District Attorney

Übersicht

Die Abteilung des Jugendbezirksgerichts befasst sich mit Fällen, in denen Personen unter 18 Jahren betroffen sind, denen geringfügige Straftaten, Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten vorgeworfen werden. Verkehrsdelikte gegen Jugendliche werden vom Bezirksgericht verhandelt. Wenn ein Jugendlicher eine Gewalttat begangen hat und mindestens 14 Jahre alt ist, kann er wie ein Erwachsener angeklagt werden. Diese Abteilung verwaltet auch ein Ablenkungsprogramm für Jugendliche, das vielen Ersttätern hilft. Das Ablenkungsprogramm nutzt Bildungs-, Gemeinde- und Familiendienste, um Jugendliche aus dem Strafjustizsystem herauszuleiten.

FAQ

  1. Muss ich mit meinem Kind vor Gericht erscheinen?

    Ja. Wenn das Kind unter 18 Jahre alt ist, muss es von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten zum Gericht begleitet werden.

  2. Kann mein Kind wegen einer Straftat angeklagt werden, ohne dass mich die Strafverfolgungsbehörden vorher benachrichtigt haben?

    Wenn einem Jugendlichen ein Verbrechen vorgeworfen wird, leitet der Beamte die Berichte zur Prüfung an die Staatsanwaltschaft weiter. Anschließend entscheidet der stellvertretende Bezirksstaatsanwalt über die entsprechenden Anklagepunkte. Anschließend wird dem Jugendlichen und seinen Eltern oder Erziehungsberechtigten ein Brief zugesandt, in dem er über den Gerichtstermin informiert wird. Bei einer Anklage wegen Ordnungswidrigkeit stellt der Beamte dem Jugendlichen eine Vorladung (Ticket) aus, die er zusammen mit einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten unterschreiben muss. Der Gerichtstermin wird auf diesem Dokument vermerkt.

  3. Wie bekomme ich einen Pflichtverteidiger?

    Sie können ihr Büro unter (970) 493-1212 anrufen und die 0 drücken, um um Hilfe zu bitten, oder Sie können zu ihrem Büro am #1 Old Town Square, Suite 201, Fort Collins CO 80524 gehen und einen Antrag ausfüllen.

  4. Können die Strafverfolgungsbehörden mit meinem Kind sprechen, ohne dass ein Elternteil/Vormund anwesend ist?

    Ja. Wenn sich der Jugendliche jedoch in Haft befindet und der Beamte ihm Fragen zu seiner Beteiligung an einer Straftat stellen möchte, muss ein Elternteil/Erziehungsberechtigter anwesend sein.

  5. Was bedeutet gesamtschuldnerische Restitution?

    Wird mehr als einem Jugendlichen eine Straftat vorgeworfen, kann das Gericht alle Beteiligten zur Zahlung der vollen Entschädigungssumme verurteilen. Sobald das Gericht den vollen Betrag erhalten hat, wird es keine Zahlungen mehr annehmen. Dadurch wird sichergestellt, dass das Opfer dennoch eine vollständige Rückerstattung erhält, wenn ein Angeklagter nicht zahlt

  6. Wie werde ich emanzipiert?

    In Colorado gibt es kein offizielles Emanzipationsverfahren. Um als emanzipiert zu gelten, muss ein Jugendlicher mindestens 16 Jahre alt und in Angelegenheiten wie Pflege, Sorgerecht und Einkommen unabhängig sein. Sie können auch verheiratet oder beim Militär sein. Wenn diese Unabhängigkeit deutlich nachgewiesen werden kann, kann der Jugendliche als emanzipiert gelten. Für die Emanzipation ist kein formelles Verfahren erforderlich. Es handelt sich um einen Status, in dem sich eine Person befindet, und nicht um einen rechtlichen Prozess, der sie „emanzipiert“. Wenn ein Elternteil eine eidesstattliche Erklärung unterschreibt, aus der hervorgeht, dass der Jugendliche entmündigt ist, kann dies helfen, seinen Status zu beweisen, aber es ist nicht das Einzige, was die Gerichte berücksichtigen würden, wenn der Entlassungsstatus in Frage gestellt wird.

  7. Kann ich eine Kopie eines Polizeiberichts zu einem Jugendstrafverfahren erhalten?

    Ein Jugendlicher, der einer Straftat angeklagt ist, oder sein Elternteil oder Vormund hat Anspruch auf alle Polizeiberichte, die sich auf diesen Fall beziehen. Opfer können nach Ermessen des stellvertretenden Bezirksstaatsanwalts eingeschränkten Zugang haben. Polizeiberichte, die Jugendliche betreffen, sind der Öffentlichkeit nicht zugänglich.

  8. Wie erhalte ich die Polizeiberichte zu meinem Gerichtsverfahren?

    Bitte besuchen Sie die Zentrale Dienste & Discovery Webseite für Informationen zur Entdeckung.

  9. Ich möchte meine Besorgnis darüber äußern, wie mein Fall von dem stellvertretenden Bezirksstaatsanwalt behandelt wird, der meinem Fall zugewiesen ist. Mit wem kann ich sprechen?

    Wenn Sie Bedenken hinsichtlich des Fortgangs Ihres Falls haben, können Sie dies tun senden Sie uns eine Email. Wenn Sie von einem Anwalt vertreten werden, ist es uns untersagt, Ihren Fall mit Ihnen zu besprechen. Diese Bedenken müssen Sie mit Ihrem Anwalt klären.

Kontaktinformationen

Gerichtssaal 2A: (970) 494-3560

Bezirksstaatsanwaltschaft, Jugendabteilung (970) 498-7287