Der Zweck dieses Memos besteht darin, zu beschreiben, wie Larimer County die Anforderungen erfüllt von Colorado House Bill 24-1304, das es lokalen Regierungen untersagt, Mindestparkplatzanforderungen für Mehrfamilienhaussiedlungen in unmittelbarer Nähe stark frequentierter Verkehrswege zu erlassen oder durchzusetzen.
Dieses Gesetz gilt für die Teile des Larimer County, die einer Metropolitan Planning Organization (MPO) und ganz oder teilweise einem ausgewiesenen „Applicable Transit Service Area“ (Anwendbares Verkehrsnetz) zugeordnet sind. Die Geltungsgebiete dieses Gesetzes liegen in der Regel an den Rändern der Stadtgrenzen von Fort Collins und Loveland. Die spezifischen Geltungsbereiche sind auf dieser Karte (der Colorado Division of Local Government) dargestellt: https://coenergy.maps.arcgis.com/apps/instant/basic/index.html?appid=4e0d0140839c4b3cbc915d9a22902831.
Die folgenden Informationen zur Anwendbarkeit von HB24-1304 werden von der Colorado Division of Local Government wie folgt zusammengefasst:
Das Verbot gilt für alle neuen Mehrfamilienhausprojekte, unabhängig davon, ob es sich um ein freistehendes Wohngebäude oder um einen Teil eines gemischt genutzten Gebäudes oder Projekts handelt, das auch nicht-wohnliche Nutzungen umfasst. Darüber hinaus gilt das Verbot für die Umnutzung bestehender Gebäude zu reinen Wohnzwecken sowie für die Umnutzung bestehender Gebäude zu einer gemischten Nutzung, bei der mindestens 50 % der resultierenden Nutzung Wohnzwecken dienen.
Zwar kann der Landkreis für derartige Bauprojekte keine Mindestanzahl an Parkplätzen vorschreiben, doch verbietet das Gesetz einem Bauträger nicht, bei Bedarf Parkplätze abseits der Straße zur Unterstützung des Bauprojekts bereitzustellen.
Die neuen Anforderungen traten am 30. Juni 2025 in Kraft. Ab diesem Datum verlangt Larimer County für Entwicklungsprojekte, die die in HB24-1304 festgelegten Kriterien erfüllen und sich in einem Gebiet mit anwendbarem Transitdienst befinden, keine Mindestanzahl an Parkplätzen abseits der Straße mehr.
Larimer County wird eine künftige Änderung des Landnutzungsgesetzes zur Kodifizierung dieser Ausnahmeregelung bearbeiten, die voraussichtlich bis Ende 2025 abgeschlossen sein wird.
Fragen zu den Parkvorschriften oder dieser Richtlinienänderung können an folgende Adresse gerichtet werden: Planning@larimer.org.
Weitere Informationen:
PDF des Memos