Übersicht
Die Abteilung des Jugendbezirksgerichts befasst sich mit Fällen, in denen Personen unter 18 Jahren betroffen sind, denen geringfügige Straftaten, Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten vorgeworfen werden. Verkehrsdelikte gegen Jugendliche werden vom Bezirksgericht verhandelt. Wenn ein Jugendlicher eine Gewalttat begangen hat und mindestens 14 Jahre alt ist, kann er wie ein Erwachsener angeklagt werden. Diese Abteilung verwaltet auch ein Ablenkungsprogramm für Jugendliche, das vielen Ersttätern hilft. Das Ablenkungsprogramm nutzt Bildungs-, Gemeinde- und Familiendienste, um Jugendliche aus dem Strafjustizsystem herauszuleiten.