Umfang:

Diese Richtlinie gilt für Anfragen, die über die Einkaufsabteilung bearbeitet werden. In keinem Fall wird ein Protest berücksichtigt, wenn alle Gebote oder Vorschläge abgelehnt wurden und/oder die Ausschreibung ohne Zuschlag beendet wurde.

Verfahren:

  1. GRÜNDE FÜR PROTEST: Es werden nur Proteste akzeptiert, die die unter den einzelnen Protesttypen unten aufgeführten Parameter erfüllen:
    1. Protest gegen Angebots-/Vorschlagsspezifikationen: Jeder potenzielle Bieter oder Vorschlagende kann einen Protest gegen Angebots-/Vorschlagsspezifikationen einreichen, die auf restriktiven Spezifikationen oder angeblichen Unzulässigkeiten in jeder Art von formeller Aufforderung beruhen, die vor dem Eröffnungsdatum des Angebots oder dem Schlusstermin der RFP offensichtlich sein sollten nicht später als drei (3) Werktage vor dem Eröffnungsdatum des Angebots oder dem Schlussdatum der RFP eingereicht werden. Jeder potenzielle Bieter oder Antragsteller, der einen solchen Protest einreicht, trägt die Beweislast dafür, dass das Ausschreibungsdokument eine solche fehlerhafte technische, administrative oder Kostenspezifikationsanforderung enthält. 
  1. Protest gegen den Zuschlag: Nach dem Zuschlag können Proteste wegen angeblicher Nichteinhaltung der in der Ausschreibung oder den Bezirksrichtlinien beschriebenen Verfahren von jedem tatsächlichen Anbieter eingereicht werden, der ein Angebot oder einen Vorschlag als Antwort auf die betreffende formelle Ausschreibung eingereicht hat, und sind schriftlich einzureichen (per E-Mail, US-Post oder Kurier) und beim Einkaufsleiter, 200 West Oak Street, Suite 4000, PO Box 1190, Fort Collins, CO 80522, innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Veröffentlichung der Auszeichnung auf Rocky Mountain E -Einkaufssystem (Gebot). Proteste, die nach Ablauf der Frist von 10 Arbeitstagen eingehen, werden vom County nicht berücksichtigt.
  1.  VERFAHREN: Der Einspruch muss mindestens Folgendes enthalten:
    1. Name und Adresse der Partei, die den Widerspruch einlegt, einschließlich des Firmennamens
    2. Angemessene Identifizierung der Beschaffung durch Angebots- oder Angebotsnummer
    3. Eine Begründung des Widerspruchs
    4. Alle verfügbaren Exponate, Beweise oder Dokumente, die den Einwand begründen
  1.  ENTSCHEIDUNG: Der Einkaufsleiter entscheidet innerhalb von sieben (7) Werktagen nach Erhalt aller relevanten, angeforderten Informationen schriftlich über einen Einspruch. Diese Entscheidung basiert auf und beschränkt sich auf eine Überprüfung der vom geschädigten Verkäufer vorgebrachten Probleme und legt jeden Faktor dar, der bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt wurde. Die Entscheidung des Einkaufsleiters ist endgültig.
  1. ZURÜCKHALTUNG DES SCHIEDSSPRUCHS: Wenn vor dem Schiedsspruch Einspruch eingelegt wurde, wird der Bezirk keinen Schiedsspruch erlassen, bevor über den Einspruch entschieden wurde. Wenn ein Einspruch vor der Öffnung von Angeboten oder dem Abschluss von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen eingereicht wurde, setzt der Bezirk die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen vor der Klärung des Einspruchs aus, es sei denn, der Bezirk stellt fest, dass:
    1. Die zu beschaffenden Gegenstände werden dringend benötigt; oder
    2. Die Lieferung oder Leistung wird unangemessen verzögert, wenn der Zuschlag nicht rechtzeitig erteilt wird; oder
    3. Andernfalls wird dem Landkreis ein unangemessener Schaden zugefügt, wenn er nicht unverzüglich zuerkannt wird.
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Einkaufsabteilung

Adresse 200 W Oak St, Suite 4000, Fort Collins, CO 80521
Telefon: (970) 498-5955  FAX: (970) 498-5942
Email: Einkaufsabteilung
Sprechstunden: 7:30 - 4:30 Uhr (Montag - Freitag) - Außer an Feiertagen