubsübertragungsgrenze
Anzahl der geplanten Stunden pro Arbeitswoche DIENSTALTER
0 - weniger als 5 Jahre 5 bis weniger als 10 Jahre 10 bis weniger als 15 Jahre 15 + Jahre
20-29 Stunden 126.75 156.00 175.50 195.00
30-39 Stunden 175.50 214.50 243.75 273.00
Vollzeit 40 Std 204.75 243.75 282.75 321.75
  • Begünstigte Mitarbeiter und ernannte Beamte erwerben bezahlten Urlaub auf der Grundlage kontinuierlicher akkumulierter Dienstzeit.
  • Neu eingestellte anspruchsberechtigte Mitarbeiter beginnen mit dem Ansammeln von Urlaub mit der ersten voll bezahlten Beschäftigungsperiode.  
    • Als Rekrutierungshilfe kann ein Entscheidungsträger oder Beauftragter bis zu 15 Tage Urlaub genehmigen, die dem berechtigten Mitarbeiter bei der Einstellung gewährt werden. Für Urlaubszeiten von bis zu zehn (10) Tagen muss der Entscheidungsträger oder der Beauftragte vor der Gewährung des Urlaubs die Genehmigung des Leiters der Personalabteilung oder des Beauftragten einholen. Für Urlaubszeiten von mehr als (10) Tagen muss der Entscheidungsträger oder Beauftragte vor der Gewährung des Urlaubs die Genehmigung des County Managers oder Beauftragten einholen.
  • Anspruchsberechtigte Mitarbeiter müssen mindestens die Hälfte ihrer regulären Arbeitszeit in einem bezahlten Zeitraum bezahlt haben, um Urlaub zu erhalten. Beschäftigte, die mindestens die Hälfte des Lohnzeitraums (entweder mit oder ohne Bezahlung) in Anspruch nehmenden FMLA-Urlaub haben oder aufgrund einer arbeitsbedingten Verletzung oder Krankheit abwesend sind, erhalten jedoch während der Urlaubszeit weiterhin Urlaub.
  • Bei der Trennung werden die Arbeitnehmer für den gesamten aufgelaufenen Urlaub bezahlt. Die Mitarbeiter werden mit ihrem aktuellen Lohnsatz zum Zeitpunkt der Trennung bezahlt.
  • Maximale Verschleppungsgrenze: Bitte beachten Sie die Sozialleistungsregelung, Urlaubsanspruch, Übertragungslimit.

Weitere Informationen zum Urlaubsanspruch finden Sie unter:

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Human Resources Department

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TELEFON: (970) 498-5970 | FAX: (970) 498-5980
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