Schaffen Sie einen zusätzlichen Wohnbereich. Schaffen Sie bezahlbaren Wohnraum. Sparen Sie Gebühren.
Mit der Verabschiedung des Gesetzesentwurfs 24-1152 des Repräsentantenhauses von Colorado, der am 30. Juni 2025 in Kraft tritt, ist im Larimer County für Antragsteller kein Planungsverfahren mehr erforderlich, bevor sie eine Baugenehmigung für zusätzliche Wohnflächen beantragen. Es gelten einige neue Anforderungen für die Annahme eines Bauantrags. Bitte lesen Sie daher die folgenden Informationen. Die Planungsabteilung ist weiterhin am Prüfungsprozess der Baugenehmigung beteiligt, und die geltenden Anforderungen des Landnutzungsgesetzes gelten weiterhin.
An Zusätzlicher Wohnbereich (ALA) ist definiert als ausgebauter Raum, der an ein Einfamilienhaus oder ein freistehendes Gebäude angebaut ist oder Teil davon ist (z. B. Keller), und der als separate Wohneinheit vom primären Einfamilienhaus genutzt werden soll und eindeutig als Nebenwohnbereich des Einfamilienhauses auf dem Grundstück dient. Ein Einfamilienhaus, das angrenzenden Wohnraum umfasst, der von einer einzelnen Wohneinheit genutzt werden soll, gilt nicht als Nebenwohnbereich.
Landnutzungsverordnung des Larimer County §3.4.5.A - Zusätzliche Wohnbereiche müssen die folgenden Anforderungen erfüllen, andernfalls kann ein Einspruch erforderlich sein. Bitte kontaktieren Sie den Bereitschaftsplaner unter Planning@larimer.org .
