DTA

Überblick

Die Juvenile District Court Division befasst sich mit der Strafverfolgung von Personen unter 18 Jahren, die der Begehung eines Bagatelldelikts, Vergehens oder Verbrechens angeklagt wurden. Jugendliche, denen Verkehrsdelikte vorgeworfen werden, werden vor dem Bezirksgericht angehört. Wenn ein Jugendlicher eine Gewalttat begangen hat und mindestens 14 Jahre alt ist, kann das Kind als Erwachsener angeklagt werden. Die Abteilung beaufsichtigt auch ein Ablenkungsprogramm für Jugendliche, das bei vielen erstmaligen Straftaten funktioniert. Das Ablenkungsprogramm nutzt Bildungs-, Gemeinde- und Familiendienste, um den Jugendlichen vom Strafjustizsystem abzulenken. 

FAQs

  1. Ja. Wenn das Kind unter 18 Jahre alt ist, muss es von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten zum Gericht begleitet werden.

  2. Ja. Wenn der Jugendliche wegen eines Verbrechens angeklagt wird, legt der Beamte die Berichte der Bezirksstaatsanwaltschaft zur Überprüfung vor, und der stellvertretende Bezirksstaatsanwalt entscheidet, welche Anklage angemessen ist. Anschließend wird ein Schreiben an den Jugendlichen und die Eltern/Erziehungsberechtigten mit der Bekanntgabe des Gerichtstermins versandt. Wenn es sich bei der Anklage um ein Vergehen handelt, schreibt der Beamte einem Jugendlichen eine Vorladung (Ticket), die von dem Jugendlichen und einem Elternteil oder Vormund unterzeichnet ist, und das Gerichtsdatum wird auf diesem Dokument vermerkt.

  3. Sie können ihr Büro unter (970) 493-1212 anrufen und die 0 drücken, um um Hilfe zu bitten, oder Sie können zu ihrem Büro am #1 Old Town Square, Suite 201, Fort Collins CO 80524 gehen und einen Antrag ausfüllen.

  4. Ja. Wenn sich der Jugendliche jedoch in Haft befindet und der Beamte ihm Fragen zu seiner Beteiligung an einer Straftat stellen möchte, muss ein Elternteil/Erziehungsberechtigter anwesend sein.

  5. Werden mehrere Jugendliche einer Straftat angeklagt, kann das Gericht alle Beteiligten zur Zahlung des vollen Wiedergutmachungsbetrags anordnen. Sobald der volle Betrag beim Gericht eingegangen ist, nimmt es keine Zahlungen mehr an. Dies stellt sicher, dass, wenn ein Angeklagter nicht zahlt, das Opfer dennoch vollständig entschädigt wird.

  6. In Colorado gibt es keinen formellen Emanzipationsprozess. Um emanzipiert zu werden, muss der Jugendliche mindestens 16 Jahre alt und in Angelegenheiten der Versorgung, des Sorgerechts und des Einkommens unabhängig oder verheiratet oder beim Militär sein. Wenn dies eindeutig nachgewiesen werden kann, kann ein Jugendlicher dann als emanzipiert gelten. Für die Emanzipation ist kein förmliches Verfahren erforderlich. Emanzipation ist eher ein Status, in dem sich eine Person befindet, als ein Rechtsverfahren, das „emanzipiert“. Wenn ein Elternteil eine eidesstattliche Erklärung unterschreibt, dass Sie als emanzipiert gelten, kann dies hilfreich sein, um Ihren Status nachzuweisen, ist aber nicht unbedingt das Einzige, was die Gerichte prüfen würden, wenn Ihre Emanzipation angefochten wird.

  7. Ein Jugendlicher, der einer Straftat angeklagt ist, oder sein Elternteil oder Vormund hat Anspruch auf alle Polizeiberichte, die sich auf diesen Fall beziehen. Opfer können nach Ermessen des stellvertretenden Bezirksstaatsanwalts eingeschränkten Zugang haben. Polizeiberichte, die Jugendliche betreffen, sind der Öffentlichkeit nicht zugänglich.

  8. Bitte besuchen Sie die Zentrale Dienste & Discovery Webseite für Informationen zur Entdeckung.

  9. Wenn Sie Bedenken hinsichtlich des Fortgangs Ihres Falls haben, können Sie dies tun senden Sie uns eine Email. Wenn Sie von einem Anwalt vertreten werden, ist es uns untersagt, Ihren Fall mit Ihnen zu besprechen. Diese Bedenken müssen Sie mit Ihrem Anwalt klären.

 

Kontaktinformationen

Gerichtssaal 2A: (970) 494-3560

Bezirksstaatsanwaltschaft, Jugendabteilung (970) 498-7287