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FERIENPLAN 2024

URLAUBBEOBACHTET
NeujahrMontag Januar 1, 2024
Martin Luther King Jr. TagMontag Januar 15, 2024
Tag des PräsidentenMontag Februar 19, 2024
VolkstrauertagMontag, Mai 27, 2024
XNUMX. JuniMittwoch, Juni 19, 2024
Independence DayDonnerstag, Juli 4, 2024
Tag nach dem Unabhängigkeitstag*Freitag Juli 5, 2024
Tag der ArbeitMontag, September 2, 2024
Veterans DayMontag, November 11, 2024
Thanksgiving DayDONNERSTAG November 28, 2024
Tag nach dem ErntedankfestFREITAG November 29, 2024
Christmas DayMittwoch Dezember 25, 2024

*Nur für das Kalenderjahr 2024 zugelassen.

FERIENPLAN 2025

URLAUBBEOBACHTET
NeujahrMittwoch, Januar 1, 2025
Martin Luther King Jr. TagMontag Januar 20, 2025
Tag des PräsidentenMontag Februar 17, 2025
VolkstrauertagMontag, Mai 26, 2025
XNUMX. JuniThursday, June 19, 2025
Independence DayFreitag Juli 4, 2025
Tag der ArbeitMontag, September 1, 2025
Veterans DayDienstag, November 11, 2025
Thanksgiving DayDONNERSTAG November 27, 2025
Tag nach dem ErntedankfestFREITAG November 28, 2025
Christmas DayDonnerstag Dezember 25, 2025
Tag nach dem ersten Weihnachtsfeiertag*Freitag, Dezember 26, 2025

*Nur für das Kalenderjahr 2025 zugelassen.

Begünstigte Mitarbeiter erhalten 11 bezahlte Feiertage pro Kalenderjahr: Für Lohnabrechnungszwecke gilt ein Feiertag für Vollzeitbeschäftigte als achtstündiger Arbeitstag und wird für begünstigte Mitarbeiter, die wie oben angegeben weniger als 40 Stunden arbeiten, anteilig berechnet.

Arbeitnehmer müssen für mindestens die Hälfte des Lohnzeitraums (ohne Urlaub) im bezahlten Status sein, um den Urlaub zu erhalten.

Maximale Verschleppungsgrenze: Die maximale Übertragsgrenze für Urlaubsguthaben (aufgelaufener und aufgeschobener Urlaub) beträgt 32 Stunden für Vollzeitbeschäftigte. Für teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer gilt ein proportionaler Höchstübertrag, der vier Arbeitstagen entspricht, zum Teilzeiturlaubssatz, den sie zum 31. Dezember eines jeden Kalenderjahres erhalten. Das Urlaubsguthaben eines Mitarbeiters, das die maximale Übertragsgrenze überschreitet, verfällt zum 31. Dezember eines jeden Kalenderjahres.

Bei der Kündigung werden begünstigte Mitarbeiter für den gesamten ungenutzten Urlaub bis zur maximalen Übertragsgrenze bezahlt. 

 

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