Ein Titel ist erforderlich, um ein Fahrzeug in Colorado zu verkaufen. Sie als Verkäufer und alle anderen im Titel als Eigentümer aufgeführten Parteien müssen den Teil „Unterschrift des Verkäufers“ des Titels unterschreiben. Einige Staaten verwenden Titel, die eine notarielle Beglaubigung der Unterschrift des Verkäufers erfordern. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob eine notarielle Beglaubigung erforderlich ist, rufen Sie bitte das Kfz-Büro unter (970) 498-7878 an. Die Unterschrift des Verkäufers muss exakt mit dem Namen des Eigentümers übereinstimmen, wie er auf dem Titel gedruckt ist. Wenn der Name einer verkaufenden Partei von a Vollmacht, ist dieses Dokument ebenfalls erforderlich.

Beispiele:

  • Wenn der Titel John and Mary A. Jones lautet, müssen die Unterschriften auf dem Titel lauten: John and Mary A. Jones.
  • Wenn der Titel John Albert Jones, Jr. lautet, muss die Unterschrift auf dem Titel lauten: John Albert Jones, Jr.
  • Wenn der Titel Smith, John lautet, muss die Unterschrift auf dem Titel in der normalen schriftlichen Reihenfolge erfolgen. Der Vorname zuerst geschrieben, dann der Nachname: John Smith.

Nachdem die Unterschrift des Verkäufers notariell beglaubigt wurde (falls erforderlich), lassen Sie den Käufer seinen Namen auf dem Teil „Übermitteln an“ des Titels genau so eintragen, wie er möchte, dass sein Name auf dem Titel erscheint. Der Käufer muss den Titel dann dem Kraftfahrzeugamt vorlegen, um die Übertragung abzuschließen.

Neben dem ordnungsgemäß unterschriebenen und notariell beglaubigten Eigentumstitel sollten Sie als Verkäufer dem Käufer eine Kaufvertrag die die Meineidsklausel enthält.

Besitzwechsel erfordert ein neues gültiges Emissionszertifikat, das vom Verkäufer zum Zeitpunkt des Verkaufs bereitgestellt wird. Fahrzeuge ab Baujahr 1982 erhalten einen Test, der 2 Jahre gültig ist. Fahrzeuge ab Baujahr 1981 erhalten eine 1 Jahr gültige Prüfung. Fahrzeuge sind emissionsfrei, wenn sie während der ersten 7 Modelljahre des Fahrzeugs gekauft wurden.

Schließlich sollte der Verkäufer des Fahrzeugs immer seine Nummernschilder behalten. Die Teller sind nicht beim Fahrzeug bleiben. Es liegt in der Verantwortung des neuen Besitzers, entweder Nummernschilder oder eine vorübergehende Registrierung zu erhalten.