ANWENDEN

Die Rolle der Notfallhelfer des Gesundheitsministeriums besteht darin, festzustellen, ob ein Vorfall eine ernsthafte Bedrohung für die öffentliche Gesundheit und/oder die Umwelt darstellt, und, falls dies der Fall ist, sicherzustellen, dass Minderung und Abhilfe gemäß den staatlichen und lokalen Gesetzen und Vorschriften zur öffentlichen Gesundheit durchgeführt werden . Wenn der Vorfall als ernsthafte Bedrohung eingestuft wird, fungiert LCDHE als federführende Behörde, um die Einhaltung der geltenden staatlichen und lokalen Gesetze und Vorschriften im Bereich der öffentlichen Gesundheit sicherzustellen.  

Erdöl- oder Chemikalienunfälle:

Wenden Sie sich an das Gesundheitsamt, wenn:

  • Verschüttung übersteigt 5 Gallonen oder hat sich auf staatliche Gewässer ausgewirkt oder hat die Möglichkeit, sich darauf auszuwirken;
  • Verschüttungen beeinträchtigen die Luftqualität;
  • Verschüttungen beeinträchtigen die menschliche Gesundheit;
  • Es ist eine Freisetzung einer unbekannten Chemikalie oder Verbindung aufgetreten;
  • Unterstützung wird für Reinigungsempfehlungen, Entsorgungsempfehlungen oder Überlegungen zu gesundheitlichen Auswirkungen benötigt;
  • Wenn Sie sich nicht sicher sind, in welcher Höhe Sie reagieren müssen.

Beispiele für andere Notfallereignisse, die möglicherweise eine Reaktion des LCDHE erfordern:

  • Verdacht auf Krankheitsausbrüche;
  • Brände, Abwasserstaus, Überschwemmungen in lebensmittelverarbeitenden Betrieben oder Lagern;
  • Evakuierung einer Einrichtung (Krankenhaus, Kita, Schule, Seniorenheim etc.)
  • Naturkatastrophen;
  • Terroristische Ereignisse;
  • Signifikantes Tiersterben;
  • Sanitärkanalüberläufe;
  • Drogenlabore;
  • zoonotische Ereignisse (durch Tiere und Insekten übertragene Krankheiten);
  • Transportunfälle mit Lebensmitteln;
  • Tatsächliche oder potenzielle Freisetzungen von gefährlichen Stoffen in der Luft.

Bereitschaftsdienst

Wenn Sie Fragen zum Notfallvorsorgeprogramm haben, wenden Sie sich bitte an 970-498-6775.
Wenn Sie außerhalb der Geschäftszeiten einen öffentlichen Gesundheitsnotfall haben, rufen Sie bitte die Notrufnummer des Sheriffs an und bitten Sie darum, das Gesundheitsamt anrufen zu lassen - 970-416-1985.