FAQs

  1. Gemäß der Definition des Colorado-Statuts (CRS 1-13-714) umfasst der Begriff „Wahlkampf“ Kampagnen für oder gegen Kandidaten und/oder Stimmzettel, die auf dem Stimmzettel stehen. „Wahlkampf“ umfasst auch das Einholen von Unterschriften für eine Kandidaten-Petition, eine Petition zur Zurückberufung oder eine Petition zur Platzierung eines Stimmzettels oder einer Stimmzettel-Frage bei einem nachfolgenden Stimmzettel. Niemand darf am Tag einer Wahl oder während der Zeit, in der die Stimmabgabe für eine Wahl erlaubt ist, in einem Wahllokal oder auf einer öffentlichen Straße oder in einem öffentlichen Raum oder auf öffentliche Weise innerhalb von 100 Fuß von einem Gebäude, in dem a Wahllokal befindet, wie vom designierten Wahlbeamten öffentlich bekannt gegeben.  

  2. Gemäß den überarbeiteten Statuten von Colorado darf innerhalb einer 100-Fuß-Grenze von einem Wahllokal (CRS 1-13-714) kein Wahlkampf stattfinden. 

    Viele Wahllokale befinden sich in Gebäuden in Privatbesitz. Grundstückseigentümer haben das Recht, nirgendwo auf ihrem Grundstück Wahlkampf zuzulassen, selbst außerhalb der 100-Fuß-Grenze. Freiwillige können auf berechtigten Wunsch des Grundstückseigentümers aufgefordert werden, auf öffentliches Eigentum umzuziehen.

  3. CRS 1-13-113, Störung der Verteilung von Wahlmaterial.

    „Während des Zeitraums von fünfundvierzig Tagen vor und endend vier Tage nach einer Wahl jede Person, die die rechtmäßige Verteilung von Karten, Broschüren, Rundschreiben, Postern, Handzetteln, Werbeschildern oder anderem schriftlichen Material verhindert, behindert oder stört in Bezug auf einen Kandidaten zur Wahl für ein Amt oder in Bezug auf eine Angelegenheit, die den Wählern bei einer Wahl vorgelegt werden soll, oder in Bezug auf eine Person, die rechtmäßig platzierte Werbetafeln, Schilder oder schriftliches Material von Räumlichkeiten entfernt, unkenntlich macht oder zerstört dem es geliefert wurde, begeht ein Vergehen und wird mit einer Geldstrafe von nicht mehr als siebenhundertfünfzig Dollar bestraft Jede Person, die für schuldig befunden wird, Werbetafeln, Schilder oder schriftliches Material zu entfernen, zu verunstalten oder zu zerstören, muss die Kosten für den Ersatz tragen. Der Eigentümer der Räumlichkeiten, ein bevollmächtigter Vertreter des Eigentümers oder eine Person, die mit der Durchsetzung von staatlichen Gesetzen, Verordnungen oder Vorschriften beauftragt ist, kann Werbetafeln, Schilder oder schriftliches Material ohne Strafe entfernen, wenn pla ohne Erlaubnis oder Genehmigung des Eigentümers solcher Räumlichkeiten oder unter Verletzung von Landesgesetzen oder Bezirks- oder Gemeindeverordnungen oder -vorschriften abgetreten wurden oder die zu einem anderen Zeitpunkt als während des Zeitraums von fünfundvierzig Tagen vor und bis vier Tage danach in Kraft sind jede Wahl."

  4. Larimer County Land Use Code, Abschnitt 10.6 U, besagt:

    "Wahlschilder. Jede Anzahl von Schildern ist erlaubt, vorausgesetzt, dass diese Schilder in Wohn- und ländlichen Bezirken eine Gesichtsfläche von 32 Quadratfuß und in Nichtwohnbezirken eine Gesichtsfläche von XNUMX Quadratfuß nicht überschreiten.

    Schilder müssen innerhalb von fünf Tagen nach der entsprechenden Wahl entfernt werden."

  5. Die Platzierung von Kampagnenschildern wird durch Abschnitt 10 des Landnutzungsgesetzes von Larimer County bestimmt. Zu den allgemeinen Bestimmungen gehören unter anderem die folgenden:

    • Auf oder über öffentlichen Straßen und Wegen dürfen keine Schilder aufgestellt werden.
    • Es dürfen keine Schilder angebracht werden, die die Verkehrssichtbarkeit oder die Gesundheit, Sicherheit oder das Wohlergehen der Öffentlichkeit beeinträchtigen.
    • Jedes Licht, das zur Beleuchtung eines Schilds verwendet wird, muss so ausgerichtet sein, dass es das Licht von nahe gelegenen Wohngebäuden und von vorbeifahrenden Autofahrern und Fußgängern weg reflektiert.
  6. Nein, temporäre Aktionsschilder sind nicht genehmigungspflichtig. Sie müssen jedoch die Anforderungen des Larimer County Land Use Code erfüllen.

  7. Stadt Fort Collins: Siehe die Bestimmungen für die Wahlzeichen der Stadt Fort Collins

    Stadt Loveland: Wahlschilder gelten gemäß dem City of Loveland Code als vorübergehende Schilder. Bis zu 12 Wahlschilder sind pro Wohngrundstück oder Grundstück zulässig und müssen einen U- oder H-Rahmen haben. Banner auf Pfählen, an Zäunen und Häusern befestigte Banner sowie das Hissen von Bannern und Federfahnen sind nicht gestattet. Schilder dürfen nicht in öffentlichen Wegen oder auf öffentlichen Grundstücken angebracht werden. Wahlschilder dürfen die Sicht nicht behindern oder den Verkehr gefährden. Sie dürfen nicht an Straßenlaternen, Straßenschildern, Verkehrsschildern oder -signalen, Hydranten, Bäumen, Sträuchern, Zäunen oder Strommasten angebracht werden. Es sind keine Genehmigungen erforderlich. Ein Schild darf nicht höher als drei Fuß sein oder eine Fläche von mehr als vier Fuß pro Schildfläche haben. Schilder dürfen keine Innen- oder Außenbeleuchtung oder Beleuchtung enthalten. Wahlschilder dürfen höchstens einhundert (100) aufeinanderfolgende Tage lang angebracht werden. Der Stadtcode erlaubt zwei aufeinanderfolgende Zeiträume von jeweils 100 Tagen, sofern dazwischen eine Pause liegt.

    Stadt- und Stadtplanungsämter, private Grundstückseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften können zusätzliche Regelungen erlassen.

  8. Wenn Sie der Meinung sind, dass ein Kampagnenschild gegen einen Bezirks- oder Stadtcode verstößt, wenden Sie sich bitte an die entsprechende Abteilung.

    • Larimer County Planung: (970) 498-7683
    • Hotline für Inspektionsanfragen der Stadt Fort Collins: (970) 416-2200
    • Durchsetzung des Kodex der Stadt Loveland: (970) 962-2506

    Wenn Sie der Meinung sind, dass ein Kampagnenschild gegen die Vereinbarung Ihres Hausbesitzers verstößt, wenden Sie sich bitte an Ihren Hausbesitzerverband oder Ihr Hausverwaltungsunternehmen.

Gemäß dem Americans with Disabilities Act (ADA) wird Larimer County qualifizierten Personen mit einer Behinderung, die Hilfe benötigen, eine angemessene Vorkehrung bieten. Dienstleistungen können mit einer Frist von mindestens sieben Werktagen vereinbart werden. Bitte mailen Sie uns an Wahlen@larimer.gov oder telefonisch unter 970-498-7820 oder Relay Colorado 711. „Walk-in“-Anfragen für zusätzliche Hilfsmittel und Dienstleistungen werden im Rahmen des Möglichen berücksichtigt, sind jedoch möglicherweise nicht verfügbar, wenn keine Vorankündigung erfolgt.
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200 W Oak St, Suite 5100, Fort Collins, CO 80521
Postfach 1547, Fort Collins CO 80522

ÖFFNUNGSZEITEN: 8:00am - 5:00 Uhr, Montag - Freitag (außer an Feiertagen)
EMAIL: Wahlen@larimer.gov
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