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PowerDMS

Sind Sie ein Mitarbeiter von Larimer County? Alle für Sie relevanten Richtlinien finden Sie unter PowerDMS.

ZIEL:  Den Mitarbeitern Informationen über ihre primären Beschäftigungsbedingungen zur Verfügung zu stellen, damit sich jeder Mitarbeiter nach besten Kräften bemühen kann, die Aufgaben der ihm zugewiesenen Stelle zu erfüllen und die Personalrichtlinien und -verfahren des Bezirks einzuhalten.

UMFANG:  Diese Richtlinien und Verfahren gelten für alle Mitarbeiter von Larimer County und Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft des XNUMX. Gerichtsbezirks, mit Ausnahme der Mitarbeiter des Sheriff Office von Larimer County.

VERANTWORTUNG:  Der Human Resources Director verwaltet diese Richtlinie.

SPEZIFISCHE ANFORDERUNGEN:  Non

ÜBERARBEITUNGSABSCHNITT: (Erhebliche Änderungen gegenüber der vorherigen Richtlinie)

  • Abschnitt I
  • Abschnitt IV
  • Abschnitt V
  • Abschnitt IX
  • Abschnitt XIV

POLITIK:

I. BESCHÄFTIGUNGSARTEN

A. ORDENTLICHE MITARBEITER

Festangestellte werden auf unbestimmte Zeit eingestellt und beschäftigt. Sie können Voll- oder Teilzeit arbeiten. 

1.  Arbeitnehmerrechte: Für reguläre Arbeitnehmer gelten die Rechte, die in der Personalpolitik und den Verfahren zur Anwerbung, Bewerbung und Einstellung des Personals des Larimer County (Referenz 1) festgelegt sind.

2.  Festangestellte Mitarbeiter haben Anspruch auf alle Sozialleistungen und alle Formen von bezahltem Urlaub, sofern in der Personalleistungsrichtlinie des Larimer County (Referenz 2) keine ausdrücklichen Ausnahmen vorgesehen sind.

B. ERNANNTE BEAMTE

Zu den ernannten Beamten zählen im Allgemeinen hochrangige Führungskräfte unter der Gerichtsbarkeit des Board of County Commissioners; Fach- und Führungskräfte der Staatsanwaltschaft; die stellvertretenden und hauptamtlichen Führungskräfte des Clerk and Recorder, Coroner, Treasurer, Assessor und Sheriff; sowie bestimmte Beamte des Department of Health and Environment. Siehe Anhang A für eine vollständige Auflistung (Anlage 1).

1. Arbeitnehmerrechte: Ernannte Beamte haben keinen Anspruch auf Abhilfemaßnahmen, nachteilige Maßnahmen, Problemlösung oder Beschwerdeverfahren. (Personalpolitik und -verfahren des Larimer County: Abhilfemaßnahmen und nachteilige Maßnahmen, Beschwerdeverfahren und Problemlösungsprozess (Referenz 3).

2. Ernannte Beamte haben Anspruch auf alle Sozialleistungen und alle Formen von bezahltem Urlaub, außer wenn dies in der Personalpolitik und -prozedur des Larimer County: Sozialleistungspolitik (Referenz 2) ausdrücklich ausgenommen ist.

3. Wenn es eine erwartete oder wahrscheinliche Begrenzung der Dauer der Ernennung eines bestimmten ernannten Beamten gibt, dann wird diese Begrenzung vermerkt in Anhang A (Anlage 1) dieser Richtlinie und Vorgehensweise, in den überarbeiteten Statuten von Colorado oder an anderer Stelle schriftlich.

4.  Wenn ein ernannter Beamter eine Stelle als festangestellter oder befristet beschäftigter Mitarbeiter annimmt, muss der Mitarbeiter ein Formular zur Änderung des Status in den festangestellten oder befristeten Status unterzeichnen (Anlage 2).

C. ORDENTLICHE MITARBEITER 

Mitarbeiter mit befristeter Beschäftigung werden für eine bestimmte Beschäftigungsdauer, einen bestimmten Geschäftsbedarf oder für die Dauer der Finanzierung ihrer Stelle eingestellt.

1. Beschäftigungsrechte: Für Arbeitnehmer mit befristetem Arbeitsvertrag gelten die in der Personalpolitik und im Verfahren des Larimer County festgelegten Rechte: Rekrutierung, Bewerbungen und Einstellung (Referenz 1).

2. Mitarbeiter mit befristeter Beschäftigung haben Anspruch auf alle Leistungsansprüche und alle Formen von bezahltem Urlaub, mit Ausnahme der Fälle, die in der Personalpolitik und im Verfahren des Larimer County: Leistungspolitik (Referenz 2) ausdrücklich ausgenommen sind.

3. Arbeitnehmer, die auf Zeit eingestellt werden, können vom Entscheidungsträger entlassen werden oder ihre Arbeitszeit kann reduziert werden, wenn die Finanzierung der Stelle gekürzt oder gestrichen wird oder wenn der geschäftliche Bedarf für die Stelle nicht mehr besteht.

4.  Mitarbeiter, die für eine befristete Stelle eingestellt werden, müssen ein Angebotsschreiben unterzeichnen, in dem sie ihren Status als befristete Stelle bestätigen. 

D. ZEITARBEITNEHMER 

Zeitarbeitnehmer werden für einen befristeten Einsatz beim Landkreis eingestellt, der in der Regel kürzer als ein Jahr ist oder bei Bedarf eine variable Stundenzahl einhält. Sowohl der Zeitarbeitnehmer als auch der Landkreis können das Arbeitsverhältnis jederzeit aus beliebigem Grund beenden. 

1. Arbeitnehmerrechte: Zeitarbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Abhilfemaßnahmen, nachteilige Maßnahmen, Problemlösung oder Beschwerdeverfahren. Personalpolitik und -verfahren: Rekrutierung, Bewerbungen und Einstellung (Referenz 1).

2. Zeitarbeitskräfte haben keinen Anspruch auf Sozialleistungen oder bezahlten Urlaub, mit Ausnahme der gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen. (Personalrichtlinien und -verfahren: Sozialleistungsrichtlinie (Referenz 2).

II. PROBEZEIT

Alle Für neu eingestellte, versetzte oder beförderte Mitarbeiter des Landkreises mit unbefristetem oder befristetem Arbeitsverhältnis gilt, mit Ausnahme der in Anhang B (Anlage 3) genannten Ausnahmen, eine sechsmonatige Probezeit ab dem Datum des Beschäftigungsbeginns, die sechs Monate danach andauert (Personalpolitik und -verfahren: Vergütung (Referenz 4). Mitarbeiter können während der Probezeit mit oder ohne Grund entlassen werden. Der Entscheidungsträger kann die Probezeit nach Rücksprache mit einem Personalfachmann verlängern.

III. LEISTUNGSBEWERTUNG

A.  Für alle festangestellten und befristet beschäftigten Mitarbeiter sowie für alle ernannten Beamten wird jährlich eine Leistungsbeurteilung durch den jeweiligen Vorgesetzten durchgeführt. Für alle festangestellten und befristet beschäftigten Mitarbeiter ist vor Ablauf der Probezeit eine Beurteilung erforderlich.

B.  Mitarbeiter, die mit einem Aspekt ihrer Leistungsbeurteilung unzufrieden sind oder darauf reagieren möchten, können den Problemlösungsprozess nutzen, der in den Richtlinien und Verfahren der Personalabteilung zu finden ist: Korrektur- und nachteilige Maßnahmen, Beschwerdeverfahren und Problemlösungsprozess (Referenz 3).

IV. ARBEITSSTUNDEN

Die Entscheidungsträger sind befugt, die für eine effiziente Leistungserbringung in ihren Abteilungen bzw. Dienststellen notwendigen Geschäfts- und Arbeitszeiten einzuhalten. Hierzu gehört auch die Festlegung der Arbeitszeiten und Arbeitsorte der einzelnen Mitarbeiter.

V. RUHEZEIT UND MITTAGSPAUSE

A. Mitarbeiter, die täglich mehr als fünf Stunden arbeiten, haben Anspruch auf eine unbezahlte Mahlzeit von mindestens 30 Minuten.

B. Mitarbeiter haben Anspruch auf eine bezahlte 15-minütige Pause pro 4 Arbeitsstunden. Ruhepausen sollten während der Arbeitszeit eingeplant werden. Der Manager oder Vorgesetzte kann den Zeitpunkt der Ruhepausen bestimmen. Ruhepausen sollten nicht mit dem Beginn oder Ende von Arbeitstagen kombiniert werden, um den Arbeitstag oder die Arbeitswoche eines Mitarbeiters zu verkürzen.

C. Stillenden Müttern steht bis zu zwei Jahre nach der Geburt eine angemessene Ruhepause zum Abpumpen von Muttermilch für ihr Kind zu. Die Ruhepause wird bezahlt, wenn sie weniger als 2 Minuten dauert, und unbezahlt, wenn sie länger als 20 Minuten dauert. Zusätzlich wird ein Ort (außer einem Badezimmer) zur Verfügung gestellt, der vor Blicken und Störungen durch Kollegen und die Öffentlichkeit geschützt ist. Stillenden Müttern wird empfohlen, ihre regulären Ruhe- und Mittagspausen möglichst mit diesen Pausen zu kombinieren. Mitarbeiter sollten diese Pausen mit ihren Vorgesetzten abstimmen. Die dafür vorgesehenen Räume finden Sie in unserer Liste der Stillzimmer (Anlage 20).

D.   Spezifische interne Richtlinien oder Vorgehensweisen bezüglich Mittags- und Ruhezeiten, einschließlich Stillpausen, sind vom Entscheidungsträger gemäß den in der Richtlinie festgelegten Bestimmungen festzulegen. Solche Richtlinien müssen vom Personalleiter oder einem Beauftragten überprüft werden.

VI. RAUCHEN UND TABAKKONSUM VERBOTEN

A.   Allen Mitarbeitern und Besuchern ist das Rauchen und Dampfen in allen Gebäuden und Fahrzeugen des Larimer County, die von ihm gemietet oder geleast werden, untersagt. Dieses Verbot umfasst alle Formen des Tabakkonsums und E-Zigaretten.

B.   Rauchen und Dampfen sind im Umkreis von 25 Fuß um gemeinsame Ein- und Ausgänge, bedienbare Fenster oder Luftzufuhröffnungen nicht gestattet.

C.   Mitarbeiter und Besucher müssen alle Zigaretten, E-Zigaretten und Tabakprodukte löschen und in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgen.

VII. BESCHÄFTIGUNG IN MEHR ALS EINEM COUNTY JOB & AUSSERHALB DER BESCHÄFTIGUNG

A. Ein Mitarbeiter kann in mehr als einer Bezirksabteilung oder einem Büro arbeiten, wenn sich beide Abteilungen oder Büros darüber einig sind, wie Überstundenvergütungen, Sozialleistungen und Arbeitnehmerentschädigungskosten verteilt werden sollen, und mit Zustimmung des Personalleiters oder eines Beauftragten . 

B. Gegenwärtige Mitarbeiter dürfen nicht als Wahlrichter arbeiten.

C. Mitarbeiter können unter diesen Bedingungen zusätzlich zu ihrer Arbeit in der Grafschaft Nebenjobs annehmen:

  1. Der Arbeitnehmer muss seinen Entscheidungsträger informieren und dessen Genehmigung einholen, bevor er eine externe Beschäftigung annimmt oder eine selbständige Tätigkeit aufnimmt.
  2. es gibt keinen Konflikt mit den vorgeschriebenen Geschäftszeiten des Bezirks;
  3. die Effizienz des Mitarbeiters im County-Job bleibt erhalten;
  4. es besteht kein Interessenkonflikt;
  5. Wenn der Arbeitnehmer als Voraussetzung für seine Anstellung beim County einen Führerschein für gewerbliche Fahrer besitzt, muss er die in der Verwaltungsrichtlinie und -prozedur festgelegten Vorschriften einhalten: Einhaltung der Regulierungsverfahren des US-Verkehrsministeriums (DOT) und der Federal Motor Carrier Safety Association (FMCSA) (Referenz 5).

D. Mitarbeiter dürfen während der geplanten Arbeitszeit des Mitarbeiters nicht an persönlichen Geschäftsaktivitäten oder Aktivitäten für einen externen Job teilnehmen.

VIII. ÄNDERUNGEN DER PERSONENBEZOGENEN DATEN

Mitarbeiter sind verpflichtet, entsprechende Änderungen an persönlichen Daten wie Kontaktinformationen, Namen oder Leistungsstatus umgehend im Personalinformationssystem des Landkreises vorzunehmen.

IX. PERSONALAKTEN

A. Personalakten werden von der Personalabteilung verwaltet, deren offizieller Verwalter der Personalakten ist. Mitarbeiter des Sheriffbüros sollten die Personalrichtlinien der Abteilung beachten. Personalakten werden gemäß den Verwaltungsrichtlinien und -verfahren geführt: Programm zur Aufbewahrung von Aufzeichnungen (Referenz 6).

B.  Personalakten sind vertraulich und werden nur im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang veröffentlicht (Referenz 7). Mitarbeiter haben das Recht, ihre Personalakten einzusehen und zusätzliche schriftliche Stellungnahmen zu einem Akteninhalt abzugeben. Mitarbeiter können ihre Personalakten über das Personalinformationssystem des Landkreises einsehen.

C.   Entscheidungsträger und ihre Beauftragten haben das Recht, die Akten der Mitarbeiter einzusehen, die ihnen direkt oder indirekt unterstellt sind. Vorgesetzte dürfen die Akten der Mitarbeiter einsehen, die ihnen direkt unterstellt sind.

D.   Dokumente, die in Personalakten abgelegt wurden, dürfen ohne Zustimmung des Personalleiters nicht entfernt werden. Irrtümlicherweise in Personalakten abgelegte Dokumente können von der Personalabteilung gelöscht werden.

E.  Manager, Vorgesetzte und Lohnbuchhalter sind dafür verantwortlich, dass alle personalbezogenen Dokumente in das bestehende System des Landkreises zur Speicherung von Personalakten geladen werden. Welche Dateien in einer Personalakte enthalten sein müssen, wird durch Verfahren und/oder das County Records Retention Program (Referenz 6) geregelt.

X. WEITERGABE VON MITARBEITERINFORMATIONEN

A. Alle Mitarbeiter müssen alle Informationsanfragen, einschließlich Referenz- und Empfehlungsanfragen, über aktuelle oder ehemalige Mitarbeiter unverzüglich an die Personalabteilung weiterleiten, um eine Antwort zu erhalten. Dies gilt auch für Anfragen nach Personalinformationen von anderen Mitarbeitern, Abteilungen, Bereichen und Büros des Landkreises. Eine vertrauliche Weitergabe von Informationen ist nicht gestattet. 

B. Larimer County wird keine vertraulichen Personalinformationen über aktuelle oder ehemalige Mitarbeiter offenlegen, ohne zuvor eine schriftliche Genehmigung des Mitarbeiters oder ehemaligen Mitarbeiters zur Bereitstellung der Informationen einzuholen und eine vollständige Haftungsfreistellung mit Unterschrift und Datum des Mitarbeiters oder ehemaligen Mitarbeiters einzuholen. Larimer County wird nur Beschäftigungsdaten, Titel und das Gehalt des Mitarbeiters ohne Freigabe offenlegen. Larimer County Hiring Managers, die einen aktuellen oder ehemaligen County-Mitarbeiter überprüfen, können die Personalakte des Bewerbers einsehen, indem sie sich an die Personalabteilung wenden, und müssen keine Freigabe vom Bewerber einholen, bevor sie die Personalakte einsehen.

C. Nach Prüfung der Genehmigungs- und Freigabedokumente kann die Personalabteilung die Anfrage gegebenenfalls an den Entscheidungsträger oder einen Beauftragten zurückleiten, um die angeforderten Informationen freizugeben. Die Personalabteilung konsultiert bei Bedarf den Bezirksstaatsanwalt. Die Antwort geht nicht über das hinaus, was der Entscheidungsträger in der vom Mitarbeiter oder ehemaligen Mitarbeiter unterzeichneten Genehmigung und Freigabe angeben darf.

D. Der Landkreis gestattet jedem ehemaligen Arbeitnehmer, auf schriftlichen Antrag eine Kopie der einem anfragenden Arbeitgeber vorgelegten Dokumente zu erhalten.

XI. GESETZLICH VORGESCHRIEBENE WEITERGABE VON MITARBEITERINFORMATIONEN

A.  Alle Mitarbeiter müssen alle Anfragen nach Personalakteninformationen oder Anfragen zur Einsicht oder zum Erhalt von Kopien von Personalakten, die im Rahmen des Colorado Open Records Act (CORA) oder des Freedom of Information Act (FOIA) gestellt werden, unmittelbar nach Erhalt der Anfrage an die Personalabteilung weiterleiten (Referenz 7).

  1. Aufgrund der gesetzlichen Fristen, die dem Landkreis für die Beantwortung solcher Anfragen auferlegt werden, ist eine rechtzeitige Benachrichtigung der Personalabteilung erforderlich.
  2. Dokumente, bei denen es sich um offene Aufzeichnungen gemäß CORA/FOIA handelt, werden vom Verwahrer dieser Dokumente zur Einsicht zur Verfügung gestellt.
  3. Wenn ein Mitglied der öffentlichen Anfrage nach Personalinformationen gemäß CORA/FOIA sind, sollten Mitarbeiter von Larimer County den Anforderer darüber informieren, dass die Personalabteilung die offizielle Verwahrerin von Personalakten ist und dass alle Anfragen nach Informationen aus Personalakten an die Personalabteilung von Larimer County gerichtet werden müssen Ressourcenabteilung.

B.  Nach dem Recht des Bundesstaates Colorado ist Larimer County verpflichtet, die Berufsbezeichnung und das Gehalt bzw. den Lohn jedes County-Mitarbeiters zweimal jährlich zu veröffentlichen.

C.  Lizenzierte Mitarbeiter sind möglicherweise gesetzlich verpflichtet, bestimmte Verhaltensweisen anderer Berufsangehöriger der zuständigen Zulassungsbehörde zu melden. Diese Richtlinie stellt keinen Verstoß gegen die gesetzlich vorgeschriebene Meldung an autorisierte Zulassungsbehörden dar. Ist ein Entscheidungsträger der Ansicht, dass eine solche Meldung erforderlich ist, muss er sich zunächst mit dem Personalleiter oder einem Beauftragten sowie dem Bezirksstaatsanwalt beraten.

XII. VORÜBERGEHENDE AUSSETZUNG DES COUNTY-BETRIEBES UND SCHLIEßUNG VON COUNTY-EINRICHTUNGEN

A.  Die Verfahren für die Schlechtwetterrichtlinie des Landkreises sind in der Verwaltungsrichtlinie und -prozedur „Notfallschließung von Kreisämtern“ (Referenz 8) beschrieben.

B. Zu den Mitarbeitern, die ihre Pflichten bei schlechtem Wetter erfüllen und sich planmäßig zur Arbeit einfinden müssen, gehören:

  1. Alle Mitarbeiter der Straßen- und Brückenabteilung, sofern nicht ausdrücklich vom Straßen- und Brückendirektor freigestellt;
  2. Alle Mitarbeiter des Fleet Services Department, sofern nicht ausdrücklich vom Fleet Services Director freigestellt;
  3. Alle Mitarbeiter von Wohneinrichtungen, die von den Bezirksämtern betrieben werden, sofern sie nicht ausdrücklich von ihren Abteilungsleitern davon ausgenommen wurden.

C.  Entscheidungsträger sind befugt, von jedem Mitarbeiter des Countys zu verlangen, auch bei Schlechtwetter zu arbeiten, wenn ihrer Einschätzung nach die Interessen der Einwohner von Larimer County ernsthaft gefährdet wären, wenn der Mitarbeiter nicht zur Arbeit verpflichtet wäre.

D.  Arbeitnehmer, die während wetterbedingter Schließungen arbeiten müssen, haben keinen Anspruch auf zusätzliche Vergütungen oder Leistungen, die über das hinausgehen, was ihnen gemäß den Bestimmungen der Verwaltungsrichtlinien und -verfahren: Vergütung (Referenz 4) zusteht.

E.  Bei erklärten Notfällen oder Katastrophen kann es erforderlich sein, dass Mitarbeiter vorübergehend von zu Hause aus arbeiten. Wenn Sie als Mitarbeiter für die Fernarbeit zugelassen sind, beachten Sie bitte die Betriebsrichtlinien für Fernarbeit bei schlechtem Wetter (Abschnitt IV, D.1).

F.  Sofern nicht offiziell per Rundfunk oder Veröffentlichung bekannt gegeben wurde, dass der Landkreis seine Büros oder Betriebsstätten geschlossen hat, wird von den Mitarbeitern erwartet, dass sie zu den regulären Arbeitszeiten am Arbeitsplatz anwesend sind. Ungenehmigtes Fernbleiben vom Arbeitsplatz gilt als unerlaubte Abwesenheit und kann disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen. Mitarbeiter, deren Abwesenheit während der Öffnungszeiten des Landkreises genehmigt wurde, müssen den zuvor genehmigten Urlaub nehmen.

G. Begünstigte Arbeitnehmer, die während einer wetterbedingten Betriebsschließung arbeiten sollen und aufgrund der Schließung nicht arbeiten müssen, erhalten den regulären Lohn, den sie während der Schließung verdient hätten. Entscheidungsträger können entscheiden, ob befristet Beschäftigte während der Schließung bezahlt werden.

XIII. MISSBRAUCH AMTLICHER INFORMATIONEN

A. County-Mitarbeiter missbrauchen offizielle Informationen, wenn sie nicht veröffentlichte Informationen verwenden, um:

  1. eine finanzielle Beteiligung an Eigentum, Transaktionen oder Unternehmen erwerben, die von solchen Informationen oder behördlichen Maßnahmen betroffen sein könnten;
  2. auf der Grundlage solcher Informationen oder offizieller Maßnahmen spekulieren oder wetten; oder
  3. anderen zu helfen, zu beraten oder zu ermutigen, eines der vorstehenden Dinge zu tun, mit der Absicht, einer Person einen besonderen finanziellen Vorteil zu verschaffen.

B. Mitarbeiter, bei denen festgestellt wird, dass sie offizielle Informationen missbraucht haben, werden mit Disziplinarmaßnahmen belegt.

XIV. HEIMARBEIT

Das Remote Work-Programm gilt für Tätigkeiten innerhalb des Bundesstaates Colorado (Anlage 5). Remote Work-Vereinbarungen außerhalb des Bundesstaates werden nur im Einzelfall genehmigt, wenn ein dringender Geschäftsbedarf nachgewiesen wird. Solche Vereinbarungen müssen vom Personalleiter geprüft und schriftlich genehmigt werden, bevor der Mitarbeiter mit der Remote-Arbeit außerhalb des Bundesstaates beginnt. Wird Remote Work außerhalb Colorados genehmigt, unterliegt der Mitarbeiter allen Bestimmungen dieses Abschnitts.

A. Definitionen:

  1. Freiwillige Fernarbeit bedeutet, dass ein Mitarbeiter einen oder mehrere Tage pro Arbeitswoche von zu Hause oder einem anderen von der Personalabteilung und dem Risikomanagement genehmigten entfernten Standort aus arbeitet, anstatt von einem Arbeitsplatz des Landkreises aus. nicht erforderlich nach der Position oder den Stellenanforderungen.
  2. Obligatorische Fernarbeit liegt vor, wenn ein Mitarbeiter einen oder mehrere Tage pro Arbeitswoche von zu Hause oder einem anderen von der Personalabteilung und dem Risikomanagement genehmigten entfernten Standort aus arbeitet, anstatt von einem Arbeitsstandort des Landkreises aus und ist falls angefordert durch die Position oder den Job. Diese Bezeichnung gilt nicht für Arbeitnehmer aus anderen Bundesstaaten.

B. Eignung:

  1. Nicht alle Positionen eignen sich für Remote-Arbeit. Entscheidungsträger legen bei der Entscheidung, welche Positionen für Remote-Arbeit geeignet sind, einheitliche Standards fest und stimmen sich mit dem zuständigen HR-Generalisten ab.
  2. Der Landkreis kann den Antrag eines Mitarbeiters auf Telearbeit ablehnen und eine Telearbeitsvereinbarung jederzeit kündigen. Der Landkreis haftet nicht für Kosten, Schäden oder Verluste, die durch die Beendigung der Teilnahme am Telearbeitsprogramm entstehen (Anlage 5).

C. Verpflichtung des Arbeitnehmers:

  1. Mitarbeiter, die von zu Hause aus arbeiten, sind weiterhin verpflichtet, alle Richtlinien und Verfahren des Landkreises sowie die Richtlinien, Verfahren, Regeln, Vorschriften und Anweisungen der Abteilungen und Büros einzuhalten (Referenzen 9 und 10).
  2. Vor der Telearbeit müssen die Mitarbeiter einen Antrag ausfüllen und über das Telearbeitsprogramm (Anlage 5) genehmigt werden.
  3. Remote-Work-Mitarbeiter müssen weiterhin die Leistungsstandards und das erwartete Produktivitätsniveau erfüllen.
  4. Sofern nicht anders genehmigt, wird von Telearbeitern erwartet, dass sie während der normalen Geschäftszeiten ihrer Abteilung oder ihres Büros arbeiten.

D. Betriebsrichtlinien:

  1. Ist ein vor Ort oder per Fernarbeit arbeitender Standort geschlossen oder nicht verfügbar, kann ein Vorgesetzter je nach geschäftlicher Notwendigkeit und Art der Arbeit anordnen, dass die Arbeit an einem anderen Standort im County oder per Fernarbeitsplatz erfolgt. Ist ein Mitarbeiter nicht in der Lage, von einem Fernarbeitsplatz aus zu arbeiten, muss er seinen Vorgesetzten unverzüglich benachrichtigen. Soll ein Mitarbeiter mit Fernarbeitserlaubnis an einem Tag per Fernarbeit arbeiten, an dem der ihm zugewiesene Standort im County aufgrund von Schlechtwetter oder einem anderen erklärten Notfall geschlossen ist, wird von ihm erwartet, dass er per Fernarbeit arbeitet, und er hat keinen Anspruch auf Notfallurlaub, es sei denn, der Entscheidungsträger genehmigt dies.
  2. Mitarbeiter mit der Genehmigung zur Telearbeit dürfen während der Arbeitszeit keine Angehörigenbetreuung übernehmen. Ist ein Mitarbeiter der Ansicht, dass die Betreuung so erfolgen kann, dass die Arbeitspflichten zufriedenstellend erfüllt werden können, müssen die Vereinbarungen vor der Betreuung mit dem Vorgesetzten des Mitarbeiters genehmigt werden. Sind sich Mitarbeiter oder Vorgesetzte nicht sicher, ob eine Situation diese Anforderung erfüllt, sollten sie sich an ihren Personalverantwortlichen wenden.
  3. Alle persönlichen Kundeninteraktionen und -treffen finden auf einem vom Vorgesetzten des Mitarbeiters genehmigten Kunden- oder Bezirksgelände oder an einem anderen öffentlichen Ort statt. Ausnahmen von dieser Richtlinie müssen vom Vorgesetzten des Mitarbeiters vorab genehmigt werden. Alle „virtuellen“ Interaktionen mit Kunden, Mitarbeitern, Vorgesetzten oder Dritten werden über die genehmigten virtuellen Meeting-Plattformen durchgeführt, auf die in der Fernarbeitsprogramm (Anlage 5).
  4. Die Mitarbeiter müssen während der festgelegten Arbeitszeiten erreichbar sein. 

E. Arbeitsmaterialien: 

Mitarbeiter, die im Homeoffice arbeiten, erhalten die entsprechende Lösung für den Fernzugriff und müssen die für ihre Position und ihre Aufgaben geeigneten Kommunikationstools und -software verwenden. Spezifische Informationen zu Arbeitsmitteln, Materialien, Technologien und Lösungen finden Sie im Remote Work-Programm (Anlage 5). 

F. Arbeitnehmerentschädigung und Haftung:

Bitte beachten Sie zu diesem Thema die Verwaltungsrichtlinien und -verfahren: Arbeitnehmerentschädigung (Referenz 11).

XV. BESCHÄFTIGUNG VON NAHESTEHENDEN PERSONEN:

A.   Mitarbeiter, die mit einem anderen Mitarbeiter oder Bewerber verwandt sind oder durch Heirat verwandt werden (einschließlich Schwiegerelternschaft, Blutsverwandtschaft oder Adoption) oder die ein unmittelbares Familienmitglied im Sinne der Personalrichtlinien und -verfahren sind: Leistungen (Referenz 2) dürfen nicht:

  • an Entscheidungen über die Einstellung, Weiterbeschäftigung, Beförderung oder Disziplinierung dieser Person teilnehmen
  • den Beschäftigungsstatus oder die Vergütung dieser Person beeinflussen/bestimmen

B.  Es ist nicht zulässig, den Ehepartner oder Lebenspartner eines Mitarbeiters allein aufgrund der Verwandtschaftsbeziehung zu diskriminieren. Es verstößt auch gegen diese Richtlinie, wenn Bezirksbeamte dem Ehepartner, Lebenspartner oder einer verwandten Person eines Mitarbeiters aufgrund der Verwandtschaftsbeziehung einen Wettbewerbsvorteil gewähren. Der Ehepartner, Lebenspartner oder die verwandte Person eines Mitarbeiters muss sich zu den gleichen Bedingungen um eine Anstellung bewerben wie andere Bewerber. Wenn er der am besten qualifizierte Bewerber ist und kein Konflikt mit anderen Bestimmungen dieser Richtlinie besteht, kann er eingestellt werden.

XVI. TRENNUNG VON DER BESCHÄFTIGUNG IM LAND

A. RÜCKTRITT:

Die Entlassung eines Mitarbeiters gilt als Kündigung, wenn der Mitarbeiter seine Kündigungsabsicht vor seinem letzten Arbeitstag schriftlich mitteilt. Der Landkreis verlangt, verlangt aber nicht, dass die Kündigung mindestens zehn Werktage im Voraus erfolgt.

B. BERECHTIGUNG ZUR WIEDEREINSTELLUNG:

Um einen ehemaligen Mitarbeiter des Landkreises wieder einzustellen, muss sich ein Entscheidungsträger oder Beauftragter an die Personalabteilung wenden, um dessen Personalakte einzusehen. Gegebenenfalls kann er auch frühere Vorgesetzte kontaktieren. Personalverantwortliche dürfen keinen ehemaligen Mitarbeiter einstellen, der nicht wieder eingestellt werden kann.  

Wenn eine Abteilung oder ein Büro einen ausscheidenden Mitarbeiter für eine Wiedereinstellung in ihrer Abteilung/ihrem Büro oder landesweit als nicht mehr wählbar erklären möchte, muss sie sich zur Überprüfung und Genehmigung an ihren Personalleiter wenden. Mögliche Gründe für die Nicht-Wiedereinstellung eines Mitarbeiters:

  1. Zu den abteilungs-/bürospezifischen Gründen für eine Nichtzulassung zur Wiedereinstellung können abteilungs-/bürospezifische Leistungs- oder Anwesenheitsprobleme gehören.
  2. Zu den bezirksweiten spezifischen Gründen für die Unzulässigkeit einer Wiedereinstellung können eine unfreiwillige Entlassung, ein Rücktritt anstelle einer unfreiwilligen Entlassung, schwerwiegende oder allgegenwärtige Verhaltens- oder Richtlinienverstöße, der Missbrauch von Kreisgeldern oder die Annahme von Bestechungsgeldern gehören.

C. TOD EINES MITARBEITERS:

  1. Im Todesfall eines Mitarbeiters muss der Vorgesetzte die Personalabteilung unverzüglich benachrichtigen. Die Mitarbeiter der Personalabteilung nehmen Kontakt mit den Hinterbliebenen oder Erben des Mitarbeiters auf.
  2. Im Todesfall eines Mitarbeiters werden alle dem verstorbenen Mitarbeiter zustehenden Löhne an den Nachlass des verstorbenen Mitarbeiters ausgezahlt.
  3. Abteilungen oder Büros können sich an ihren Hausarzt wenden, um Ressourcen wie Trauerberater zu erhalten, die die Mitarbeiter bei der Verarbeitung des Todes des Mitarbeiters unterstützen.

D. RÜCKGABE VON COUNTY-EIGENTUM:

Ein Mitarbeiter, der den Bezirksdienst verlässt, muss sein gesamtes Eigentum des Bezirks, das er besitzt, vor Geschäftsschluss am letzten Arbeitstag zurückgeben. Es liegt in der Verantwortung des Entscheidungsträgers oder seines Beauftragten, sicherzustellen, dass ein Mitarbeiter das gesamte County-Eigentum zurückgegeben hat.

E. ABSCHLUSSZAHLUNG:

  1. Das Schlussgehalt eines ausscheidenden Mitarbeiters wird erst am nächsten regulären Zahltag ausgezahlt.
  2. Ausscheidende Mitarbeiter erhalten für die gesamte Arbeitszeit eine Vergütung gemäß der Verwaltungsrichtlinie und dem Verfahren „Vergütung“ (Referenz 4). Ausscheidende Mitarbeiter erhalten für bestimmte Urlaubsansprüche eine Vergütung gemäß der Personalrichtlinie und dem Verfahren „Leistungen“ (Referenz 2).

 

_______________________________________

Kristin Stephens  
Vorsitzender, Board of County Commissioners   
(Genehmigt von BOCC – Consent Agenda – 7)   
(Unterschrift auf dem im Records Management abgelegten Original)

 

Vertrieb:   
Alle Bezirksabteilungen und gewählte Beamte   
Records Management SOP-Handbuch (Original)

 

CK/vhd

 

DATUM: 29. Juli 2025

GÜLTIGKEITSDAUER: Bis zum Ersetzen

ÜBERPRÜFUNGSPLAN: Jedes Jahr im Oktober; oder nach Bedarf

STORNIERUNG: Personalpolitik und -verfahren 331.4M; 24. Oktober 2023

GEHÄUSE:

1.  Anhang A

2. Zustimmung und Verzicht auf den Wechsel von einer Festanstellung zu einer unbefristeten oder befristeten Anstellung, LCHR-39

3. Anhang B  

4. Zimmerliste der stillenden Mutter

5. Fernarbeitsprogramm

VERWEISE):

1.  Personalpolitik und -verfahren: Rekrutierung, Bewerbungen und Einstellung

2. Personalpolitik des Larimer County: Leistungen

3. Personalpolitik und -verfahren des Larimer County: Korrektur- und nachteilige Maßnahmen, Beschwerdeverfahren und Problemlösungsprozess

4. Verwaltungsrichtlinien und -verfahren: Vergütung

5. Verwaltungsrichtlinien und -verfahren: Einhaltung der Vorschriften des US-Verkehrsministeriums

6. Verwaltungsrichtlinien und -verfahren: Programm zur Aufbewahrung von Aufzeichnungen

7. Colorado Open Records Act

8. Verwaltungsrichtlinien und -verfahren: Notschließung von Kreisämtern

9. Verwaltungsrichtlinien und -verfahren: Richtlinie zur drahtlosen Konnektivität, Akzeptable Nutzung von Computer und Internet und Richtlinie zur elektronischen Kommunikation

10 Geltende Richtlinie: Richtlinie 3.1 Kundenservice, 3.2 – Umgang mit Mitarbeitern und 3.5 – Vermögensschutz

11 Verwaltungsrichtlinien und -verfahren: Arbeitnehmerentschädigung

Human Resources Department

ÖFFNUNGSZEITEN: Montag - Freitag, 8:00 - 4:30 Uhr

200 West Oak, Suite 3200, Fort Collins, CO 80521
Postfach 1190, Fort Collins, CO 80522
TELEFON: (970) 498-5970 | FAX: (970) 498-5980
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