Anhörungen zu persönlichem Eigentum (Möbel, Maschinen, Büroausstattung usw.) können persönlich, per Post oder per E-Mail vereinbart werden unter cboeadmin@larimer.gov bis 20. Juli 2026.
Ort: Larimer County Clerk & Recorder, 200 West Oak Street, Fort Collins, CO 80521
Versand: Postfach 1280, Fort Collins, CO 80522
Öffnungszeiten: 8:00 - 17:00 Uhr, Juli - August
Telefonnummer: (970) 498-7838
Gemäß Colorado Revised Statutes 39-8-101 fungiert der Vorstand der Bezirkskommissare als Bezirksausschuss für die Bewertung von Immobilien und beweglichem Vermögen (County Board of Equalization, CBOE) und ernennt jedes Jahr unabhängige Schiedsrichter, die die Einsprüche einzelner Steuerzahler gegen die Bewertung von Immobilien und beweglichem Vermögen durch den Gutachter anhören, um sicherzustellen, dass die Eigentümer eine faire und gleichmäßige Bewertung ihres Eigentums erhalten.
Das Verwaltungsbüro des Larimer County Clerk and Recorder für CBOE (County Board of Excise) koordiniert die Terminierung von Anhörungen, die Einreichung von Unterlagen und fungiert als Schnittstelle zwischen den CBOE-Schiedsrichtern, Steuerzahlern, dem Bewertungsamt und dem Board of County Commissioners. Jeder festangestellte Mitarbeiter des CBOE-Verwaltungsbüros ist vom Larimer County Clerk and Recorder bevollmächtigt und setzt sich dafür ein, dass Sie als Steuerzahler uneingeschränkten Zugang zum System für Einspruchsverfahren gegen die Grundsteuer haben.
Die Terminplanung für das County Board of Equalization wird ab dem 1. Juli 2026 möglich sein.
- Die Terminierung von Anhörungen zu Immobilienangelegenheiten (Wohnhäuser, unbebaute und bebaute Grundstücke sowie Gewerbegebäude) erfolgt vom 1. Juli 2026 bis zum 15. Juli 2026.
- Die Terminierung der Anhörungen zu beweglichem Vermögen (Einrichtungsgegenstände, Maschinen, Büroausstattung usw.) erfolgt vom 1. Juli 2026 bis zum 20. Juli 2026.
Alle Anhörungen finden vom 13. Juli 2026 bis zum 3. August 2026 statt.
Nachfolgend finden Sie die Anmeldefristen für Online-, Präsenz- und Postanmeldungen.
Die Beweismittel können bei der Terminvereinbarung eingereicht werden. Andernfalls müssen sie spätestens zwei (2) Werktage vor der Anhörung bei unserem Büro eingegangen sein.
Um sicherzustellen, dass Ihre Anhörung zu dem für Sie passenden Datum und Zeitpunkt stattfindet, senden Sie Ihre Unterlagen bitte frühzeitig zurück. Die Anhörungen werden nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ angesetzt.
