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Proklamationen und Resolutionen Vorstandsmitglied Bios

Das Gesundheitsamt ist das leitende und gesundheitspolitische Gremium des Larimer County Department of Health and Environment. Zu ihren Aufgaben gehören die Verwaltung und Durchsetzung der staatlichen Gesundheitsgesetze und -vorschriften, die Entwicklung lokaler Gesundheitsvorschriften in bestimmten Bereichen, in denen ihnen gesetzliche Befugnisse übertragen wurden, die Annahme von Geldern durch Zuschüsse, Verträge, Steuereinnahmen und Gebühren und die Festlegung, wie diese Mittel ausgegeben werden sollen. Festsetzung angemessener Gebühren für Dienstleistungen, Ernennung des Amtsarztes, Anhörung von Berufungen gegen Abteilungsentscheidungen und Erlass von Anordnungen des öffentlichen Gesundheitswesens.

Befugnisse und Pflichten des Gesundheitsamtes:

  1. Geeignete Büros und alle notwendigen Einrichtungen für die ordnungsgemäße Verwaltung und den Betrieb des Gesundheitsamtes bereitzustellen, auszustatten und zu unterhalten.*
  2. Festlegung allgemeiner Richtlinien, die vom Amtsarzt bei der Verwaltung und Durchsetzung der Gesetze zur öffentlichen Gesundheit, der Anordnungen, Regeln und Vorschriften des Vorstands sowie der Anordnungen, Vorschriften und Standards des staatlichen Gesundheitsamtes zu befolgen sind.*
  3. Beratende Funktion gegenüber dem Amtsarzt in allen Fragen der öffentlichen Gesundheit.*
  4. Solche Anordnungen zu erlassen und solche Regeln und Vorschriften zu erlassen, die nicht im Widerspruch zu den Gesetzen über die öffentliche Gesundheit dieses Staates oder zu den Anordnungen, Regeln und Vorschriften des staatlichen Gesundheitsamtes stehen, wie es der Vorstand für die ordnungsgemäße Ausübung der Befugnisse für erforderlich hält und Pflichten, die einem Bezirksgesundheitsamt oder Gesundheitsamt durch diesen Artikel übertragen oder auferlegt werden.*
  5. Anhörungen abzuhalten, Eide abzulegen, Zeugen vorzuladen und Aussagen in allen Angelegenheiten zu machen, die die Ausübung und Erfüllung der Befugnisse und Pflichten betreffen, die einem Kreis- oder Bezirksgesundheitsamt übertragen oder auferlegt werden.*
  6. Annahme, Auszahlung und Verwaltung aller staatlichen Beihilfen, staatlichen Beihilfen oder sonstigen Vermögenswerte, Dienstleistungen oder Gelder, die dem Gesundheitsamt des Landkreises für örtliche öffentliche Gesundheitsfunktionen oder ohne Benennung einer bestimmten Behörde zugeteilt wurden, und durch den Amtsarzt des öffentlichen Gesundheitswesens zu verwenden, auszuzahlen und zu verwalten für Zwecke, die in die Aufgaben des Gesundheitsamtes des Landkreises fallen, und um durch Regeln und Vorschriften, die nicht im Widerspruch zu den Gesetzen dieses Staates stehen, die Bedingungen vorzuschreiben, unter denen solches Eigentum, Dienstleistungen oder Gelder angenommen und verwaltet werden sollen. Der Vorstand ist befugt, solche Vereinbarungen zu treffen, die nicht im Widerspruch zu den Gesetzen dieses Staates stehen, die Bedingungen, unter denen solches Eigentum, Dienstleistungen oder Gelder angenommen und verwaltet werden. Der Vorstand ist befugt, solche Vereinbarungen zu treffen, die nicht im Widerspruch zu den Gesetzen dieses Staates stehen und die als Präzedenzbedingung für den Erhalt solcher Gelder oder anderer Unterstützung erforderlich sein können.*
  7. Die Bedingungen, unter denen Gebühren für persönliche Gesundheitsdienstleistungen, die von der örtlichen Gesundheitsbehörde erbracht werden, akzeptiert und verwaltet werden können, festzulegen und vorzuschreiben, wobei diese Gebühren die tatsächlichen Kosten für die Erbringung dieser Dienstleistung nicht übersteigen dürfen. Persönliche häusliche Krankenpflegedienste können unter anderem häusliche Krankenpflege, Physio- und Sprachtherapie, orthopädische und zahnärztliche Leistungen für Kinder und andere häusliche Gesundheitspflegedienste umfassen, die durch Bundes- oder Landesgesetze festgelegt werden können, mit Ausnahme von niemandem werden persönliche Gesundheitsdienste verweigert, wenn diese Gebühr nicht bezahlt wird.*
  8. Einrichtung und Ernennung spezieller beratender Ausschüsse, die der Vorstand für erforderlich oder ratsam hält, um den Vorstand in Bezug auf die Aspekte der öffentlichen Gesundheit von Geschäften, Berufen oder Industrien innerhalb des Staates zu beraten und zu konsultieren. Alle Ausschüsse unterliegen der Bestimmung und Auswahl des Vorstands und dienen nach Belieben des Vorstands. Jeder so eingerichtete und ernannte Ausschuss:

Klagen und gerichtliche Überprüfung:

  1. Der Staatsanwalt ist der Rechtsberater der Abteilung und verteidigt sie in allen Klagen und Verfahren, die gegen sie erhoben werden.
  2. Jede Person, die durch eine Entscheidung des Vorstands oder des gemäß den Bestimmungen dieses Artikels handelnden Amtsarztes geschädigt und davon betroffen ist, hat Anspruch auf gerichtliche Überprüfung durch Einreichung beim Bezirksgericht.*
    Alle Punkte, die mit einem * versehen sind, beziehen sich speziell auf diese Befugnisse in den überarbeiteten Statuten von Colorado.
Anzahl der Mitglieder: 
5
Laufzeit: 
5 Jahre
Organisationstyp: 
Board
Zeitaufwand: 
2-3 Stunden pro Monat
Geschäftsordnung des Vorstandes: 
Trifft: 

Treffen finden am 3. Donnerstag im Monat von 6:00 bis 8:00 Uhr im Larimer County Department of Health and Environment, 1525 Blue Spruce Dr, Fort Collins, statt.

Zeit, Datum und Ort der Treffen können sich ändern. Änderungen werden auf der vermerkt Tagesordnung Post eine Woche vor der VersammlungDie Sitzungen sind öffentlich.

Vorstandsmitglieder

Name und Vorname Semesterstart Laufzeitende
Bernhard Birnbaum
07/01/2021
06/30/2026
Christy Bush
07/12/2022
06/30/2027
Brian Del Grosso
07/01/2019
06/30/2024
Tony J. Van Goor
Vorstandsvorsitzender
01/05/2021
06/30/2025
Heide Wehr
07/11/2023
06/30/2028
Kommissar Kontakt: 
Mitarbeiterkontakt: 
Administrativer Kontakt: