Zu den Ämtern gehören County Assessor, County Clerk and Recorder, County Commissioner, County Coroner, County Sheriff, County Surveyor und County Treasurer. Informationen der Bezirksstaatsanwaltschaft erhalten Sie unter Website des Staatssekretärs.

Die nächsten Wahlen für County Assessor, County Clerk and Recorder, County Commissioner District 1, County Coroner, County Sheriff, County Surveyor und County Treasurer finden im November 2022 statt.

Die nächste Wahl für die County Commissioner Districts 2 und 3 findet im November 2024 statt.

Wie man läuft

2024 Kandidatenqualifikationen und Zugang zu Stimmzetteln

Es gibt vier Möglichkeiten, wie ein Kandidat auf dem Stimmzettel platziert werden kann:

  • Nominierung durch eine politische Partei
  • Petition als Mitglied einer großen politischen Partei
  • Petition als Kandidat einer nicht angeschlossenen oder kleinen politischen Partei
  • Write-in-Kandidaten durch eidesstattliche Erklärung

Nominierung durch eine politische Partei

Das Nominierungsverfahren beginnt Monate vor der Wahl. Wenn Sie die Nominierung Ihrer Partei für ein Amt anstreben, empfehlen wir Ihnen, möglichst frühzeitig Rücksprache mit Ihrem Parteivorsitzenden zu halten.

Von der Versammlung nominierte Kandidaten der großen Parteien werden auf den Urwahlzettel gesetzt [CRS 1-4-601(2)]. Die Sieger der Vorwahlen werden auf den Wahlzettel für die allgemeinen Wahlen gesetzt.

Von der Versammlung nominierte Kandidaten kleinerer politischer Parteien werden auf den allgemeinen Wahlzettel gesetzt. Wenn jedoch mehr als ein Kandidat durch Versammlung und/oder Petition nominiert wird, werden die Kandidaten auf den Urwahlzettel gesetzt [CRS 1-4-1304].

Petition als Mitglied einer großen politischen Partei

Personen, die einer Partei angehören, aber das Nominierungsverfahren nicht durchlaufen wollen, können einen Antrag auf Aufnahme in den Urwahlzettel stellen.

Petitionen müssen von Wählern innerhalb des County Commissioner-Distrikts oder der politischen Unterabteilung, in der das Amt gewählt werden soll, unterzeichnet werden. Sofern in Unterabschnitt 1-4-801(2)(e) nichts anderes bestimmt ist, erfordert die Anzahl der Unterschriften den geringeren Wert von eintausend Unterzeichnern oder Unterzeichnern, die in der Anzahl 10 % der in der politischen Unterteilung bei der umstrittenen oder unbestrittenen Vorwahl abgegebenen Stimmen entsprechen Wahl des Kandidaten der politischen Partei für das Amt, für das die Petition in Umlauf gebracht wird. Wenn es keine Vorwahlen gab, bei der letzten vorangegangenen Parlamentswahl, für die es einen Kandidaten für das Amt gab. [CRS, 1-4-801(2)(a)].

Nominierungsgesuche müssen bestimmte gesetzliche Vorgaben erfüllen. Möglicherweise möchten Sie sich vor dem Verbreiten einer Petition rechtlich beraten lassen. Petitionsformate müssen vor der Verbreitung vom designierten Wahlbeamten genehmigt werden. [CRS 1-4-901 und CRS 1-4-912]

Kein Kandidat, der versucht und es versäumt hat, mindestens 10 % der bei der Versammlung abgegebenen Stimmen für ein bestimmtes Amt zu erhalten, darf durch Petition im Namen dieser Partei für dasselbe Amt nominiert werden [CRS 1-4-801(4)] .

Petition als Kandidat einer nicht angeschlossenen oder kleinen politischen Partei

Für eine Kongresswahl muss ein Kandidat Wahlberechtigter der politischen Unterabteilung oder des Bezirks sein, in dem der Amtsträger gewählt werden soll, und seit mindestens 12 Monaten vor dem letzten Datum, an dem die Petition eingereicht werden kann, Mitglied einer kleineren politischen Partei oder parteilos sein [CRS 1-4-802 (1)(g)(I)].

Für allgemeine Wahlen muss ein Kandidat spätestens am ersten Werktag des Januars, der der allgemeinen Wahl unmittelbar vorausgeht, ein wahlberechtigter Wähler der politischen Unterabteilung oder des Bezirks sein, in dem der Amtsträger gewählt werden soll, und einer kleineren politischen Partei angehören oder ihm nicht angehören die Person nominiert werden möchte.
[CRS 1-4-802 (1)(g)(II)]

Für eine überparteiliche Wahl muss ein Kandidat ein Wahlberechtigter der politischen Unterabteilung oder des Bezirks sein, in dem der Amtsträger gewählt werden soll, und zum Zeitpunkt der frühesten Unterschrift auf der Petition einer kleineren politischen Partei angehören oder nicht Mitglied sein [CRS 1-4- 802(1)(g)(II)].

Nominierungsgesuche müssen bestimmte gesetzliche Vorgaben erfüllen. Möglicherweise möchten Sie sich vor dem Verbreiten einer Petition rechtlich beraten lassen. Petitionsformate müssen vor der Verbreitung vom designierten Wahlbeamten vor der Verbreitung genehmigt werden. [CRS 1-4-901 und CRS 1-4-912]

Durch Petition nominierte parteilose Kandidaten werden auf den allgemeinen Wahlzettel gesetzt [CRS 1-4-908(3)].

Write-In-Kandidaten durch eidesstattliche Erklärung

Siehe CRS1-4-1101 ff. Weitere Informationen zu Write-In-Kandidaten.

Write-in-Kandidaten müssen eine eidesstattliche Erklärung beim Sachbearbeiter und Protokollführer einreichen. In der eidesstattlichen Erklärung muss angegeben werden, dass er oder sie das Amt wünscht und qualifiziert ist, seine Aufgaben zu übernehmen, wenn er gewählt wird. [CRS 1-4-1101(1)]

Der Name eines eingetragenen Kandidaten erscheint nicht auf dem Stimmzettel. Die Wähler können den Namen eines einschreibbaren Kandidaten auf den Stimmzettel in das Einschreibefeld für dieses Rennen schreiben. Eine schriftliche Stimmabgabe für ein Amt wird nicht gezählt, es sei denn, die Person, für die die Stimme abgegeben wird, hat die eidesstattliche Erklärung abgegeben. [CRS 1-4-1101(2)]

Die eidesstattliche Erklärung ist bis zum Geschäftsschluss des 67. Tages vor einer Vorwahl und bis zum Geschäftsschluss des 110. Tages vor jeder anderen Wahl abzugeben. Bei einer unparteiischen Wahl muss die eidesstattliche Erklärung jedoch bis zum Geschäftsschluss des 64. Tages vor der Wahl eingereicht werden. [CRS 1-4-1102(1)]

Gemäß dem Americans with Disabilities Act (ADA) wird Larimer County qualifizierten Personen mit einer Behinderung, die Hilfe benötigen, eine angemessene Vorkehrung bieten. Dienstleistungen können mit einer Frist von mindestens sieben Werktagen vereinbart werden. Bitte mailen Sie uns an Wahlen@larimer.gov oder telefonisch unter 970-498-7820 oder Relay Colorado 711. „Walk-in“-Anfragen für zusätzliche Hilfsmittel und Dienstleistungen werden im Rahmen des Möglichen berücksichtigt, sind jedoch möglicherweise nicht verfügbar, wenn keine Vorankündigung erfolgt.
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