Steuerbefreiung für Senioren 

Bewerbungen müssen bis spätestens 15. Juli 2025 bei unserem Büro eingegangen sein.

Die Grundsteuerbefreiung für Senioren ist seit ihrer Wiedereinführung für das Grundsteuerjahr 2012 in Kraft geblieben. Der Staat Colorado zahlt die Grundsteuer auf den befreiten Wert. Die Colorado General Assembly kann die Finanzierung der Grundsteuerbefreiung für Senioren nach eigenem Ermessen in jedem Jahr streichen, in dem das Budget die Erstattung nicht zulässt. Dies sollte keine berechtigten Personen von der Beantragung abhalten. Für diejenigen, die die Voraussetzungen erfüllen, sind 50 Prozent der ersten 200,000 US-Dollar des tatsächlichen Wertes des Hauptwohnsitzes von der Grundsteuer befreit. Sobald ein Befreiungsantrag eingereicht und vom Gutachter genehmigt wurde, bleibt die Befreiung in Kraft, bis ein disqualifizierendes Ereignis eintritt. Senioren, die bereits eine Genehmigung erhalten haben, müssen sich nicht erneut bewerben.

Die Seniorenbefreiung steht Antragstellern zur Verfügung, die:

  • Mindestens 65 Jahre alt sind vor bis 1. Januar des Antragsjahres,
  • Eigentümer ihres Eigenheims für mindestens 10 aufeinanderfolgende Jahre vor dem 1. Januar und
  • Das Haus als Hauptwohnsitz für mindestens 10 aufeinanderfolgende Jahre vor dem 1. Januar bewohnt.

Anweisungen und Formulare sind über die untenstehenden Links oder im Büro des Larimer County Assessors erhältlich. Ausgefüllte Formulare können nicht per E-Mail übermittelt werden. und muss per Post verschickt oder im Büro des Gutachters abgegeben werden.

Bewerbung in Kurzform I Anweisungen

Das Kurzformular richtet sich an Bewerber, die die oben genannten Kriterien erfüllen.

Bewerbung in Langform I Anweisungen

Das Langformular richtet sich an Antragsteller, die die oben genannten Kriterien erfüllen und überlebende Ehepartner sind, in einem Pflegeheim untergebracht sind oder deren Eigentum einer Treuhandgesellschaft oder einem Unternehmen gehört. 

Qualifizierte Einstufung als Hauptwohnsitz für Senioren

Bewerbungen müssen bis spätestens 15. März 2025 in unserem Büro eingehen.

Die Ausnahmeregelung gilt **IN DEN STEUERJAHREN 2025 UND 2026** an Senioren, die zuvor in einem beliebigen County von Colorado eine Seniorensteuerbefreiung hatten und diese im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2024 verloren haben. Der Senior muss seinen aktuellen Hauptwohnsitz bis zum 1. Januar des Antragsjahres besessen haben. 

Hinweis zur Einstufung als qualifizierte Senior Primary Residential

Qualifizierter Antrag auf Einstufung als Hauptwohnsitz für Senioren Anweisungen

Wir helfen Ihnen gerne! Rufen Sie uns an 970-498-7097 oder per E-Mail an thiemela@co.larimer.co.us wenn du Fragen hast.

 

Allgemeine Informationsbroschüre

Veteran mit Behinderung und Gold Star-Ehepartnerbefreiung

Bewerbungen müssen bis spätestens 1. Juli 2025 in unserem Büro eingegangen sein.

Die Befreiung für behinderte Veteranen steht Immobilieneigentümern zur Verfügung, die:

  • während des Dienstes im aktiven Dienst bei den Streitkräften der Vereinigten Staaten eine dienstbedingte Behinderung erlitten,
  • Wurden ehrenhaft entlassen, und
  • Hat eine kriegsbedingte Behinderung nachgewiesen, die vom Bundesministerium für Veteranenangelegenheiten als hundertprozentige dauerhafte Behinderung durch Invaliditätsrentenleistungen eingestuft wurde, und
  • Ab dem Steuerjahr 2025 sind auch Antragsteller anspruchsberechtigt, die nicht über eine 100%ige Behinderung verfügen, denen jedoch vom US-Veteranenministerium der individuelle Arbeitsunfähigkeitsstatus zuerkannt wurde.
  • Hat die Immobilie vor dem 1. Januar des laufenden Jahres besessen und bewohnt.

Anweisungen und Formulare sind über die untenstehenden Links oder im Büro des Larimer County Assessors erhältlich. Ausgefüllte Formulare können nicht per E-Mail übermittelt werden. und muss per Post verschickt oder im Büro des Gutachters abgegeben werden.

Antrag für Veteranen mit Behinderung Anweisungen

Gold Star-Ehegattenantrag  | Anweisungen

Antrag für den hinterbliebenen Ehepartner eines Veteranen mit Behinderung

Broschüre: Abteilung für Grundsteuer – Befreiung von der Grundsteuer für Veteranen