Larimer County ist in zwei Bereiche ("B" und "C") nach Flächenbrandgefahr und Anforderungen an die Bedachung unterteilt. Bereich "B" ist das Vorgebirge und die Berggebiete; Gebiet „C“ liegt entlang der Front Range. Aufgrund des Vorherrschens von schwindenden/schwellenden Böden in Larimer County, insbesondere entlang der Front Range, ist an allen Standorten im Gebiet „C“ ein technischer Fundament- und Gründungsplan oder ein standortspezifischer Bodenbericht erforderlich, aus dem hervorgeht, dass sich nicht ausdehnender Boden befindet.

Für neue Unterteilungen werden bereits in der Entwicklungsphase Bodengutachten erstellt und es wird gekennzeichnet, ob technische Fundamente und Fundamente erforderlich sind. Diese vorgeschriebenen Anforderungen gelten für ältere Unterteilungen, Metes-and-Bounds-Parzellen und 35-Acre-Unterteilungen oder -Gebiete im Bereich „C“. Wenn aus ihrem Bodenbericht hervorgeht, dass Fundamente auf konventionellen Spreizfundamenten gegossen werden können, können die Mindeststandards für Fundamente des Landkreises verwendet werden, und technische Fundamentkonstruktionen sind nicht erforderlich. Andernfalls sind technische Fundamente und Fundamente erforderlich.

Ausnahmen: Nicht geschlossene Terrassenüberdachungen und Veranden, Decks, einstöckige landwirtschaftliche Pfahlgebäude unter 3000 Quadratfuß und zusätzliche unbeheizte, freistehende einstöckige Wirtschaftsgebäude mit einer Tiefe von weniger als 24 Fuß (Fachwerklänge) und einer Breite von 48 Fuß sind von technischen Fundamenten ausgenommen und Fundamente, wenn sie die Prescriptive Design Standards von Larimer County erfüllen.

Im Bereich „B“ (Vorberge und Berge), wo die Unterteilungsgenehmigung ein technisches Fundament und Fundament erfordert, ist ein technischer Entwurf erforderlich. (Weitere Anforderungen an technische Fundamente siehe unten.) Wenn auf oder in der Nähe eines steilen Hangs gebaut wird oder wo das Vorhandensein von schwindenden/schwellenden Böden angezeigt wird, kann ein technisches Fundamentsystem erforderlich sein. Auf nicht konstruierten Plänen im Bereich „B“ sind Neigungsprofile erforderlich, um die Steilheit des Geländes 50 Fuß um die Struktur herum darzustellen.

Weitere Voraussetzungen für eine in Colorado registrierte Engineered Foundation sind:

  • Alle Stahlgebäude im ganzen Landkreis.
  • Alle Grundmauern über 9'-0" und alle Stützmauern mit einer Höhe von 4'-0" und mehr im gesamten Landkreis.
  • Alle kommerziellen Projekte im gesamten Landkreis.
  • Alle unkonventionellen Gebäudedesigns und Gründungssysteme im gesamten Landkreis.
  • Wirtschaftsgebäude je nach Größe und Bauweise (z. B. Stahlhallen mit punktlastigen Stahlträgern) im gesamten Landkreis.
  • Alle bewohnbaren Strukturen innerhalb von 15 Fuß von der Spitze eines Abhangs oder innerhalb von 40 Fuß von der Spitze eines Abhangs, wenn die Neigung 1 Einheit vertikal in 3 Einheiten horizontal überschreitet.

Hinweis: Der Bodenbericht und die Anforderungen an technische Fundamente und Fundamente traten erstmals am 1. September 1999 in Kraft