Sichere und überprüfbare Identifikation ist für alle neuen Titel, doppelten Titel, neuen Registrierungen, neuen temporären Registrierungsgenehmigungen und neuen Plakaten erforderlich. Die Identifizierung muss durch den Inhaber der Aufzeichnung erfolgen oder a Vollmacht vom Agenten vorgelegt. Der Agent muss über eine sichere und überprüfbare Identifizierung verfügen, um die Transaktion abzuschließen. Transaktionen im gewerblichen Besitz oder Pfandrechtsinhaber erfordern a Genehmigungsschreiben.

Hinterlegung eines Pfandrechts

Um ein Pfandrecht an einem Kraftfahrzeug geltend zu machen, müssen Sie unserem Büro eine Kopie eines Mobiliarhypotheken- oder Sicherungsvertrags, den ordnungsgemäß unterzeichneten und notariell beglaubigten Eigentumstitel, gegebenenfalls die Umsatzsteuer und die Anmeldegebühren vorlegen. Aus dem Mobiliarpfand- oder Sicherungsvertrag müssen das Baujahr, die Marke und die Seriennummer des Fahrzeugs, die Gesamtzahlungen und gegebenenfalls die Abtretung des Pfandrechts hervorgehen. Nach Erhalt des Obigen werden wir Ihr Pfandrecht vermerken und der neue Titel wird dem Pfandrechtsinhaber innerhalb von etwa acht Wochen zugeschickt.

Weitere Informationen zu den erforderlichen Gebühren finden Sie unter Kfz-Zulassungssteuern und -gebühren

Entfernen eines Pfandrechts

Um ein Pfandrecht an einem Kraftfahrzeug aufzuheben, muss der Eigentümer (oder ein Vertreter mit ordnungsgemäßem Ausweis und Vollmacht) den Titel unserem Büro vorlegen. Der Pfandrechtsfreigabeabschnitt muss vom Finanzinstitut oder Pfandrechtsinhaber ordnungsgemäß unterzeichnet und datiert sein. Nach Erhalt der richtigen Dokumente wird ein Titelantrag ausgefüllt und ein eindeutiger Titel ausgestellt.

Weitere Informationen zu den erforderlichen Gebühren finden Sie unter Kfz-Zulassungssteuern und -gebühren