Auf Empfehlung des Sheriffs von Larimer County hat sich das Board of Larimer County Commissioners heute mit 3:0 für die Einführung von Brandschutzbeschränkungen im nicht rechtsfähigen Larimer County ausgesprochen, da aufgrund überdurchschnittlicher Temperaturen, Blitzeinschläge und windiger, trockener Witterungsbedingungen eine große Gefahr von Lauffeuern, Wald- und Grasbränden besteht.

Ab 4:13 Uhr am 31. Juli treten Beschränkungen für offene Feuer in den nicht eingemeindeten Teilen des Larimer County in Kraft. Diese Beschränkungen bleiben bis 8:00 Uhr am 31. August 2024 in Kraft. Ebenfalls in Kraft sind Beschränkungen für die Verwendung von Feuerwerkskörpern, brennbaren Geräten, öffentlichen Feuerwerken und Brandsätzen. Dies ist KEIN Feuerverbot.

Heute eingeschränkt:

  • Offene Feuer, begrenzte offene Feuer, einschließlich Lagerfeuer oder Kochfeuer
  • Das Rauchen im Freien ist nicht gestattet, auch nicht auf Wanderwegen, in Parks und auf Freiflächen.
  • Feuerwerk oder Feuerwerk.
  • Brandsätze wie Himmelslaternen, explodierende Munition, explodierende Ziele und Leuchtspurmunition.
  • Schweiß-

Dürfen:

  • Kamine oder Holzöfen in einem Wohngebäude
  • Gasbetriebene Feuerstellen, einschließlich Grills und Campingkocher

Rechtliche Definitionen:

  1. Brennbare Geräte bezeichnet alle Gegenstände, die entflammbar sind, explodieren oder dazu bestimmt sind, Feuer zu verursachen oder dies tun können. Dazu gehören Himmelslaternen, explodierende Munition, explodierende Ziele und Leuchtspurmunition.
  2. Offene Feuer umfasst sowohl eingedämmte offene Brände, unbeherrschte offene Brände als auch Brände, die mit Gas oder Flüssigkeit betrieben werden.
    1. „Eingeschlossene offene Feuer“ bezeichnet offene Feuer in einem fest errichteten, stationären Kamin aus Mauerwerk oder Metall, der speziell für Verbrennungszwecke konzipiert ist. Eingeschlossene offene Feuer umfassen keine Kamine oder Holzöfen, die sich innerhalb einer festen Struktur befinden, wie z. B. in einem Wohnhaus oder einem Gewerbebetrieb.
    2. Unter „unkontrolliertem offenen Feuer“ ist jedes Feuer zu verstehen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Lagerfeuer, Kamin, Freizeitfeuer, Freudenfeuer, Feuerstelle usw.), Kohle-, Holz- oder Pelletofen, Kamin, jede Art von mit Holzkohle, Holz oder Pellets betriebenem Kochen, unkontrolliertes Feuer jeglicher Art in unbebauten Bereichen, einschließlich Lager- und Kochfeuer, Schweißen oder der Betrieb von Acetylen- oder anderen Brennern mit offener Flamme.
    3. „Mit Gas oder Flüssigkeit betriebene Feuer“ bezeichnet Feuer, die mit Flaschengas oder unter Druck stehender Flüssigkeit betrieben werden. Dazu gehören unter anderem tragbare Heizgeräte, Kochherde, Heizöfen, Wander-/Campingkocher, Grills, Feuerstellen, Kamine usw.)
  3. Fireworks bezeichnet jede Zusammensetzung oder Vorrichtung, die dazu bestimmt ist, durch Verbrennung, Verpuffung oder Detonation einen sichtbaren oder hörbaren Effekt zu erzielen, und die der Definition zulässiger Feuerwerkskörper gemäß CRS 24-33.5-2001(11) entspricht.
    1. Nicht zum Feuerwerk gehören:
      1. Zündhütchen, Knallbonbons und ähnliche Gegenstände, die Zündhütchen und Knallbonbons nicht mehr als sechzehn Milligramm pyrotechnischen Satz pro Gegenstand enthalten, sowie Knallbonbons, die nicht mehr als ein Milligramm Sprengstoff pro Gegenstand enthalten;
      2. Autobahnfackeln, Eisenbahnzünder, Schiffsnotsignale, Rauchkerzen und andere Notsignalgeräte;
      3. Schulraketen und in derartigen Raketen verwendete Motoren in Form von Spielzeug-Treibmitteln, sofern diese Raketen nicht aus Metall bestehen und austauschbare Motoren oder Modellkartuschen mit weniger als zwei Unzen Treibmittel verwenden und sofern diese Motoren oder Modellkartuschen für eine elektrische Zündung ausgelegt sind;
      4. Feuerwerkskörper, die von einem zugelassenen Sprengstofflabor zu Test- oder Forschungszwecken verwendet werden.
  4. Öffentliches Feuerwerk Unter „Feuerwerksvorführungen“ ist jedes Vorführen von Feuerwerkskörpern zu verstehen, das von einem qualifizierten Pyrotechniker in Übereinstimmung mit dem International Fire Code in seiner geänderten Fassung durchgeführt wird und nur nach Genehmigung durch die örtliche Brandschutzbehörde und unter Einhaltung aller von der örtlichen Brandschutzbehörde auferlegten Bedingungen durchgeführt wird.

Wer wissentlich gegen die Beschränkungen verstößt, kann mit einem Bußgeld belegt werden. Die Verordnung zur Regulierung offener Verbrennungen im nicht rechtsfähigen Larimer County finden Sie hier: https://www.larimer.gov/sites/default/files/ordinance_concerning_the_restriction_of_open_fires_-_2022_final_04262022.pdf

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Kontakt

Board of County Commissioners, [970] 498-7010, bocc@larimer.org

Öffentliche Informationen des Sheriffbüros, [970] 980-2501, sheriff-press-release@co.larimer.co.us

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