Einwohner von Larimer County sind verpflichtet, für Fahrzeuge innerhalb von a eine Emissionskontrollbescheinigung zu erhalten markierte Zone von Larimer County
Emissionsanforderungen
Benzinfahrzeuge
Bei der Erneuerung der Zulassung wird auf der Erinnerungskarte angezeigt, ob eine Abgasuntersuchung erforderlich ist oder ob das Fahrzeug eine Straßenkontrolle bestanden hat.
Die Tests können absolviert werden bei Luftpflege Colorado Standorte.
Ausnahmen
Benzinbetriebene Fahrzeuge oder Benzin-Hybridfahrzeuge sind in den ersten sieben (7) Modelljahren von einer Emissionsprüfung befreit.
Eigentumsübertragung
Wird im letzten Jahr der siebenjährigen Ausnahmeregelung das Eigentum an einem Benzin- oder Benzin-Hybridfahrzeug übertragen, ist eine Abgasuntersuchung erforderlich. Beispielsweise ist im Jahr 2025 eine Abgasuntersuchung notwendig, wenn das Eigentum an einem Fahrzeug des Modelljahres 2019 übertragen wird.
Für jeden Eigentumsübergang nach Ablauf der Ausnahmefrist ist eine neue, unbenutzte, bestandene Emissionsprüfung erforderlich.
Dieselfahrzeuge
Die Abgasuntersuchung für Dieselmotoren ist innerhalb einer markierte Zone aus Larimer County.
Standorte von Diesel-Emissionsstationen
Bitte beachten Sie: Bitte rufen Sie an, um sich vor dem Besuch der Testorte über die Verfügbarkeit der gewünschten Testart, Öffnungszeiten usw. zu informieren.
Ausnahmen
Diesel- oder Dieselhybridfahrzeuge sind je nach Fahrzeugtyp in den ersten zwei (2) oder vier (4) Modelljahren von der Abgasuntersuchung befreit. Modelljahr sowie das zulässige Gesamtgewicht.
Eigentumsübertragung
Wird das Eigentum an einem Diesel- oder Dieselhybridfahrzeug im letzten Jahr der Ausnahmeregelung übertragen, ist eine Abgasuntersuchung erforderlich.
Falls sich das Fahrzeug während des Erneuerungszyklus vorübergehend außerhalb von Colorado befindet und eine Abgasuntersuchung benötigt, beantragen Sie bitte eine Erweiterung der Emissionsvorschriften für andere Bundesstaaten oder vervollständigen Sie die DR 2376 Emissionsverlängerungsformular und rufen Sie uns unter 970-498-7878 an.
- Fahrzeuge, die 1975 oder älter sind und mit einem 5-Jahres-Sammlerkennzeichen zugelassen wurden, sind von der Abgasuntersuchung befreit.
- Fahrzeuge ab Baujahr 1976, die 32 Jahre oder älter sind, erhalten die 5-Jahres-Kennzeichen für Sammlerfahrzeuge, müssen aber alle fünf Jahre eine Abgasuntersuchung absolvieren. DR2839 Sammlerstück eidesstattliche Erklärung erforderlich.
