VERORDNUNG ÜBER GERÄUSCHPEGEL

IM LARIMER COUNTY OHNE KÖRPERSCHAFT

Verordnung Nr. 97-03

WERDE VOM Board of County Commissioners of Larimer County ORDINIERT:

Abschnitt 1. Zweck:

Das Board of County Commissioners of Larimer County, Colorado, stellt fest und erklärt, dass Lärm, der die in dieser Verordnung festgelegten Grenzwerte überschreitet, eine Hauptquelle der Umweltverschmutzung darstellt, die eine Bedrohung für die Ruhe und Lebensqualität in Larimer County und übermäßigen Lärm darstellt hat oft eine nachteilige physiologische und psychologische Wirkung auf den Menschen und trägt so zu einem wirtschaftlichen Verlust für die Gemeinschaft bei.

Abschnitt 2. Geltungsbereich der Verordnung:

Diese Verordnung gilt innerhalb des Gebiets ohne eigene Rechtspersönlichkeit von Larimer County.

Abschnitt 3. Definitionen:

Für diese Verordnung gelten folgende Begriffsbestimmungen:

  1. „Bautätigkeiten“ bezeichnet alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Errichtung, dem Abriss, der Montage, dem Umbau, der Installation oder der Ausstattung von Gebäuden, Bauwerken, Straßen oder deren Zubehör, einschließlich Landrodung, Planieren, Ausheben und Auffüllen.
  2. „Gerät“ bezeichnet jedes Gerät oder jeden Mechanismus, der dazu bestimmt ist, Geräusche zu erzeugen oder tatsächlich erzeugt, wenn er installiert, verwendet oder betrieben wird.
  3. „Lärmstörung“ bedeutet jedes Geräusch, das ist oder sein kann:
    1. Schädlich oder schädlich für die Gesundheit, Sicherheit oder das Wohlergehen einer Person; oder
    2. Von einer solchen Lautstärke, Häufigkeit und/oder Intensität, dass sie die Freude am Leben, die Ruhe, den Komfort oder die Erholung im Freien einer Person mit normaler Sensibilität und Gewohnheiten unangemessen beeinträchtigt; oder
    3. Reales oder persönliches Eigentum oder die Geschäftstätigkeit gefährden oder verletzen.
  4. „Person“ bedeutet jede Einzelperson, Vereinigung, Personengesellschaft oder Körperschaft und umfasst alle leitenden Angestellten, Angestellten, Abteilungen, Behörden oder Organe einer Vereinigung, Personengesellschaft oder Körperschaft oder des Staates oder einer politischen Unterabteilung des Staates.
  5. „Grundstücksgrenze“ bezeichnet eine imaginäre Linie entlang der Bodenoberfläche und ihrer vertikalen Ausdehnung, die das einer Person gehörende Grundstück von dem einer anderen Person trennt, jedoch ohne die Grundstücksteilungen innerhalb von Gebäuden.
  6. „Öffentliche Vorfahrt“ bezeichnet jede Straße, Allee, jeden Boulevard, jede Autobahn, jeden Bürgersteig oder jede Gasse oder einen ähnlichen Ort, der Eigentum einer Regierungsbehörde ist oder von ihr kontrolliert wird.
  7. „Öffentlicher Raum“ bezeichnet alle Immobilien oder Strukturen darauf, die Eigentum einer Regierungsbehörde sind oder von ihr kontrolliert werden.
  8. „Wohnimmobilien“ bezeichnet jedes Grundstück, das als Ein- oder Mehrfamilienhaus genutzt wird und sich entweder in einer gepflasterten Wohngegend, einer geplanten Einheitsentwicklung, einer kleineren Wohnbebauung oder in den R, R-1, R-2, E, E-1-, M- oder M-1-Zonenbezirke.
  9. "Schall" bedeutet eine Schwingung des Drucks, der Spannung, der Partikelverschiebung, der Partikelgeschwindigkeit oder eines anderen physikalischen Parameters in einem Medium mit inneren Kräften. Die Beschreibung des Tons kann alle Eigenschaften eines solchen Tons umfassen, einschließlich Dauer, Intensität und Frequenz.
  10. "Schallpegel" bezeichnet den gewichteten Schalldruckpegel, der durch die Verwendung des Schallpegelmessers und des Frequenzwägenetzwerks gemäß den Spezifikationen des American National Standards Institute erhalten wird.
  11. "Schalldruck" bedeutet die momentane Differenz zwischen dem tatsächlichen Druck und dem durchschnittlichen oder barometrischen Druck an einem bestimmten Punkt im Raum, wie er durch Schallenergie erzeugt wird.
  12. „Tonerzeugungsgerät“ bezeichnet alle Geräte oder Maschinen zur Erzeugung, Wiedergabe oder Verstärkung von Sprache, Musik oder anderen Tönen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Radios, Fernseher, Phonographen, Tonbandgeräte, Musikinstrumente, CD- oder Bandkassettenspieler , Walkie-Talkies, CD-Radios oder Synthesizer.
  13. „Fahrzeug“ bedeutet jede Maschine, in, auf oder mit der eine Person oder Eigentum über eine Autobahn, eine Durchgangsstraße oder einen Boden transportiert oder gezogen wird oder werden kann, mit Ausnahme der Maschinen, die durch menschliche Kraft bewegt oder ausschließlich auf stationären Schienen oder Gleisen verwendet werden.

Abschnitt 4. Verbotene Lärmbelästigung:

Keine Person darf Lärmbelästigungen zulassen, verursachen, verursachen oder fortsetzen, noch darf eine Person oder Einzelperson unangemessenen Lärm verursachen, der die in Abschnitt 5 angegebenen und wie in Abschnitt 6 unten angegebenen Werte überschreitet.

Abschnitt 5. Maximal zulässige Geräuschpegel:

  1. Ein gemäß Abschnitt 6 unten gemessener oder registrierter Lärm von einer beliebigen Quelle mit einem Pegel, der über dem für den in diesem Abschnitt aufgeführten Zeitraum und den Landnutzungen festgelegten db(A) liegt, wird hiermit für übermäßig und ungewöhnlich laut erklärt und ist rechtswidrig.
  2. In den Stunden zwischen 7:00 Uhr und 7:00 Uhr dürfen die in diesem Abschnitt zulässigen Geräuschpegel für einen Zeitraum von höchstens XNUMX Minuten pro Stunde um XNUMX db(A) erhöht werden.




Landnutzungen

Maximal
Lärm [db(A)]
7:00 Uhr bis
nächsten 7:00 Uhr.

Maximal
Lärm [db(A)]
7:00 bis
nächsten 7:00 Uhr

Wohnimmobilien

55 db (A)

50 db (A)

Abschnitt 6. Lärmklassifizierung und -messung:

Zur Bestimmung und Einstufung von Geräuschen als übermäßig oder ungewöhnlich laut und als solche im Widerspruch zu Abschnitt 5 oben, sind die folgenden Testmessungen und Anforderungen anzuwenden; vorausgesetzt jedoch, dass ein Verstoß gegen Abschnitt 4 oben auftreten kann, ohne dass die folgenden Messungen durchgeführt werden:

  1. Lärm, der in Larimer County auftritt, muss in einem Abstand von mindestens 25 Fuß von einer Lärmquelle gemessen werden, die sich innerhalb der öffentlichen Vorfahrt befindet, und wenn sich die Lärmquelle auf privatem oder öffentlichem Eigentum außerhalb der öffentlichen Vorfahrt befindet -Wege ist der Lärm an oder innerhalb der Grundstücksgrenze des Wohngrundstücks zu messen, an dem die Messung vorgenommen wird.
  2. Der Lärm ist auf einer Waage mit einem Schallpegelmesser von Standardausführung und -qualität und in Übereinstimmung mit den vom American National Standards Institute veröffentlichten Standards zu messen.
  3. Im Sinne dieser Verordnung sind Messungen mit Schallpegelmessern vorzunehmen, wenn die Windgeschwindigkeit zum Zeitpunkt und am Ort der Messung nicht mehr als fünf (5) Meilen pro Stunde oder fünfundzwanzig (25) Meilen pro Stunde beträgt bei a Windschutz, der entsprechend am Mikrofon angebracht ist.
  4. Für die Zwecke dieser Verordnung stellt ein Lärm, der nicht gegen die in Abschnitt 5 festgelegten Parameter verstößt, eine Lärmbelästigung dar, die gegen Abschnitt 4 verstößt, wenn der Lärm nach vernünftigem Ermessen der Beamten des Sheriffs von Larimer County, der Beamten des öffentlichen Gesundheitswesens oder der Zonenverwalter eine Lärmbelästigung darstellt eine unzumutbare Beeinträchtigung der Lebensfreude, der Ruhe, des Komforts oder der Erholung im Freien einer oder mehrerer Personen mit normaler Sensibilität oder Gewohnheiten, die zum Zeitpunkt des Lärms anwesend sind.
  5. Niemand darf ein Kraftfahrzeug oder Motorrad außerhalb eines öffentlichen Weges so betreiben oder betreiben lassen, dass der abgegebene Schallpegel die in den Abschnitten 4 oder 5 oben festgelegten Grenzwerte überschreitet, außer in Bereichen, die anderweitig für solche Aktivitäten bestimmt sind .

Abschnitt 7. Ausnahmen:

Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten nicht für:

  1. Jeglicher Lärm, der entsteht, wenn ein zugelassenes Rettungsfahrzeug auf einen Notruf reagiert oder im Notfall handelt.
  2. Der Betrieb von Luftfahrzeugen oder andere Aktivitäten, die durch Bundesgesetze in Bezug auf den Lärmschutz ausgeschlossen sind.
  3. Betrieb von landwirtschaftlichen Geräten.
  4. Gesponserte Sportveranstaltungen.
  5. Allgemeiner Verkehrs- und Eisenbahnlärm.
  6. Unbeschadet anderer Bestimmungen dieser Verordnung gelten für Bau- oder Abbruchvorhaben folgende maximal zulässige Lärmpegel:

Maximal
Lärm [db(A)]
7:00 Uhr bis
nächsten 7:00 Uhr

Maximal
Lärm [db(A)]
7:00 bis
nächsten 7:00 Uhr

80 db (A)

75 db (A)

Bau- oder Abbrucharbeiten dürfen in der Zeit von 7 Uhr bis 00 Uhr nur unter Einhaltung dieser Verordnung durchgeführt werden.

Abschnitt 8. Maximale Geräuschpegel von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Wegen:

Fahrzeugklasse (zGG)

Höchstgeschwindigkeit von 35 mph oder weniger (Schalldruckpegel db(A)

Geschwindigkeitsbegrenzung über 35 km/h (Schalldruckpegel db(A)

Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht (GVWR) des Herstellers von 10,000 Pfund (4,536 kg) oder mehr oder durch eine beliebige Kombination von Fahrzeugen, die von einem solchen Kraftfahrzeug gezogen werden.

86

90

Jedes andere Kraftfahrzeug oder jede Kombination von Fahrzeugen, die von einem Kraftfahrzeug gezogen werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Personenkraftwagen, Lieferwagen, leichte Lastwagen oder Motorräder mit einem zulässigen Gesamtgewicht (GVWR) von weniger als 10,000 Pfund (4,536 kg).

80

84

  1. Niemand darf ein öffentliches oder privates Kraftfahrzeug oder Motorrad auf einer öffentlichen Fahrbahn so betreiben oder betreiben lassen, dass der von dem Kraftfahrzeug oder Motorrad ausgestrahlte Geräuschpegel die unten angegebenen Werte überschreitet:
  2. Lärm muss in einem Abstand von mindestens fünfundzwanzig (25) Fuß von der nahen Seite der nächsten überwachten Fahrspur und in einer Höhe von mindestens vier (4) Fuß über der unmittelbar umgebenden Oberfläche gemessen werden.
  3. Als Verstoß gegen diese Verordnung wird das wiederholte Ertönen einer Hupe oder eines anderen akustischen Signalgebers an oder in einem Kraftfahrzeug auf einer öffentlichen Fahrbahn oder einem öffentlichen Platz, außer zur Warnung vor Gefahren, erklärt.

Abschnitt 9. Verstöße und Strafen:

$30.00 für den ersten Verstoß.

60.00 $ für den zweiten Verstoß innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem ersten Verstoß.

300.00 $ für jeden nachfolgenden Verstoß innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem vorherigen Verstoß.

  1. Ein bekannter Verstoß gegen diese Verordnung stellt ein Bagatelldelikt der Klasse II dar. Verstöße gegen diese Verordnung können durch das in Abschnitt 16-2-201, CRS, festgelegte Strafbemessungsverfahren durchgesetzt werden
  2. Der abgestufte Bußgeldplan für das Bußgeldverfahren lautet:
  3. Zusätzlich zu jeder anderen Strafe müssen Personen, die wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung verurteilt wurden, eine Zuschlagsgebühr von 10.00 USD zahlen, die an den Gerichtsschreiber zu zahlen ist.
  4. Jeder Vollzugsbeamte, der Planungsdirektor oder der Umweltgesundheitsbeamte für Larimer County ist befugt, Vorladungen, Vorladungen und Beschwerden wegen Verstoßes gegen diese Verordnung auszustellen.

Abschnitt 10. Strafverfolgung:

Alle Strafverfolgungsmaßnahmen für alle Straftaten gemäß dieser Verordnung werden vom Bezirksstaatsanwalt gemäß den Strafverfahrensregeln des Colorado County Court durchgeführt.

Abschnitt 11. Zivilrechtliche Durchsetzung:

Das Board of County Commissioners des County of Larimer kann eine einstweilige Verfügung, Mandamus oder einen anderen geeigneten zivilrechtlichen Rechtsbehelf beantragen, um die Bestimmungen dieser Verordnung durchzusetzen.

Abschnitt 12. Datum des Inkrafttretens:

Diese Verordnung tritt für alle abgedeckten Aktivitäten 180 Tage nach Annahme durch die County Commissioners in Kraft.

Abschnitt 13. Salvatorische Klausel:

Wenn eine Bestimmung dieser Verordnung von einem zuständigen Gericht für verfassungswidrig befunden wird, bleiben die übrigen Bestimmungen von dieser Feststellung unberührt.

ANGENOMMEN am 22nd Septembertag 1997.


VORSTAND DER Kommissare VON
LARIMER COUNTY, COLORADO


Jim Disney
Vorsitzender, Board of County Commissioners


BESCHEINIGUNG:

Ich Myrna J. Rodenberger, Larimer County Clerk, bestätige, dass die vorstehende VERORDNUNG ZUR KONTROLLE VON LÄRMPEGELN IM LARIMER COUNTY MIT EINER KÖRPERSCHAFT auf einer Sitzung des Board of County Commissioners verlesen und vollständig in einer allgemein verbreiteten Zeitung zumindest für Larimer County veröffentlicht wurde zehn (10) Tage vor dem Datum seiner Annahme gemäß Abschnitt 30-15-406 CRS 1973 in der geänderten Fassung.

Myrna J. Rodenberger
Angestellter und Recorder