Zusätzliche Wohnbereiche

Garten-Boost: ALA-Gebührenbefreiungsprogramm

Schaffen Sie einen zusätzlichen Wohnbereich. Schaffen Sie bezahlbaren Wohnraum. Sparen Sie Gebühren.

Mit der Verabschiedung des Gesetzesentwurfs 24-1152 des Repräsentantenhauses von Colorado, der am 30. Juni 2025 in Kraft tritt, ist im Larimer County für Antragsteller kein Planungsverfahren mehr erforderlich, bevor sie eine Baugenehmigung für zusätzliche Wohnflächen beantragen. Es gelten einige neue Anforderungen für die Annahme eines Bauantrags. Bitte lesen Sie daher die folgenden Informationen. Die Planungsabteilung ist weiterhin am Prüfungsprozess der Baugenehmigung beteiligt, und die geltenden Anforderungen des Landnutzungsgesetzes gelten weiterhin.

An Zusätzlicher Wohnbereich (ALA) ist definiert als ausgebauter Raum, der an ein Einfamilienhaus oder ein freistehendes Gebäude angebaut ist oder Teil davon ist (z. B. Keller), und der als separate Wohneinheit vom primären Einfamilienhaus genutzt werden soll und eindeutig als Nebenwohnbereich des Einfamilienhauses auf dem Grundstück dient. Ein Einfamilienhaus, das angrenzenden Wohnraum umfasst, der von einer einzelnen Wohneinheit genutzt werden soll, gilt nicht als Nebenwohnbereich.

Landnutzungsverordnung des Larimer County §3.4.5.A - Zusätzliche Wohnbereiche müssen die folgenden Anforderungen erfüllen, andernfalls kann ein Einspruch erforderlich sein. Bitte kontaktieren Sie den Bereitschaftsplaner unter Planning@larimer.org .

  1. Einliegerwohnungen sind als Nebennutzung bei freistehenden Einfamilienhäusern überall dort zulässig, wo freistehende Einfamilienhäuser zulässig sind; siehe Tabelle 3-3: Tabelle der zulässigen Nebennutzungen – Ländlicher Raum und Tabelle 3-4: Tabelle der Nebennutzungen – Städtischer Raum. 
  2. Einliegerwohnungen sind als Nebennutzung für freistehende Einfamilienhäuser in allen geplanten Wohngebieten (PUDs), ländlichen geplanten Wohngebieten (RPDs) und geplanten Wohngebieten (PDs) zulässig, die freistehende Einfamilienhäuser zulassen. 
  3. Unterkünfte, wie in §20.2.4.C, Unterkünfte, definiert, sind in einem zusätzlichen Wohnbereich verboten. Der zusätzliche Wohnbereich darf nicht für 30 Tage oder weniger als kurzfristige Mieteinheit vermietet werden, wie in §3.3.5.B, Kurzzeitmiete, geregelt.  
  4. Ein winziges Haus auf Rädern, das auf einem von der Bauabteilung des Larimer County genehmigten provisorischen Fundament befestigt ist, kann als Einliegerwohnung genutzt werden. 
  5. Der zusätzliche Wohnbereich kann von einer weiteren, von der Hauptwohneinheit getrennten Wohneinheit genutzt werden. 
  6. Für das freistehende Hauptwohngebäude oder den Nebenwohnbereich ist keine Eigennutzung erforderlich. 
  1. Sofern in diesem §3.4.5.A nichts anderes angegeben ist, ist eine zusätzliche Wohnfläche in einem freistehenden Gebäude oder in einem an den Hauptwohnsitz angrenzenden Teil eines Gebäudes ohne direkten Zugang als Nutzung von Rechts wegen zulässig.
  2. Für zusätzliche Wohnbereiche ist ein Bauantrag erforderlich, der allen hierin enthaltenen Normen und allen geltenden Erschließungsgebühren, einschließlich der Gebühren für die Erweiterung des Transportkapitals, unterliegt.
  1. Pro Grundstück ist ein zusätzlicher Wohnbereich zulässig.
  2. Die Gesamtquadratmeterzahl des zusätzlichen Wohnbereichs muss den Standards in Tabelle 3-15 unten entsprechen.

Tabelle 3-15: Maximale Größe des zusätzlichen Wohnbereichs nach Grundstücksfläche

Grundstücksfläche (Quadratfuß)

Maximale Gesamtfläche des zusätzlichen Wohnbereichs
(kleiner als) [1][2]

max. 15,000 75 Prozent der Fläche der Einzeleinheit
Wohnhaus oder 900 Quadratfuß
15,000 bis 100,00075 Prozent der Fläche der Einzeleinheit
Wohnhaus oder 1,000 Quadratfuß
Größer als 100,00075 Prozent der Fläche der Einzeleinheit
Wohnhaus oder 1,200 Quadratfuß

Hinweis:

[l] Die Gesamtquadratmeterzahl des Einfamilienhauses schließt etwaige Kellerflächen aus.
fertig oder nicht.
[2] Eine Überschreitung der maximalen Gesamtfläche einer Nebenwohnfläche bedarf der Genehmigung durch den
Board of County Commissioners durch das Berufungsverfahren in §6.7.2.
[3] Die Größe einer Nebenwohnung darf die Größe des freistehenden Hauptwohngebäudes nicht überschreiten. Die Nebenwohnung muss mindestens 750 Quadratfuß groß sein, wenn die 75%-Grenze überschritten wird. 

  1. Der Direktor kann einen zusätzlichen Wohnbereich in einem bestehenden Gebäude genehmigen, der die maximale Gesamtflächenanforderung in Tabelle 3-15 überschreitet, sofern der zusätzliche Wohnbereich eindeutig zur Hauptwohneinheit gehört und eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllt:
    1. Es wird anerkannt, dass die bestehende Struktur zum historischen, ländlichen oder nachbarschaftlichen Charakter des Gebiets beiträgt.
    2. Die Innenaufteilung des bestehenden Gebäudes ist so gestaltet, dass der als zusätzlicher Wohnraum zu nutzende Raum nicht sinnvoll und entsprechend den Größenanforderungen aufgeteilt werden kann; oder
    3. Es liegen ungewöhnliche physikalische Umstände oder Bedingungen in der Konstruktion der bestehenden Struktur vor, die sich auf die zulässige Gesamtfläche auswirken.
  1. Alle Standards für Nebenwohnräume müssen der „Objektiven Standarddefinition“ gemäß Colorado HB24-1152 entsprechen. 
  2. Für Nebenwohnräume gelten die im jeweiligen Bebauungsplan festgelegten Mindestabstände. 
  3. Befindet sich der zusätzliche Wohnbereich in einem freistehenden Gebäude, sollte er, soweit möglich, in einem Umkreis von 300 Fuß um den Hauptwohnsitz liegen. 
  4. Ist der Einliegerwohnbereich an das Haupthaus angebaut, muss sich der Eingang des Einliegerwohnbereichs an einer anderen Fassade befinden, sodass an der Vorderseite des Haupthauses nur ein Eingang sichtbar ist. e. Grundstückseigentümer, die eine Baugenehmigung für ein freistehendes Einliegerwohnhaus beantragen, müssen den Kartendienst Colorado Conservation Data Explorer (CODEX) auf der Website des Colorado Natural Heritage Program nutzen, um festzustellen, ob sich Ufer- oder Feuchtgebiete in der Nähe des geplanten Standorts des Einliegerwohnbereichs befinden. Wird ein Ufer- oder Feuchtgebiet im Kartendienst identifiziert, ist der Grundstückseigentümer verpflichtet, dieses Gebiet gemäß den in § 4.4.2 – Feuchtgebiete – festgelegten Standards als Pufferzone auszulegen. 

Dinge, die Sie vor der Beantragung einer Baugenehmigung beachten sollten

  1. Wasser- und Abwasserprüfung: 
    Es liegt in der Verantwortung des Antragstellers, sicherzustellen, dass eine ausreichende Wasser- und Abwasserquelle verfügbar ist. Vor der Beantragung einer Baugenehmigung für einen zusätzlichen Wohnbereich muss der Antragsteller die Genehmigung seines Versorgungsunternehmens einholen. Bitte beachten Sie die Merkblatt zur Versorgungsgenehmigung. Eine ausgefüllte Version dieses Formulars muss mit Ihrer Baugenehmigung eingereicht werden. Sie können sich an das Gesundheitsamt wenden, um Informationen zu Klärgruben zu erhalten, aber für Klärgruben ist keine vorherige Genehmigung erforderlich. Möglicherweise müssen Sie Ihr System jedoch vergrößern oder ersetzen, um zusätzliche Schlafzimmer unterzubringen.
  2. Brandschutz: 
    In neuen Gebäuden können Sprinkleranlagen erforderlich sein. Der Lyons Fire Protection District und der Estes Valley Fire Protection District verlangen Feuerlöschanlagen. 
    Sprinkleranlagen in neuen Häusern. Diese Anforderung kann auch auf Ihrem Parzellierungsplan aufgeführt sein.
  3. Ingenieurgebühren: 
    Um die Auswirkungen zusätzlicher Fahrzeuge auf das Straßennetz auszugleichen, werden Transportgebühren erhoben. Gemäß Abschnitt 15.1.7 und 15.1.8 der 
    Der Landnutzungscode, Transportation Capital Expansion Fees (TCEF) sind für zusätzliche Wohngebiete erforderlich und basieren auf der bewohnbaren Fläche 
    Filmmaterial. Die entsprechende TCEF-Gebühr muss vor Erteilung der Baugenehmigung bezahlt werden. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website und 
    ein geschätzter Preis pro Quadratfuß: https://www.larimer.gov/engineering/development-review
  4. Allgemeine technische Bedingungen:
    • In den meisten Fällen verlangt das Larimer County Engineering Department, dass der zusätzliche Wohnbereich den gleichen Zugang nutzt wie der 
      Hauptwohnsitz auf dem Grundstück. Bei Fragen kontaktieren Sie eng-permits@co.larimer.co.us.
    • Durch die Hinzufügung eines zusätzlichen Wohnbereichs dürfen keine Änderungen an den bestehenden Entwässerungssystemen des Grundstücks vorgenommen werden. Wenn erhebliche Änderungen der Neigung zu erwarten sind, muss der Antragsteller mit seinem professionellen Ingenieurteam zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass keine negativen Auswirkungen auf das umliegende Grundstück entstehen.
    • Eine ALA ist in keinem Überschwemmungsgebiet der Zone AE (Floodway) zulässig.
  5. Baurechtliche Anforderungen
    • Gemäß den Bauvorschriften des Larimer County gelten für eine zusätzliche Wohnfläche (AGA) dieselben Anforderungen wie für eine Hauptwohneinheit: strukturelle Integrität, Waldbrandschutz, Brandschutz von Garagen/Scheunen, Ausgänge, Notausgänge aus Schlafzimmern, Licht, Belüftung, Hygiene, Energieeffizienz einschließlich Isolierung, Fenster, Wasser-/Raumheizungseffizienz und Lichtsteuerung, mindestens 70 m² bewohnbare Räume, mindestens 7 m Deckenhöhe usw. Eine AGA erfordert mindestens einen Ausgang direkt nach draußen, der nicht in eine Garage/Scheune führt. Neu errichtete Wohneinheiten erfordern ein Radonminderungssystem und Radontests, Vorverkabelung für ein Solar-Photovoltaiksystem und für ein Ladegerät für Elektrofahrzeuge, wenn eine angeschlossene Garage oder ein Carport vorhanden ist. In den meisten nicht rechtsfähigen Teilen des Larimer County überschreiten Wind- und Schneelasten die vorgeschriebenen Vorschriften, daher müssen Baupläne von einem zugelassenen professionellen Ingenieur aus Colorado gezeichnet und abgestempelt werden.
    • Möglicherweise fallen Gebühren für Brandeinwirkungen sowie Gebühren für die Erweiterung des Transportkapitals an.
    • Um Ihnen die Zeit und Kosten für die Erstellung von Plänen und das Beschreiten einer möglichen Sackgasse zu ersparen, werden wir keine Baugenehmigung einleiten ohne die unterzeichnete Wasser/Abwasser Formular vom zuständigen Versorgungsbezirk oder der Colorado Division of Water Resources.
    • Für weitere Informationen und Anleitungen wenden Sie sich bitte an unser Gebäudepersonal unter (970) 498-7660 oder per E-Mail an Building@larimer.org.