Überfällige Grundsteuerbescheide für das Grundsteuerjahr 2021, zahlbar im Jahr 2022, landen diese Woche in den Briefkästen. Steuerzahler, die eine Zahlung nach dem 8. Juli 2022 eingereicht haben, erhalten aufgrund des Druck- und Versandprozesses möglicherweise immer noch eine säumige Erklärung per Post.
Veröffentlicht:
Fr, 08. Juli - 10:50 Uhr
Abteilung:
Schatzmeister und öffentlicher Treuhänder