Bewertungssätze und Bewertungskalender
Steuerjahr 2024 Bewertungssätze sind wie folgt: Einfamilienhaus Wohn- und Mehrfamilienhäuser 6.70%; Landwirtschaftlich 26.40%; Erneuerbare Energien (persönliches, gewerbliches und staatlich verwertetes Eigentum) 26.40%. Im Allgemeinen werden unbebaute Grundstücke, Gewerbeflächen und andere Klassifizierungen bewertet 27.9%.
Steuerjahr 2025: Die Wachstumsfaktoren für 2025 liegen vor in September 2025, und es gibt getrennte Bewertungssätze für lokale Behörden und Schulbezirke. Weitere Informationen zum Gesetzentwurf 24B-1001 finden Sie hier hier.