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FERIENPLAN 2025

URLAUBBEOBACHTET
NeujahrMittwoch, Januar 1, 2025
Martin Luther King Jr. TagMontag Januar 20, 2025
Tag des PräsidentenMontag Februar 17, 2025
VolkstrauertagMontag, Mai 26, 2025
XNUMX. JuniThursday, June 19, 2025
Independence DayFreitag Juli 4, 2025
Tag der ArbeitMontag, September 1, 2025
Veterans DayDienstag, November 11, 2025
Thanksgiving DayDONNERSTAG November 27, 2025
Tag nach dem ErntedankfestFREITAG November 28, 2025
WeihnachtenDonnerstag Dezember 25, 2025
Tag nach dem ersten Weihnachtsfeiertag*Freitag, Dezember 26, 2025

*Nur für das Kalenderjahr 2025 zugelassen.

FERIENPLAN 2026

URLAUBBEOBACHTET
NeujahrDonnerstag, Januar 1, 2026
Tag nach Neujahr**FREITAG Januar 2, 2026
Martin Luther King Jr. TagMontag Januar 19, 2026
Tag des PräsidentenMontag Februar 16, 2026
VolkstrauertagMontag, Mai 25, 2026
XNUMX. JuniFreitag, Juni 19, 2026
Unabhängigkeitstag (begangen)Freitag Juli 3, 2026
Tag der ArbeitMontag, September 7, 2026
Veterans DayMittwoch, November 11, 2026
Thanksgiving DayDONNERSTAG November 26, 2026
Tag nach dem ErntedankfestFREITAG November 27, 2026
Heiligabend um 12 Uhr**Donnerstag Dezember 24, 2026
WeihnachtenFreitag, Dezember 25, 2026

** Nur für das Kalenderjahr 2026 genehmigt.

Begünstigte Mitarbeiter erhalten 11 bezahlte Feiertage pro Kalenderjahr: Für Lohnabrechnungszwecke gilt ein Feiertag für Vollzeitbeschäftigte als achtstündiger Arbeitstag und wird für begünstigte Mitarbeiter, die wie oben angegeben weniger als 40 Stunden arbeiten, anteilig berechnet.

Arbeitnehmer müssen für mindestens die Hälfte des Lohnzeitraums (ohne Urlaub) im bezahlten Status sein, um den Urlaub zu erhalten.

Maximale Verschleppungsgrenze: Die maximale Übertragsgrenze für Urlaubsguthaben (aufgelaufener und aufgeschobener Urlaub) beträgt 32 Stunden für Vollzeitbeschäftigte. Für teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer gilt ein proportionaler Höchstübertrag, der vier Arbeitstagen entspricht, zum Teilzeiturlaubssatz, den sie zum 31. Dezember eines jeden Kalenderjahres erhalten. Das Urlaubsguthaben eines Mitarbeiters, das die maximale Übertragsgrenze überschreitet, verfällt zum 31. Dezember eines jeden Kalenderjahres.

Bei der Kündigung werden begünstigte Mitarbeiter für den gesamten ungenutzten Urlaub bis zur maximalen Übertragsgrenze bezahlt. 

 

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