MITTEILUNG AN EINEN DARLEHENSNEHMER BEI ZWANGSVERKLÄRUNG: Wenn Ihre Immobilie in die Zwangsversteigerung geht und für mehr als den Gesamtbetrag gekauft wird, der dem Kreditgeber und allen anderen Pfandgläubigern geschuldet wird, wenden Sie sich bitte nach dem Verkauf an das Büro des öffentlichen Treuhänders, da Ihnen möglicherweise Gelder zustehen. Kreditnehmer müssen keine Gebühr an den öffentlichen Treuhänder oder Dritte zahlen, um überschüssige Mittel einzutreiben.
Wenn der Kreditnehmer der Ansicht ist, dass ein Kreditgeber oder Dienstleister gegen die Anforderungen für einen einzigen Ansprechpartner in Abschnitt 38-38-103.1 oder das Verbot der doppelten Verfolgung in Abschnitt 38-38-103.2 verstoßen hat, kann der Kreditnehmer eine Beschwerde beim Anwalt von Colorado einreichen General, das Federal Consumer Financial Protection Bureau (CFPB) oder beides. Die Einreichung einer Beschwerde wird das Zwangsvollstreckungsverfahren nicht stoppen.
Colorado Generalstaatsanwalt 1300 Broadway, 10. Stock Denver, Colorado 80203 (800) 222-4444 coag.gov | Büro für Finanzschutz P.O. Box 14473
Iowa City, Iowa 52244 (855) 411-2372 Consumerfinance.gov |