Wenn Sie Schwierigkeiten haben, Ihre persönlichen Vermögenssteuern zu zahlen, rufen Sie bitte unser Büro unter (970) 498-7020 oder lctreasurer@larimer.org an oder senden Sie eine E-Mail, um die Zahlungsplanoptionen zu besprechen. 

Persönliches Eigentum ist allgemein als tragbare oder bewegliche Gegenstände bekannt, die zur Einkommenserzielung verwendet werden. Beispiele wären Büromöbel, Geschäftsausstattung, Restaurantausstattung und -einrichtungen sowie alle anderen Gegenstände, die zum Betreiben eines Unternehmens verwendet werden. Alles persönliche Eigentum ist steuerpflichtig, es sei denn, es ist ausdrücklich gesetzlich ausgenommen. 

Ausnahmen umfassen, sind aber nicht beschränkt auf: Vorräte für den Wiederverkauf, verbrauchte Materialien und Vorräte, landwirtschaftliche Geräte, die auf dem Bauernhof oder der Ranch zur Herstellung landwirtschaftlicher Produkte verwendet werden, landwirtschaftliche und tierische Produkte sowie Vieh. Abgesehen von der Bewertung des öffentlichen Nutzens ist auch immaterielles persönliches Eigentum, ein Recht und kein physisches Objekt, in Colorado von der Grundsteuer befreit. Beispiele für immaterielles persönliches Eigentum sind: Marken, Patente, Urheberrechte, Aktien und Anleihen.

Das Colorado House Bill 21-1312 wurde 2021 verabschiedet und erhöhte die Befreiung von persönlichem Eigentum erheblich.  Mit Wirkung zur Steuererklärung 2021 wurde der Freibetrag von 7,900 US-Dollar oder weniger auf 50,000 US-Dollar oder weniger im tatsächlichen Gesamtwert angehoben, mit anschließenden Anpassungen an die Inflation. Für das Steuerjahr 2023 beträgt der Freibetrag 52,000 $. Wenn Sie zu den 2500 Unternehmen gehören, deren tatsächlicher Wert unter dem Freibetrag liegt, erhalten Sie KEINE Steuerbescheinigung. Wenn Sie Fragen zu Ihrem Wert haben, rufen Sie bitte das Büro des Gutachters unter (970) 498-7050 an oder Besuchen Sie ihre persönliche Immobilienseite.

FAQs

  1. Das Bezirksgutachter bestimmt den tatsächlichen Wert des persönlichen Eigentums. Laut Gesetz muss jährlich ein Erklärungsplan beim Gutachter eingereicht werden. Wenn Sie Ihren Antrag nicht bis zum 15. April einreichen, wird eine Geldstrafe von 15 % oder 50.00 $ verhängt, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist. Wenn persönliches Eigentum nicht vollständig offengelegt wird, wird eine zusätzliche Strafe in Höhe von 25 % des Wertes des nicht offengelegten Eigentums verhängt. Persönliches Eigentum mit einem tatsächlichen Wert von weniger als 52,000.00 $ wird nicht in die Steuerliste eingetragen. Bitte kontaktieren Sie den Gutachter unter (970) 498-7050 oder besuchen Sie die Website des Gutachters unter https://www.larimer.gov/assessor/business-personal-property um mehr zu erfahren.

  2. Die Steuern werden ab dem 1. Januar für das ganze Jahr veranlagt. Daher sind Steuern für das gesamte Steuerjahr sofort nach Schließung eines Unternehmens fällig. Um erhebliche Strafen und die Ausstellung eines Pfändungsbefehls zu vermeiden, benachrichtigen Sie bitte das Büro des Schatzmeisters, bevor Sie Geräte aus dem Unternehmen entfernen. 

    Gemäß Colorado Revised Statut 39-10-113: (1) (a) Wenn der Schatzmeister zu irgendeinem Zeitpunkt nach der Pfändung des allgemeinen Steuerpfandrechts aus irgendeinem Grund glaubt, dass steuerpflichtiges persönliches Eigentum aus der Grafschaft oder dem Bundesstaat Colorado entfernt werden kann oder verschwendet oder verteilt werden können, so dass die für das laufende Jahr zu erhebenden Steuern möglicherweise nicht eingezogen werden können, können sie sofort mit der Erhebung dieser Steuern fortfahren und, wenn sie dies für erforderlich halten, dieses persönliche Eigentum zur Durchsetzung beschlagnahmen, beschlagnahmen und verkaufen Sammlung. Auf Verlangen bescheinigt ihnen der Gutachter die Wertermittlung zur Begutachtung dieses persönlichen Vermögens für das laufende Jahr. Ist die Umlage für das laufende Jahr noch nicht festgesetzt und entrichtet worden, so ist die Umlage des Vorjahres für die Ermittlung der Höhe der geschuldeten Steuern maßgeblich.

  3. Zum Zeitpunkt einer Eigentumsübertragung sind keine Steuern fällig. Persönliche Vermögenssteuern können im Voraus erhoben werden, obwohl dies nicht erforderlich ist. Bitte wenden Sie sich unter (970) 498-7020 oder per E-Mail an das Büro des Schatzmeisters, um eine Schätzung der Steuern für das laufende Jahr auf der Grundlage der vom Gutachter bestätigten Bewertung zu erhalten.