EINE VERORDNUNG ZUM VERBOT DES BESITZES VON ZIGARETTEN UND TABAKERZEUGNISSEN DURCH MINDERJÄHRIGE

Verordnung Nr. 98-01

WERDE VOM Board of County Commissioners des County of Larimer, Colorado ORDINIERT:

Abschnitt I. Geltungsbereich der Verordnung und Befugnis:

Diese Verordnung gilt innerhalb des Gebiets ohne eigene Rechtspersönlichkeit von Larimer County, Colorado, und verbietet Minderjährigen den Besitz von Zigaretten und Tabakerzeugnissen. Das Board of County Commissioners des County of Larimer, Colorado, ist ermächtigt, diese Verordnung gemäß CRS Subsection 39-28.5-101 (5), 1998 und CRS Section 30-15-401 (1.5) zu erlassen.

Abschnitt II. Definitionen:

Für die Auslegung und den Vollzug dieser Verordnung gelten folgende Begriffsbestimmungen:

  1. „Zigaretten- und/oder Tabakerzeugnisse“ bezeichnet jede Substanz, die Tabakblätter enthält, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Zigaretten, Zigarren, Stumpen, Stogies, Periques, granulierten, Plug Cut, Crimp Cut, Ready Rubbed und anderen Rauchtabak, Schnupftabak, Schnupftabakmehl, Cavendish, Tabakabfälle und Tabakabfälle und andere Arten und Formen von Tabak, die so zubereitet sind, dass sie zum Kauen oder zum Rauchen in einer Pfeife oder auf andere Weise oder zum Kauen und Rauchen geeignet sind.
  2. „Minderjähriger“ bezeichnet eine Person unter 18 Jahren.
  3. „Besitz“ bedeutet die Manifestation der Herrschaft, Kontrolle und/oder ausschließlichen Nutzung von Zigaretten oder Tabakprodukten und umfasst, ist aber nicht beschränkt auf den Besitz oder Besitz beliebiger Mengen von Zigaretten oder Tabakprodukten an einem beliebigen Ort bei sich oder der Besitz einer beliebigen Menge von Zigaretten oder Tabakprodukten irgendwo unter seiner oder ihrer unmittelbaren Kontrolle und umfasst den Konsum, das Rauchen, die Einnahme, die Aufnahme, das Inhalieren oder das Kauen von Zigaretten oder Tabakprodukten.

Abschnitt III. Minderjährigen ist der Besitz von Zigaretten oder Tabakprodukten untersagt:

Kein Minderjähriger darf Zigaretten und/oder Tabakerzeugnisse besitzen.

Abschnitt IV. Strafen und Vollstreckung:

Verstöße gegen eine Bestimmung dieser Verordnung sind ein Bagatelldelikt der Klasse 2, und die Strafe für eine Verletzung einer Bestimmung dieser Verordnung ist eine Geldstrafe von 100.00 $. Alle Bußgelder sind an die Staatskasse von Larimer County zu zahlen. Jeder Tag des fortgesetzten Verstoßes gilt als separater Verstoß.

Es ist die Pflicht des Larimer County Sheriff's Department, die Bestimmungen dieser Verordnung durchzusetzen. Das in CRS Abschnitt 16-2-201, 1973, vorgesehene Straffestsetzungsverfahren wird von der Sheriff-Abteilung des Larimer County bei der Durchsetzung der Bestimmungen dieser Verordnung befolgt.

Zusätzlich zu der in dieser Verordnung vorgeschriebenen Strafe wird ein Zuschlag von zehn Dollar erhoben. Dieser Zuschlag ist vom Beklagten an die Geschäftsstelle des Gerichts zu entrichten. Jeder Gerichtsschreiber überweist die Gelder an den Gerichtsverwalter des Gerichtsbezirks, in dem die Straftat begangen wurde, zur Gutschrift an die in diesem Gerichtsbezirk gemäß Abschnitt 24-4.2-103 CRS eingerichtete Opfer- und Zeugenhilfe und den Strafverfolgungsfonds

Bei der Verhängung einer Geldbuße nach diesem Gesetz muss das Gericht als Teil der Gesamtstrafe den in 24-4.2-104 (1) CRS festgelegten Zuschlag gesondert angeben. Der Zuschlag und die Geldbuße dürfen den in Abschnitt 4(a) zulässigen Höchstbetrag nicht überschreiten. dieser Verordnung. Der Beklagte hat auch die Gerichts- und Prozesskosten zu tragen.

Abschnitt V. Verfahren:

Alle Strafverfolgungsmaßnahmen für alle Straftaten gemäß dieser Verordnung werden vom Bezirksstaatsanwalt gemäß den Zivilprozessregeln des Colorado County Court durchgeführt.

Abschnitt VI. Salvatorische Klausel:

Sollte ein Abschnitt, eine Klausel, ein Satz oder ein Teil dieser Verordnung von einem zuständigen Gericht für verfassungswidrig oder ungültig befunden werden, berührt, beeinträchtigt oder ungültig dies nicht die Verordnung als Ganzes oder einen Teil davon außer dem Teil für ungültig erklärt.

Abschnitt VII. Sicherheitsklausel:

Dieses Board of County Commissioners stellt hiermit fest, bestimmt und erklärt, dass diese Verordnung für die sofortige Wahrung des öffentlichen Wohls, der Gesundheit und der Sicherheit notwendig ist.

Abschnitt VIII. Veröffentlichung und Datum des Inkrafttretens:

Nach ihrer Verabschiedung wird diese Verordnung in einer Zeitung mit allgemeiner Auflage für Larimer County einmal nur nach Titel mit dem Datum der Erstveröffentlichung veröffentlicht und enthält alle Abschnitte, Unterabschnitte oder Absätze der Verordnung, die nach der Erstveröffentlichung geändert wurden und gelten dreißig (30) Tage nach dem Datum der Veröffentlichung in dieser Zeitung wirksam.

Auf ordnungsgemäß gestellten und unterstützten Antrag wurde die vorstehende Verordnung am 22. September 1998 angenommen.

Vorstand der Kreiskommissare
Cheryl Olson
Vorsitzender, Board of County Commissioners

BESCHEINIGUNG:
Ich, Russell Ragsdale, Chief Deputy, Larimer County Clerk, bestätige, dass die vorstehende Verordnung über das Verbot des Besitzes von Zigaretten und Tabakprodukten auf einer Sitzung des Board of County Commissioners verlesen und vollständig in einer Zeitung mit allgemeiner Auflage für Larimer veröffentlicht wurde County mindestens zehn (10) Tage vor dem Datum seiner Annahme gemäß Abschnitt 30-15-406 CRS 1973 in der geänderten Fassung.


Russel Ragsdale
Angestellter und Recorder Chief Deputy