Sichere und überprüfbare Identifikation ist für alle neuen Titel, doppelten Titel, neuen Registrierungen, neuen temporären Registrierungsgenehmigungen und neuen Plakaten erforderlich. Die Identifizierung muss durch den Inhaber der Aufzeichnung erfolgen oder a Vollmacht vom Agenten vorgelegt. Der Agent muss über eine sichere und überprüfbare Identifizierung verfügen, um die Transaktion abzuschließen. Transaktionen im gewerblichen Besitz oder Pfandrechtsinhaber erfordern a Genehmigungsschreiben.

Ein Duplikat des Titels ist erforderlich, wenn das Original verloren gegangen ist, gestohlen oder zerstört wurde. Der Titel darf nur verliehen werden, wenn die antragstellende Person Eigentümer des Fahrzeugs ist, Vollmacht für die Person, die das Fahrzeug besitzt, ein Vertreter des Pfandgläubigers oder wurde durch ein Gerichtsdokument bestellt. Die Person, die den Titel erhält, muss dem Kraftfahrzeugangestellten einen ordnungsgemäßen Ausweis vorlegen.

Wenn auf einem Titel ein Pfandrecht steht, muss das Duplikat des Titels an den Pfandgläubiger geschickt werden. Die einzigen Ausnahmen von der Regel sind, wenn der Antragsteller eine gültige Pfandrechtsfreigabe des Pfandgläubigers hat oder das Pfandrecht auf dem Titel „nicht in Colorado hinterlegt“ steht. Mit der Freigabe des Pfandrechts kann der Titel an den Eigentümer ausgegeben werden, aber das Pfandrecht wird auf dem Titel vorhanden sein. Der Pfandgläubiger muss den doppelten Titel im Abschnitt zur Freigabe des Pfandrechts unterschreiben.

Wenn Sie vorhaben, in ein Kraftfahrzeugbüro in Larimer County zu kommen, können Sie es herunterladen Formular DR2539A, einen Antrag auf doppelten Titel, und bringen oder senden Sie diesen zusammen mit den korrekten Gebühren und einer Kopie eines ordnungsgemäßen Ausweises in das Büro.

Sie können jetzt online ein Duplikat des Titels anfordern, das Ihnen per Post zugeschickt wird. Klicken Sie auf den Link unten, um loszulegen.

Fordern Sie einen doppelten Titel an

 

Weitere Informationen zu den erforderlichen Gebühren finden Sie unter Kfz-Zulassungssteuern und -gebühren